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2007-04-17

HAUSDURCHSUCHUNG

Eine praktische und theoretische Kurzanleitung fuer den smarten und aufgeklaerten User ueber die Vorbereitung und erfolgreiches Durchstehen von Hausdurchsuchungen – bestehend aus:

Teil I – Theorie und Praxis der Hausdurchsuchung

Teil II – Praeventivmassnahmen

Teil III – Kurze Zusammenfassung fuer Notfaelle

Teil IV – Literaturliste

Anmerkung:
Da ich selbst kein Jurist bin, wird dieser Artikel nach dem Fertigstellen auf seine juristische Richtigkeit von einem “echten” Juristen ueberprueft – trotzdem kann fuer die gemachten Angaben keine Garantie uebernommen werden. Alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen und im Einklang mit dem geltenden Recht. Juristischer Geltungsbereich: BRD / 1997

!IM NOTFALL LIES DIE KURZE ZUSAMMENFASSUNG AM ENDE DIESES ARTIKELS!

Ede

Teil I – Theorie und Praxis der Hausdurchsuchung

In Zeiten wachsender Staatswillkuer, arroganten und skrupellosen Umgangs der Staatsorgane und seiner willigen Vollstrecker mit ihren Buergern, habe ich mich entschlossen diesen Guide zu schreiben. Wie das Schicksal so will, habe ich mich aus aktuellem Anlass mit der Materie beschaeftigt, da einige meiner engsten Kumpane einer ueberraschenden Hausdurchsuchung ins Auge schauen mussten. Leider ist selten etwas unvorbereitetes auch erfolgreich, deswegen ging so manche Durchsuchung fuer den Delinquenten unvorteilhafter aus, als es haette sein muessen.

Werter Leser, beachte bitte auch, dass dieser Text nicht geschrieben wurde um das Begehen von Straftaten zu foerdern. Du weisst was du tust. Dieser Text soll dir einfach helfen, dich vor Uebergriffen des Staates auf deine unver- aeusserlichen Menschenrechte, zu schuetzen und zu wehren. Lasst uns also keine Zeit verlieren…

Zuerst ein wenig Theorie:

Wir leben in einem s.g. Rechtsstaat, das heisst erstens, dass wir in einem Staat leben. Leben in einem Staat bedeutet dass jeder seiner Buerger ein wenig Freiheit in Sicherheit eintauscht. Die Freiheit des Buergers wird durch Gesetze begrenzt, andererseits bekommt jeder auch ein grosses Stueck an Sicherheit – sein Leben und Besitztum wird durch den Staat garantiert, so dass er, in der Regel, ein sicheres Leben fuehren kann, ohne um sein Leben und seine Habe zu fuerchten. Zweitens bedeutet Rechtsstaat, dass das Verhaeltnis von Freiheit und Sicherheit nicht willkuerlich sondern durch “das Recht” festgelegt wird. Das bedeutet, dass keine Staatsgewalt im Widerspruch zum schriftlich festgelegtem Gesetz handeln darf. Dass dies nicht immer so ist, liegt auf der Hand, aber bevor du dich dagegen wehren kannst, musst du erst erkennen wo gueltiges Recht ueberschritten wurde – hier gilt Wissen ist Macht. Fuer Juristen unter euch, uns wird hier am meisten das Grundgesetz (Art. 13) und die Strafprozessordung (StPO, Par. 110) interessieren.

Wie ich oben schrieb, garantiert der Staat per Gesetz jedem Buerger Sicherheit zu. Wenn sich also jemand (eine Privatperson oder eine Firma) in seinen Rechten verletzt meint (Diebstahl, Erschleichen von Dienstleistungen, Sach- beschaedigung, Verletzung des Copyrights), hat er das Recht den vermeintlichen Verursacher bei der Polizei, oder der Staatsanwaltschaft anzuzeigen; wenn der Verursacher nicht bekannt ist, kann Anzeige “gegen unbekannt” gestellt werden.

Jetzt kommt der Staat zum Zug, er kann ein Ermittlungsverfahren (EV) einleiten oder auch nicht. Damit wir schneller vorankommen, nehmen wir an ein Ermittlungsverfahren ist eingeleitet worden. Das EV hat zum Zweck hinreichende Beweise zu finden, um eine Anklage vor Gericht zu erheben, denn ohne einen Schuldspruch des Richters kann der tatsaechliche Verursacher nicht zur Verantwortung gezogen werden (auch hier Prinzip des Rechtsstaats).

