es gab einige rückmeldungen zu unserem text, die uns zu ein paar korrekturen bzw. ergänzungen veranlassen.
gleich zu anfang des textes hat sich ein ärgerlicher fehler eingeschlichen – PMR sendet natürlich auf acht und nicht auf sechs kanälen.
von verschiedenen seiten wurde die eindeutige identifizierbarkeit durch “fingerprinting” in frage gestellt. tatsächlich ist unsere beschreibung an dieser stelle etwas ungenau gewesen: es gibt zwei verbreitete verfahren, solche fingerprints zu erstellen. bei dem einen handelt es sich um amplitudenmessungen beim aufbau von funkverbindungen – hierbei ist die fehlerquote sehr hoch, es gibt einfach zu viele variablen. u.a. beeinflussen temperatur, voltzahl der batterien, alter des geräts und wetterbedingungen die wellenform. bei der zweiten methode wird das spezifische einschwingverhalten beim hochtasten zu beginn einer funkübertragung gemessen. obwohl es eine recht hohe erkennungsrate hat, lässt auch dieses verfahren keine 100% eindeutige identifizierung zu, was aber staatliche regulationsbehörden wie die US-amerikanische FCC oder auch die bundesnetzagentur nicht hindert, die ergebisse als beweismittel bei anklagen z.b. gegen betreiber illegaler sender einzusetzen. ob so eine messung allein für eine verurteilung ausreichend sein sollte darf ebenso bezweifelt werden wie die rechtsstaatlichkeit politischer prozesse. die tatsache, dass solche verfahren existieren und eingesetzt werden, spricht unseres erachtens eindeutig für einen sicherheitsbewussten umgang mit funkgeräten.
dissidente radiopiratInnen