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2007-07-04

VG Schwerin Beschluß 25. Mai 2007

2007-06-07

Bundesverfassungsgericht: Zu den Beschlüssen vom 5. Juni 2007 - 1 BvR 1428/07; 1 BvR 1429/07

Pressemitteilung Nr. 62/2007 vom 5. Juni 2007

Zwei Eilanträge im Zusammenhang mit Veranstaltungen
anlässlich des G8-Gipfels abgelehnt

Die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat im
Zusammenhang mit für den heutigen Tag geplanten Veranstaltungen
anlässlich des G8-Gipfels zwei Anträge auf Erlass einer einstweiligen
Anordnung abgelehnt.

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2007-06-07

Bundesverfassungsgericht: Zu den Beschlüssen vom 5. Juni 2007 - 1 BvR 1428/07; 1 BvR 1429/07

Pressemitteilung Nr. 62/2007 vom 5. Juni 2007

Zwei Eilanträge im Zusammenhang mit Veranstaltungen
anlässlich des G8-Gipfels abgelehnt

Die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat im
Zusammenhang mit für den heutigen Tag geplanten Veranstaltungen
anlässlich des G8-Gipfels zwei Anträge auf Erlass einer einstweiligen
Anordnung abgelehnt.

Der eine Antrag betrifft eine unmittelbar am G8-Zaun geplante Mahnwache
anlässlich des 40. Jahrestags des Sechs-Tage Kriegs zwischen Israel und
einer arabischen Kriegsallianz. Diese Mahnwache war vorinstanzlich nur
unter Beschränkungen zugelassen worden. Das Bundesverfassungsgericht
hat den Eilantrag wegen nicht hinreichender Begründung als unzulässig
abgelehnt; in der Beschwerdeschrift sei nicht dargelegt worden,
inwieweit aufgrund der Beschränkungen von einem schwer wiegenden
Nachteil im Sinne des § 32 Abs. 1 BVerfGG auszugehen sei.
(1 BvR 1428/07)

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2007-06-06

BVG Beschluß Sternmarschverbot 6. Juni 2007

Verfassungsgericht: Der Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung wird abgelehnt.

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2007-06-06

Sternmarsch: Bundesverfassungsgericht bestätigt Totalverbot

[Sternmarsch-Bündnis]

G8/ Sternmarsch

Pressemitteilung 6. Juni 2007

  • Verbotszone erweitert
  • Demonstrationsrecht: Bei “Staatsbesuch” abgeschafft

Das Bundesverfassungsgericht hat heute das Totalverbot von Demonstrationen gegen die G8 bestätigt. Damit kann der für morgen mit verschiedenen politischen Akzenten geplante Sternmarsch nicht stattfinden.

Für den Fall eines Verbots hatte das Sternmarsch-Bündnis am Sonntag vorsorglich Ersatzanmeldungen außerhalb der Verbotszonen angemeldet. Die Versammlungen wurden ebenfalls polizeilich untersagt. Das Gericht hat diese Verbote nun bestätigt. Damit ist faktisch eine dritte Verbotszone außerhalb des Zauns und der sogenannten “Sicherheitszone” eingerichtet worden.

“Das ist ein einmaliger und skandalöser Akt gegen die Artikulation politischer Meinung”, kritisieren die AnmelderInnen. “Die Gerichte erachten die Gefühle von Staatsbesuchern für wichtiger als das Recht gegen deren ungerechte Politik zu demonstrieren”.

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2007-06-06

G8/ Sternmarsch: Stellungnahme der AnwältInnen

[Gipfelsoli Infogruppe]

  • Sternmarsch-Urteil: Schallende Ohrfeige für KAVALA und OVG
  • BVerfG folgt fast vollständig Vortrag der AnwältInnen
  • Allgemeinverfügung und Verbotsverfügung für Sternmarsch war verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht hat den Sternmarsch für morgen verboten, ebenso die drei Ersatzveranstaltungen außerhalb der beiden Verbotszonen. Grundlage ist allerdings das aktuelle Demonstrationsgeschehen seit dem 2. Juni und die diffamierende Darstellung durch die Polizei.

Das Gericht erklärt die Allgemeinverfügung und die Entscheidung des OVG Greifswald für verfassungswidrig.

Das BVerfG betont, der Schutz der Versammlungsfreiheit umfasst das Interesse der Veranstalter auf eine “Beachtungserfolg in möglichst großer Nähe zum symbolhaltigen Ort”.

Die “bloße Gefährdung der öffentlichen Ordnung” könne ein Versammlungsverbot ebenso wenig tragen wie “Empfindlichkeiten ausländischer Politiker”. Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit sei gerade “dem Schutzbedürfnis der Machtkritik” erwachsen. Dies gelte auch für ausländische Staatsgäste.