Waehrend des EV hat der Staat (Polizei, Kripo) eine ganze Palette an Mitteln um den oder die Verursacher zu finden und/oder zu ueberfuehren. Er kann abhoeren, beschatten, verdeckte Ermittler einsetzen oder auch eine Hausdurch suchung beim vermeintlichen Verdaechtigen oder einem seiner vermeintlichen Komplizen anordnen. Da sind wir also endlich beim interessanten Teil angelangt.

Wann sind in einem EV genug Beweise/Hinweise gefunden wurden, dass einer Hausdurchsuchung stattgegeben wird? Leider, leider: Sehr sehr schnell. Schon wenn einer bei einer Vernehmung sagt, dass er gehoert hat dass jemand mal mit dem aktuellen Fall irgendwie zu tun hatte kann das schon fuer einen Hausdurchsuchungsbefehl reichen. Es gibt auch Faelle, in denen einfach eine aufgeschriebene Telefonnummer, die Zusammenhangslos bei einer Hausdurchsuchung gefunden wurde schon zu einem Besuch der Kripo gefuehrt haben. Grundsaetzlich: Schon der kleinste, nichtigste Anhaltspunkt kann von den Beamten dem Richter so vorgefuehrt werden, dass er den Wisch ausstellt! Also wiegt euch nicht in Sicherheit – es kann jeden immer treffen! In besonders krassen Faellen, wo der Verfassungschutz z.B. linke Buchlaeden oberserviert hatte wurden Menschen dann geziehlt observiert und abgehoert (und spaeter Durchsucht selbstverstaendlich) die auch nur 2x dort haben Blicken lassen.

Die Hausdurchsuchung (im weiteren mit HD abgekuerzt) hat zum Ziel Beweise oder Indizien fuer die Aufklaerung einer Straftat und eine evtl. folgende Anklage zu finden. Ihr Ziel ist es nicht den Buerger einzuschuechtern, deswegen gilt im Falle einer HD:

KEINE PANIK!

Eine Hausdurchsuchung ist nichts Schlimmes, sondern nur die Erfuellung deiner buergerlichen Pflichten. Mit Schreien (deine Mutter), Toben, Bruellen und mit aggressivem wie ohnmaechtigem Verhalten machst du es nur den Polizeibeamten (meistens in zivil) schwer, ihrer langweiligen Routinearbeit nachzukommen, beeindrucken kannst du sie damit nicht, sie werden ihren Job trotzdem tun.

Jetzt gilt es klaren Verstand zu bewahren und keine unnoetigen Fehler zu machen, am besten wenn du deine Familie im voraus aufgeklaert hast, dazu aber spaeter. Hinzu kommt, dass du dich gegen eine rechtmaessige HD nicht wehren kannst, sondern du musst sie erdulden.

Eine Hausdurchsuchung an sich ist eine Verletzung deines grundgesetzlich garantierten Rechts auf Privatsphaere (GG Art.13, Abs. 1, Wortlaut: “Die Wohnung ist unverletzlich.”), die Polizei darf also auf keinen Fall nach Gutduenken deine Wohnung betreten, wenn die Beamten das unrechtmaessig tun wuerden, wuerden sie sich selbst des Hausfriedensbruchs strafbar machen.

Da jeder Eingriff in ein Grundrecht nur durch den Richter erfolgen darf, muss jede HD erst durch einen Richter angeordnet werden. Er stellt den Hausdurchsuchungsbefehl (HDB) aus, der der Polizei die Befugnis gibt entsprechend aufgezaehlte Lokalitaeten (Zimmer, ganze Wohnung, Garage, Dachboden, Fahrzeug, Haus) nach Beweisen zu durchsuchen. Eine Ausnahme, die s.g. “Gefahr im Verzuge”, tritt ein, wenn der Umweg ueber den Richter einen nicht wiedergutzumachenden Zeitverlust fuer die Strafverfolgung bedeuten wuerde, sei es, dass ein Gefangener in deine Wohnung fluechtet oder in deiner Wohnung vermutete Beweise schon wenige Stunden spaeter beiseite geschafft sein koennten – in diesem Fall darf die Polizei ohne Durchsuchungsbefehl handeln (wohlgemerkt, es handelt sich um eine Ausnahme, die gut begruendet werden muss).

