Fast alle festgenommen AusländerInnen bekamen ein 5jähriges Einreiseverbot. Alle Klagen, die EU-BürgerInnen dagegen angestrengt haben, wurden gewonnen, soweit die Fristen nicht verpasst wurden. Dies ist auf einen Formfehler zurückzuführen:
Die zuständigen Behörden haben vergessen, das Komitee für nationale Sicherheit zu konsultieren um die Einreiseverbote auszusprechen. Die Verhängung ohne Konsultierung dieser Behörde ist nur bei Nicht-EU-Angehörigen rechtmäßig. Allerdings wurden auch von Nicht-EU-Angehörigen Klagen gewonnen.
Auch für den Fall, dass Personen mit Einreiseverbot im Land kontrolliert werden, werden diese anscheinend nicht verhaftet. Sie bekommen eine Aufforderung, das Land innerhalb 5 Tagen zu verlassen. Dennoch sollten alle, die eine Reise planen, Kontakt mit italienischen AnwältInnen aufnehmen, denn einige Betroffene, die Verfahren gewonnenen haben, sind im SIS nicht gelöscht worden (dies geschieht nur auf Antrag). Besser ist auch, nicht über die Schweiz einzureisen, da es “EU-Ausland” ist.