Das BVerfG rügt das polizeiliche Sicherheitskonzept als verfassungswidrig, weil es von vornherein der Versammlungsfreiheit nicht Rechnung trägt. Ein “Schutzraum” für die “staatliche Veranstaltung” des Gipfeltreffens sei nicht zu beanstanden, die Ausdehnung des Schutzraumes auf die Verbotszone II mit einem mehrtägigen absoluten Versammlungsverbot allerdings nicht zu rechtfertigen.

Das Gericht bezeichnet das Sicherheitskonzept darüber hinaus als ausdrücklich “gegen die Durchführung von Versammlungen gerichtet”, da von Beginn an die Versammlungsfreiheit “keine Chance zur angemessenen Verwirklichung” hatte.

BVerfG: "Die von Kanzlerin Merkel betonte Möglichkeit, den Protest “in wirklich sichtbarer Form” öffentlichkeitswirksam vorzutragen, erhalte in dem “Sicherheitskonzept” keine Verwirklichungschance".

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2007-06-05

Polizei Rostock -BAO Kavala- erlässt Verbotsverfügungen

Pressemitteilung Nr. 079

Die Polizeidirektion Rostock, BAO Kavala, hat als zuständige Versammlungsbehörde mit Schreiben v. 05. Juni die für den 06. Juni angemeldeten Aufzüge

-
Aufzug von Reddelich nach Bad Doberan, “Globale, soziale
Rechte, Frieden weltweit”

- Aufzug von Admannshagen über Neu Rethwisch nach Bad Doberan, “G8 entmachten – Kriege verhindern”
und die für den 07. Juni von der NPD-Fraktion im Landtag MV angemeldete

- Kundgebung in Rostock, Stadthafen, “Für Meinungs- und
Versammlungsfreiheit! Nein zur Gewalt!”
untersagt.

Für die angemeldeten und untersagten Aufzüge hat die Gefahrenprognose der PD Rostock, BAO Kavala, ergeben, dass sich eine Personenzahl von mehr als 2.000 gewaltbereiten “autonomen” Personen in Rostock und Umgebung, sowie eine nicht geringe Zahl von ausländischen militanten Personen in weiteren Camps in Rostock aufhalten. Bei solch einer großen Zahl von gewaltbereiten Personen im Aufzugsraum ist nicht davon auszugehen, dass der jeweilige Versammlungsleiter eine Beteiligung von gewaltbereiten Personen in seinem Aufzug verhindern kann.
Es muss davon ausgegangen werden, dass bei der Durchführung der Aufzüge eine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung eintreten wird.
Unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit ist ein milderes Mittel als das ausgesprochene Verbot nicht ersichtlich.
Die angemeldete NPD-Kundgebung in Rostock war zu untersagen, da eine Vielzahl von Veranstaltungen der linksorientierten Szene in Rostock stattfinden, und eine Kundgebung der NPD eine breite örtliche und bundesweite Solidarisierung gegen diese Veranstaltung hervorrufen würde. Derzeit halten sich bereits in Rostock und Umgebung mehr als 2.000 gewaltbereite “autonome” Personen auf. Die Durchführung einer NPD – Kundgebung verursacht mit hoher Wahrscheinlichkeit eine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit. Insofern war die angemeldete Kundgebung zu untersagen. Gegen sämtliche Untersagungsverfügungen ist das Rechtsmittel des Widerspruchs möglich.
Die Untersagungen, die allen Anmeldern bereits zugestellt wurden, bilden den rechtlichen Rahmen für die weiterhin von der Polizei betriebene Strategie der Deeskalation.

2007-06-05

Ergänzung Sternmarsch-Bündnis BVG 5. Juni 2007

In der Verfassungsbeschwerdesache/Eilverfahren
wegen Sternmarsch gegen G 8 am 07.06.2007
wird ergänzend vorgetragen:

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2007-06-05

Stellungnahme Kavala beim BVG 5. Juni 2007

2007-06-05

Stellungnahme Sternmarsch-Bündnis zu Beschwerdeerwiderung "BAO Kavala" BVG 5. Juni 2007

In dem Verfassungsbeschwerdeverfahren/Eilverfahren
wird zur Beschwerdeerwiderung vom 05.06.2007 Stellung genommen:

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2007-06-03

OZ: „Abwarten, was Karlsruhe sagt“

Greifswald (OZ) *Richter Eckhard Corsmeyer* verteidigt im Gespräch mit der OSTSEE-ZEITUNG die *Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts* Greifswald, das Demonstrationsverbot rund um Heiligendamm zu bestätigen.

OZ: Herr Corsmeyer, warum haben die Richter in Greifswald so und nicht anders entschieden?