Aber auch der Durchsuchungsbefehl ist kein Persilschein fuer die Polizeibeamten, sie sind an strenge Bestimmungen gebunden, z.B. nachts sind Durchsuchungen verboten! Die Nachtzeit ist wie folgend definiert:
1. April – 30. September : 21:00 – 4:00
und 1. Oktober – 31. Maerz : 21:00 – 6:00.
Natuerlich gilt auch hier die Ausnahme fuer “Gefahr im Verzuge”.

Wenn also die Staatsgewalt an der Tuer klingelt (meistens gegen 9-11 Uhr morgens), fragst du cool (der Hausherr) nach dem Hausdurchsuchungsbefehl. Wenn sie einen haben, LIEST DU IHN DIR GENAU DURCH, die Beamten warten waehrenddessen VOR der Tuer. Aus der Lektuere erfaehrst du welche Raeume durchsucht werden duerfen, und welchen Zweck die Durchsuchung hat. So kannst du waehrend der Durchsuchung KONTROLLIEREN ob sich die Beamten an die ihnen durch den Richter uebertragenen Befugnisse halten. Du hast das Recht alles fuer dich zu protokollieren, auch wenn es nur fuer dich ist, ist es manchmal hilfreich.

Wenn die Polizei wider Erwarten keinen schriftlichen HDB hat (bei “Gefahr im Verzug”), hast du das Recht zu erfahren welcher Tat du verdaechtigt wirst und zu welchem Zweck die HD stattfinden soll.
AUF KEINEN FALL DARFST DU DEINE MUENDLICHE ZUSTIMMUNG ZUR DURCHSUCHUNG GEBEN! Wenn du das tust dann hast du, als freier Buerger, dich mit dem Eingriff in dein Grunderecht einverstanden erklaert, und die Beamten haben sich aller Formalien elegant entledigt, obwohl sie keinen HDB hatten.

Wenn du also keinen Durchsuchungsbefehl praesentiert bekommst musst du LAUT UND DEUTLICH DER DURCHSUCHUNG WIDERSPRECHEN. Falle nicht auf die Masche herein: “Sie haben doch nichts dagegen, dass wir uns etwas im Haus umsehen?” oder Aehnliches. Wenn die Beamten trotzdem eine HD durchfuehren wollen, so muessen sie das gegen deinen Willen tun, das kann sich spaeter als ein Vorteil fuer dich erweisen. Das ist auch ein Punkt wo du auch deine Wohngemeinschaft aufklaeren solltest – fuer den Fall, dass du nicht daheim bist. Wie du siehst, kannst du bereits hier eine potentielle Durchsuchung abblocken. Du solltest, wie die Staatsgewalt auch, bei allem hoeflich aber entschieden bleiben. :-)

Ein paar Worte zum Sonderfall, dass nicht die Polizei sondern z.B.: das BAPT (Bundesamt fuer Post und Telekommunikation) wegen nicht zugelassener Sendeanlagen (Scanner, Amateurfunk, Ueberschreiten der Sendekraft bei CB-Funk, Brenner, Betreiben von Packet-Radio auf anderen Kanaelen als vorgesehen) zu Besuch kommt. Du musst sie nicht in die Wohnung lassen! Sage ihnen, dass du keine solchen Anlagen betreibst, sie werden dann gehen. Wenn du sie allerdings hereinlaesst, und sie finden betriebsbereite Amateurfunkanlagen, fuer die du keine Lizenz hast, nehmen sie es mit, und du siehst es nie mehr wieder.

Naechster Schritt, was duerfen die Beamten waehrend der HD mit deiner Wohnung anstellen? Grundsaetzlich duerfen sie nur das was im HDB steht, insbesondere nur aufgezaehlte Raeumlichkeiten durchsuchen. Aufraeumen muessen sie allerdings nicht, sie duerfen aber keine Sachen beschaedigen. Du hast das Recht bei jeder Unklarheit nachzufragen und die Beamten, an den durch den Richter gestellten Rahmen, zu erinnern, davon solltest du bei Bedarf Gebrauch machen (was stand im HDB, vs. was tun die Beamten?)! Lass dich nicht voreilig entmuendigen.

Vor allem hast du das Recht, eine (oder mehr) durch dich bestimmte Person(en), als Zeugen bei der Durchsuchung hinzuzuziehen, z.B.: einen Nachbarn. Wenn kein Staatsanwalt bei der HD dabei ist (normal), dann muss ein Zeuge dabei sein. Oft machen sich es die Bullen einfach, und benennen einen Mitarbeiter als Zeugen. Seltsamerweise durchsucht er aber ebenfalls – was man sich nicht bieten lassen sollte. Fragt wer bei der Durchsuchung als Zeuge hinzugezogen ist, und dann schreitet ein wenn er sich beteiligt! Wenn sie einer wenig sind brauchen sie laenger und es kostet sie mehr Nerven – was dazu fuehrt das sie die Lust verlieren und nicht alles oder nicht so gruendlich durchsuchen (Praxiserfahrung ;-) Weiter sind deine Freiheitsrechte waehrend der Durchsuchung NICHT eingeschraenkt, d.h. du darfst dich in der Wohnung FREI bewegen und telefonieren, z.B.: deinen Anwalt oder Freund anrufen. Die Kripo sagt gerne “Bitte setzen sie sich hier hin und verhalten sie sich ruhig” damit man im Auge der Beamten bleibt und nicht heimlich etwas beseitigen kann und sie nicht stoert – wehre dich dagegen, beziehe dich auf die StPO!

Zettel und Notizen

Die Beamten duerfen zwar alle Gegenstaende und Schriftstuecke in der Wohnung sichten aber keine Schriftstuecke lesen (Schutz der Privatsphaere). Sollten sie das widerrechtlich doch tun, sagst du einfach “Entsprechend des Paragraphen 110 der Strafprozessordung verbiete ich Ihnen alle gefundenen Schriftsteucke zu lesen.” Nur der Staatsanwalt darf sie lesen und auswerten. Vorsicht, wenn du die Beamten nicht selbst auf dieses Verbot hinweist, werden sie spaeter sagen du waerest stillschweigend mit ihrer Handhabe einverstanden. Beachte hier, dass die meisten Staatsanwaelte weit weniger Verstaendnis von computer-relevantem Material (Passwoerter, Dialups, CCs, PBXen, Notizen, sensitive Daten, 0130 Nummern) haben als inzwischen eintrainierte Durchsuchungsbeamte.

Lass sie keine Sortierarbeit fuer den Staatsanwalt – und zu deinem Nachteil – machen! Schliesslich kannst du darauf bestehen, dass alle Papiere in deinem Beisein versiegelt werden (empfehlenswert) – es hat zudem den Vorteil, dass du beim Brechen des Siegels vom Staatsanwalt selbst anwesend sein musst, was hilft die Auswertung der Durchsuchung zu verzoegern.

Das Durchsuchungsprotokoll

Im Falle, dass die Durchsuchungsbeamten keinen HDB hatten, darfst du nach der Durchsuchung eine schriftliche Mitteilung, die den Grund und die verdaechtige Straftat enthaelt, verlangen.
Neben dieser wird auf jeden Fall ein Protokoll mit allen Daten (Personalien, Zeit, Liste beschlagnahmter Gegenstaende) erstellt. Die Beamten verlangen meistens spaeter deine Unterschrift darunter – dazu bist du aber gesetzlich NICHT verpflichtet, am besten laesst du es sein, ein Nachteil kann dir aus der Weigerung nicht gemacht werden. Auf jeden Fall hast du das Recht das Schriftstueck sorgfaeltig durchzulesen, und eine Erklaerung nach allem zu verlangen, was du nicht auf Anhieb verstehst.