Corsmeyer: Die Richter mussten abwägen zwischen dem Grundrecht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit und dem Recht auf körperliche Unversehrtheit. Rettungswagen könnten beispielsweise auf der engen Landstraße 12 im Notfall bei bis zu 11 000 Demonstranten gar nicht mehr durchkommen. Da könnte schnell Chaos und Panik ausbrechen. Das hat letztlich wohl den Ausschlag gegeben.

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2007-06-03

Anlage zu Aufzugsrouten "BAO Kavala" OVG

2007-06-03

Sternmarsch-Bündnis legt Verfassungsbeschwerde ein

[Sternmarsch-Bündnis]

Pressemitteilung 3. Juni 2006

  • VeranstalterInnen halten am ursprünglichen Konzept fest
  • Vielfältige politische Kritik an G8 soll sichtbar werden

Das Sternmarsch-Bündnis bereitet im Augenblick eine Verfassungsbeschwerde gegen das Demonstrationsverbot um Heiligendamm vor, die morgen beim Bundesverfassungsgericht eingehen wird.

Eine von der Polizeibehörde erlassene Allgemeinverfügung für 40 km2 rund um Heiligendamm war zunächst vom Verwaltungsgericht teilweise aufgehoben worden. Am Donnerstag hatte das Oberverwaltungsgericht Greifswald die Verfügung wieder in Kraft gesetzt.

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2007-06-01

Sternmarsch: Anwälte kritisieren Totalverbot durch OVG

Fence

[Gipfelsoli Infogruppe | Sternmarsch-Bündnis]

Pressemitteilung 1. Juni 2007

  • Demonstrationsverbot aus “außenpolitischem Interesse”
  • Bündnis: “Internationale Demonstration kein Gänsemarsch!”

Durch Beschluß vom 31.05.2007 – 3 M 53/07 hat das OVG Greifswald die Allgemeinverfügung gegen den Sternmarsch am 7. Juni bestätigt. Das Gericht hat “keine Bedenken gegen ein Totalverbot”. Weder in der Verbotszone I (Zaun + 200 m Sicherheitszone) noch in der Verbotszone II (insgesamt mehr als 40 km2) darf demonstriert werden.

Stattdessen sollen die Proteste nach Kröpelin und Bad Doberan abgeschoben werden. Auf der Bundesstraße 105 soll hin- und herdemonstriert werden.

“Dort ist allerdings weder die Durchführung eines Sternmarsches möglich, noch besteht mit 6 Kilometern Entfernung irgendeine räumliche oder inhaltliche Beziehung zum Protestobjekt”, kritisiert das Sternmarsch-Bündnis.

Die bloße Befürchtung, auswärtige Beziehungen der Bundesregierung zu “fremden Staaten” könnten durch Versammlungen belastet werden hält das Gericht für ausreichend. Protestkundgebungen in unmittelbarer Nähe der Staatsoberhäupter könnten als “unfreundlicher Akt” empfunden werden.

Dabei verzichtet das Gericht ebenso wie die Polizei auf den Nachweis konkreter Gefahren. Es läge “im außenpolitischen Interesse, wenn Gefährdungen für jeden Delegierten schon im Vorfeld abgewendet werden”.

“Das ‚Sicherheitskonzept’ wurde von ausländischen Sicherheitsbehörden gefordert, die nicht der bundesrepublikanischen Verfassung verpflichtet sind. Das Gericht stört sich daran nicht”, kritisiert Rechtsanwältin Ulrike Donat. “Dies ist ein schwarzer Tag für das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit”.

“Ich bin entsetzt darüber, dass das Oberverwaltungsgericht das grundrechtlich besonders geschützte Anliegen der Versammlung derart gering schätzt. Das Gericht ordnet sich damit im Ergebnis einer – teilweise dreisten – ordnungs- und sicherheitspolitischen Argumentation der Polizei unter. In dieser Sichtweise droht das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit zur Bedeutungslosigkeit zu verkümmern”, ergänzt Rechtsanwalt Carsten Gericke. “Versammlungsverbote erzeugen Übertretungen und Polizeigewalt”.

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2007-06-01

Sternmarsch Totalverbot

Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern stellt allgemeines Versammlungsverbot um Heiligendamm wieder her, erlaubt aber Demonstration auf der B105

Das Oberverwaltungsgericht hat das o.g. Verbot hinsichtlich einer für den 07. Juni 2007 in Form eines Sternmarsches geplanten Versammlung, deren Route u.a. durch die festgelegten Versammlungsverbotszonen bis vor das Tagungshotel führen sollte, bestätigt und eine teilweise anderslautende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Schwerin vom 25.05.2007
(Az.: 1 B 243/07) abgeändert (OVG M-V, Beschluß vom 31.05.2007, Az.: 3 M 53/07).