SEHR WICHTIG: Auf dem Protokollblatt werden an einigen Stellen Kreuze gemacht, die aussagen, ob der Hausherr mit der HD einverstanden war oder nicht, und ob die mitgenommenen Gegenstaende freiwillig herausgegeben wurden oder erst beschlagnahmt werden mussten.
ACHTE DARAUF, dass die Kreuze bei “NICHT EINVERSTANDEN” und “NICHT FREIWILLIG” stehen! Das ist deine groesste Chance die beschlagnahmten Computer/Hardware/Disks jemals wiederzubekommen! Wichtig ist vor allem aufzupassen was der leitende Beamte sagt! Es wird auf jeden Fall bei der Ueberreichung des Zettels zum Unterschreiben der Satz kommen “Machen Sie hier ein Kreuz und unterschreiben Sie da.” – falle nicht darauf herein!

Im allgemein beim Umgang mit der Staatsgewalt, also auch hier gilt, alles was du den Polizeibeamten erlaubst, ob freiwillig oder aus deiner eingeschuechterten Lage heraus und angesichts der geballten Staatsmacht, braucht keiner Rechtfertigung der Polizeibeamten, also auch keiner nachtraeglichen richterlichen Ueberpruefung. Falsches Zuvorkommen ist hier fehl am Platze und bringt dir keinerlei Vorteile!

Um nochmal zu unterstreichen, wenn die Durchsuchung ohne Durchsuchungs- befehl stattfindet wirst du sogar ausdruecklich gefragt, ob du mit der Mitnahme (Sicherstellung) der Gegenstaende einverstanden bist – DIES MUSST DU UNBEDINGT VERNEINEN. Diese Haltung solltest du waehrend der gesamten Durchsuchung beibehalten, um keine Missinterpretationen deines (nonverbalen) Verhaltens zuzulassen!

Was die evtl. mitgenommenen Gegenstaende angeht, bestehe darauf, dass alles auf der Liste genauestens und differenziert beschrieben ist! Um direkt aus einem Rechtsberater zu zitieren: “Der Betroffene hat KEINE Veranlassung, den Polizeibeamten die Muehe zu ersparen, die einzelnen Gegenstaende und den Fundort in der Wohnung so exakt wie moeglich zu beschreiben.” Das ist nicht immer einfach aber ich ermutige dich dazu, das Gesetz ist hier eindeutig auf deiner Seite.
Deine widersprechende Haltung ist, wie ich sagte, die EINZIGE Chance ueberhaupt deine Hardware in annehmbarer (unter 6 Monaten) zurueckzubekommen. Dies geht so: wenn du widersprochen hast, muss von der Polizei innerhalb von drei Tagen eine Bestaetigung beim zustaendigen Amtsrichter eingeholt werden (egal ob ein HDB vorhanden war oder nicht). Der Richter wird also die Gruende fuer die bereits erfolgte HD ueberpruefen, sollten sie nicht ausreichend gewesen sein, muss die Polizei dir alles herausgeben. Damit nichts in Vergessenheit geraet, kannst du dich direkt an den zustaendigen Amtsrichter wenden und eine “richterliche Entscheidung ueber die Rechtmaessigkeit der Beschlagnahme” beantragen. Ausnahme bei Postsendungen auf der Post, sie sind fuer die Polizei tabu, beschlagnahmt werden duerfen sie nur vom Richter und bei Gefahr im Verzug nur vom Staatsanwalt.

Nach der Durchsuchung

Ich empfehle dir, dass du sofort, nachdem die Beamten Tschuess gesagt haben, deinen Anwalt anrufst, damit er Einspruch gegen die Durchsuchung einlegen kann. Sage, dass du die Computer fuer deine Arbeit dringend benoetigst. Wenn die Sache gutgeht dann hast du nach 1-3 Monaten deine Hardware wieder. Vereinbare mit dem Anwalt, das du ihn nach BRAGO bezahlst, das ist guenstiger fuer dich. Kostenpunkt ca. 500 DM im Vorverfahren, es beinhaltet alles, Briefverkehr, Telefonate, Kopien etc. bis das Verfahren eroeffnet wird. Nimmst du dir keinen Anwalt erhaelst du a.) keine Akteneinsicht (weisst also nicht wie sie auf dich gekommen sind und bei wem sie folglich noch vorbeikommen – sowie was sie bei dir gefunden haben) und b.) kann es sein, dass du das beschlagnahmte Material nie mehr wiedersiehst. Allemal besser als dass die Sachen irgendwo als Beweise fuer Jahre verschwinden. Sollte es zu einem Verfahren kommen brauchst du auf jeden Fall einen Anwalt, die Kosten nach BRAGO liegen bei ca. 800-900 DM.

Am besten hoerst du dich noch vor der Durchsuchung um, welcher Rechtsanwalt Erfahrung hat und notierst dir seine Telefonnummer/Urlaubszeiten. Du kannst auch beim Ordnungsamt (beim Rathaus) nach DV-erfahrenen Anwaelten fragen. Dort bekommst du auch, wenn du minderbemittelt bist, einen s.g. Rechtsberatungsschein, der dich berechtigt, beim Anwalt deines Vertrauens eine Rechtsberatung (keine gerichtliche Vertretung) einzuholen, sein Honorar wird aus der Landeskasse beglichen.

Ein paar Worte noch zur Aufklaerung deiner Familie. Viele von euch leben noch bei den Eltern oder in Wohngemeinschaften. Als H/P/A Dude musst du jederzeit mit einer Durchsuchung rechnen, auch wenn du nicht zu Hause, z.B. verreist, bist. Wenn du bereits eine HD hinter dir hast, kann jederzeit eine weitere folgen, beim begruendeten Anfangsverdacht, musst du leider mit allem rechnen. Sag deinen Mitbewohnern, wie sie sich bei einer HD richtig verhalten sollen, du kannst sagen, dass deine Schulfreunde CDs mit raub- kopierter Soft gekauft haben und, dass die Hersteller jetzt eine Durchsuchungswelle planen und, dass es jeden treffen kann (ziemlich unwahr- scheinlich aber das reicht uns hier). Sag ihnen alles nur nicht die Wahrheit. Du kannst z.B. einen Zettel mit Tips an einem bekannten Ort in der Wohnung deponieren, niemand weiss sonst, wie er sich im Notfall verhalten wird.
Langfristige mentale Vorbereitung ist notwendig. :-)

Abschliessend fuege ich noch hinzu, dass du dich auf GAR KEINE Handel mit der Polizei einlaesst, du machst keine Teilgestaendnisse, erzaehlst von keinen Freunden, keinen Telefonnummern, am besten sagst du sowenig wie moeglich. Wenn dich waehrend der Durchsuchung ein Beamter fragt z.B. “Woher haben Sie die CD Roms hier?” dann nicht antworten, denn ab einer bestimmten Anzahl von Beamten die deine Antwort hoeren (ich glaube 3) gilt deine Antwort bereits als gemachte Aussage! Die Polizeibeamten sind psychologisch geschult, von Ablenkungsmanoevern o.Ae. rate ich dir ab. Tatsache ist, dass die Polizei keine Befugnisse hat dir Handel vorzuschlagen, oder Vorteile zu versprechen oder gar zu garantieren, ihre Zusagen sind null und nichtig! Das Gegenteil ist der Fall, sie duerfen alle erlaubten (sic) Mittel anwenden um Beweise zu finden und dich zu ueberfuehren. Also, ganz klare Sache, keine “Verhandlungen” mit der Polizei! Sag ihnen von Anfang an sie sollen mit deinem Anwalt reden und nicht mit dir.

Wenn du einen Brief/Anruf bekommst zu einem Verhoer zu Erscheinen – geh’ nicht hin, solange es keine zwingende Vorladung ist, bist du nicht verpflichtet hinzugehen oder auch nur abzusagen (aus Hoeflichkeit kannst du aber trotzdem absagen). Das wird besonders gerne gemacht wenn der Beschuldigte sich keinen Anwalt genommen hat. Falls es zu einem Gespraech mit der Polizei kommen sollte – nur mit Anwalt! Wichtig ist zu wissen, dass auch wenn die Beamten einem Angebote machen, wie z.B. “wenn du uns sagst wer beteiligt war etc. werden wir einen Teil der Anklagepunkte weglassen” – DAS STIMMT NICHT. Die Beamten koennen dir keinerlei Verguenstigungen zugestehen – sie koennen naemlich gar keine machen, das kann und darf nur der Staatsanwalt. Also nichts anderes als eine unfaire Methode doch ein Gestaendnis von dir zu bekommen.