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2007-05-30

Beschluss des Verwaltungsgerichts zum Versammlungsverbot am Flughafen Laage – Polizei legt Beschwerde ein

G8-Gipfel Heiligendamm

Pressemitteilung Nr. 059

Beschluss des Verwaltungsgerichts zum Versammlungsverbot am Flughafen Laage – Polizei legt Beschwerde ein

Nach Prüfung des Beschlusses des VG Schwerin stellt die BAO KAVALA fest:

Das für den Zeitraum vom 02.06.2007 bis 08.06.2007 verhängte Versammlungsverbot für das Gebiet des Flughafens Rostock-Laage wurde durch das Gericht unter Verhängung von Auflagen außer Vollzug gesetzt. Dies sieht die Polizei als nicht ausreichend an, um den Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung vorzubeugen und hält daher nach wie vor an der Einschätzung zur Gefährdungslage fest.

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2007-05-29

Erwiderung Sternmarsch-Bündnis VG 29. Mai 2007

In dem Beschwerdeverfahren
wird auf die Beschwerdebegründung der Antragsgegnerin erwidert:

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2007-05-29

Beschwerdebegruendung "BAO Kavala" BVG 29. Mai 2007

2007-05-26

VG-Urteil: Sternmarsch-Bündnis legt Beschwerde ein

Euromärsche

Pressemitteilung
26. Mai 2007

  • Bundeswehr zäunt Demonstrationsrouten ein
  • 600 Teilnehmer wollen bis zum Kempinski-Hotel demonstrieren

Das Sternmarsch-Bündnis legt Beschwerde gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Schwerin ein. Das Gericht hatte am Freitag zwar das Demonstrationsverbot der Polizei teilweise außer Kraft gesetzt. Allerdings waren mit dem Beschluß unakzeptable Auflagen verbunden. Zudem hält das Bündnis weiter an der Demonstration zum Tagungshotel der G8-Delegierten fest.

Der Abstand zum Zaun von 200 Metern wird nicht akzeptiert: “Die Notwendigkeit einer ‘Pufferzone von 200 m’ ist nicht hinreichend begründet”, erklären die Anwälte Carsten Gericke, Ulrike Donat und Cornelia Ganten-Lange. Bei Castor-Transporten betrug das Demonstrationsverbot maximal 50 Meter beiderseits der Bahngleise. “Diese Einschränkung des Demonstrationsrechts wollen wir nicht noch weiter untertunneln”, kritisiert Susanne Spemberg vom Sternmarsch-Bündnis.

Inzwischen wird die Landstraße L 12, eine der angemeldeten Routen, von der Bundeswehr mit NATO-Draht eingezäunt. “Die Straße ist damit für die Durchführung einer Versammlung faktisch untauglich geworden. Die Antragsgegnerin hat durch die Errichtung weiterer Zäune die faktische Vereitelung der Versammlungsfreiheit zu verantworten” kritisiert Rechtsanwältin Ulrike Donat.

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2007-05-25

BAO KAVALA stellt fest

G8-Gipfel Heiligendamm

Pressemitteilung Nr. 057

Beschluss des Verwaltungsgerichts Schwerin zum Allgemeinen Versammlungsverbot –
Polizei legt Beschwerde ein

Nach Prüfung des Beschlusses des VG Schwerin stellt die BAO KAVALA fest:

Das ab dem 30.05.07 geltende Versammlungsverbot für den Bereich innerhalb und 200m vor der technische Sperre um Heiligendamm wurde durch das Gericht bestätigt.

Die Begründung für das Versammlungsverbot in dem angrenzenden Bereich (Zone II), das erst ab 05.06.07 gelten sollte, wurde durch das VG Schwerin nicht mitgetragen.

Die Sicherheitsbedenken der Polizei gegen die Zulassung von Versammlungen in diesem Gebiet während des G8-Gipfels bleiben bestehen. Die erhebliche Gefährdung der im Zusammenhang mit dem Gipfeltreffen in Heiligendamm aufhältigen hochrangigen Schutzpersonen sowie die immer wieder artikulierten Ankündigungen und Aufrufe von Gipfelkritikern, durch eine Vielzahl von Blockaden den G8-Gipfel „von seiner Infrastruktur abzuschneiden“, erfordert das am 16.05.2007 verfügte Versammlungsverbot.

Vor diesem Hintergrund hat die BAO KAVALA als zuständige Versammlungsbehörde heute beim Oberwaltungsgericht Greifswald Beschwerde gegen den Beschluss des VG Schwerin eingelegt.

Im übrigen wird die Polizei weiterhin ihre Aufgabe ernst nehmen, friedliche Demonstrationen außerhalb der Verbotszonen zu ermöglichen und zu schützen.