Sollte es sogar sein, dass du nach der Durchsuchung auf die Wache mitgenommen wirst um “polizeilich behandelt” zu werden, mit anderen Worten Fingerabdruecke abnehmen, Fotos etc., dann pass auch hier wieder auf was du unterschreibst – lies es vorher! Ein Zettel z.B. ist vollgeschrieben mit allerlei unwichtigem Zeug aber versteckt steht “Ich moechte nicht (!) informiert werden, falls meine Daten nicht nach 2 Jahren aus den Polizeiakten geloescht werden” … Das muss z.B. vorher durchgestrichen werden und explizit am Rand hinge- schrieben werden, dass man doch informiert werden will.

Das war’s diesmal, ich erhebe keinen Anspruch auf Vollstaendigkeit, ganz im Gegenteil, siehe diesen Text als einen kleinen Ratgeber an. Wenn du andere gute Ratschlaege hast, so setze dich mit mir in Kontakt, und wir schreiben ein Update fuers naechste Magazin.

Teil II – Praeventivmassnahmen

Nun will man sich auch moeglichst schuetzen und vorbereitet sein, wenn man mal ueberraschend Besuch bekommt.

  • Die Polizei ist natuerlich an den Computern interessiert wegen der Daten und Programme die sich darauf befinden. Daher sollte eine Partition der Festplatte verschluesselt werden und auf ihr alles gespeichert werden, was du fuer privat, verboten oder wichtig haeltst. Empfehlenswert sind SFS 1.17 und Secure Drive 1.4a, beide frei erhaeltliche Softwareloesungen und arbeiten transparent unter DOS und Windows, unter Win95 allerdings nur im DOS Modus. Schaue einfach im Internet danach, z.B. ftp.informatik.uni-hamburg.de Fuer Unix gibt es z.B. CFS (Cryptographic File System), was sehr zu empfehlen ist. Wenn du solche Software benutzt – mach’ sie nicht als solche kenntlich! Du darfst nicht in Beugehaft genommen werden um das Passwort herauszugeben doch die Computer werden nicht herausgegeben wenn erkannt wird, dass verschluesselt wurde. Daher die Treiber als Maus- oder CD-ROM-Treiber tarnen, sowie keine auto-mounts oder login benutzen beim Starten des Rechners. Wer nicht so viele Daten hat, oder sie so selten benutzt, als dass er eine Partition verschluesseln will oder ein Betriebssystem benutzt, das von keiner Crypt-Software unterstuetzt wird, kann auch einen Filecrypter verwenden. Egal welches Cryptprogramm benutzt wird, es sollten TripleDES, IDEA oder Blowfish32 als Cryptalgorithmen benutzt werden, alles andere ist zu leicht zu knacken. Ausserdem sollte am besten kein kommerzielles Programm benutzt werden, besonders nicht wenn es aus den USA kommt, da solche generall Backdoors haben und/oder die Schluessellaenge soweit heruntergesetzt wurde, dass ein entschluesseln innerhalb kurzer Zeit moeglich ist. Freeware, oder eigene geschriebene Programme die einfach Funktionsaufrufe aus Crypt-Bibliotheken benutzen sind voellig ausreichend. Mit PGP kann man uebrigens auch sehr sicher Dateien verschluesseln
  • Polizeibeamte interessieren sich besonders fuer allerlei Notizen – Telefonnummern, Accounts, Frequenzen … alles was man sich gerne mal schnell notiert. Unbedingt nach jeder Session solche Zettel VERNICHTEN! Am besten solche erst gar nicht schreiben – es ist eine sehr gute Angewohnheit, wenn man alles in ein Notes-file auf der Crypt-Partition schreibt, statt auf Papier. Insbesondere sollte man NIE, wirklich nie Telefonnummern oder Namen notieren – dies fuehrt sonst zu weiteren Durch- suchungen bei den betroffenen Personen. Der Muelleimer ist das erste was sich die Beamten ansehen bei einer Hausdurchsuchung! Aehnliche Gefahr kann von auf Schnellwahltasten gespeicherten Telefonnummern ausgehen. Je weniger verdaechtiges Papierzeug du rumfliegen hast im Zimmer desto besser fuer dich.
  • Wichtige Kommunikation, z.B. emails, immer mit PGP verschluesseln. Trotz dummer Geruechte ist es nicht bis in die naechsten Jahre knackbar. Wichtig, dass du eine genug lange und zufaellige Zeichenkette als Pass- phrase hast. Wer wichtige Gespraeche machen will, kann PGP-Phone oder Nautilus dafuer verwenden, jedoch ein Pentium mit 14.4 Modem und moderner Soundblaster ist hierfuer noetig.
  • Oft werden Daten zwischengespeichert, geloescht oder temporaere Dateien angelegt. Wie bekannt, lassen sie sich leicht wiederherstellen, z.B. mit Undelete oder mit Diskeditoren. Inzwischen ist die Technik sogar soweit, dass nach 20-fachem Ueberschreiben einer Datei immer noch ein Grossteil der Daten wiederhergestellt werden kann! Daher 1. Moeglichkeit, falls nicht auf Crypt-Medien zwischengespeichert wird, temporaere Daten auf Ramdisks legen, also immer TMP und TEMP darauf setzen. oder 2. Moeglichkeit, sicheres ueberschreiben der Daten nach bestimmten Algorithmen. Aufgrund dieser “Sicherheitsluecke” wird es dem- naechst ein THC Release geben, das ein ueberschreibendes Loeschen anbietet, und, Forschungsblaettern zufolge, es unter Verwendung besonderer Loesch- algorithmen, so gut wie unmoeglich macht die Daten zu restaurieren. Wer Windows benutzt, sollte auch auf die (permanente) Auslagerungsdatei aufpassen, am besten sie auf die Crypt-Partition legen. Unix Benutzer sollten die Swappartition und das /tmp & /usr/tmp Verzeichnis nicht vergessen.

Wie du dich schuetzt haengt im allgemeinen davon ab, wie wichtig du und deine gesammelten Daten sind. Wenn sie wichtig genug sind, dann kannst du davon ausgehen, das der Staat/Geheimdienst keine Kosten scheuen wird um an sie mit allen verfuegbaren technischen Mitteln ranzukommen.

Teil III – Kurze Zusammenfassung fuer Notfaelle

1. Keine Panik.

2. Kommen die Beamten, und haben sie keinen schriftlichen Hausdurchsuchungs- befehl – schicke sie hoeflich weg.

3. Haben sie einen Hausdurchsuchungsbefehl, oder berufen sich auf “Gefahr im Verzug” – musst du sie hereinlassen. Davor das Papierstueck genau durchlesen! Und lass’ sie nur das tun was drauf steht. Bei Abweichungen daran erinnern.

4. Nicht einschuechtern lassen, du darfst dich frei bewegen und auch telefonieren – sofort einen Anwalt anrufen!

5. Keine Fragen beantworten, lediglich die Personalien duerfen festgestellt werden. Mit den Beamten nicht reden, keine Aussagen, immer auf den Anwalt verweisen.

5. WICHTIG: Was immer du auch unterschreibst, pass’ darauf auf, dass immer “NICHT EINVERSTANDEN” und “BESCHLAGNAHMT” etc.. angekreuzt sind. Die Liste der Sachen die sie beschlagnahmt haben, und das Protokoll nicht unterschreiben.

7. Nach der Durchsuchung den Anwalt Einspruch einlegen lassen.

Teil IV – Literaturliste

  • ‘Strafanzeige und Strafprozess’ (oder so aehnlich), Taschenbuch besonders empfehlenswert, (ca. 20 DM)
  • Die Strafprozessordnung (hier Paragraph 110) (in einer Stadt- / Uni- bibliothek findest du sogar eine mehrbaendige Ausgabe mit Kommentaren.)
  • ‘Computer und Recht’, Zeitschrift, Verlag Dr. Otto Schmidt
    ‘Ausgewaehlte Rechtsprobleme der Mailboxkommunikation’, Dissertation von Dr. Stephan Ackermann
    Bericht des Sysops der BIONIC BBS ueber seine Durchsuchung, und wie er den Beamten klarmachen konnte, dass sie nicht die komplette Hardware mitnehmen. (gefunden in News oder FIDO)
Last but not least, mein Dank gebuehrt van Hauser, fuer die ‘Praeventiv- massnahmen’ und fuer unzaehlige Gespraeche juristischer und anderer Natur.

Autor: Dacoolestmanonplanet Stand: 19.07.2005


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Ede
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