2013-06-16
Haft für Prügelpolizisten von Genua
Rom Im letzten Strafverfahren im Zusammenhang mit den gewalttätigen Übergriffen der italienischen Polizei gegen Globalisierungskritiker am Rande des G-8-Gipfels in Genua hat am Freitag das Kassationsgericht in Rom das Berufungsurteil mehrheitlich bestätigt. Wie bereits 2010 in zweiter Instanz von einem Genueser Gericht entschieden, sind 7 der 44 Angeklagten zu Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren verurteilt worden. Die übrigen Angeklagten wurden von den Richtern in Rom freigesprochen, 33 von ihnen wegen Verjährung. Das Urteil hatte schon damals für Unmut gesorgt und war von vielen als zu milde kritisiert worden.
In dem Prozess ging es um die brutalen Übergriffe der Ordnungshüter gegen Globalisierungsgegner in der Kaserne Bolzaneto während des Genueser G-8-Gipfels im Sommer 2001. Dutzende von Demonstranten wurden festgenommen und eine Nacht lang in der Kaserne geschlagen, misshandelt, gedemütigt und eingeschüchtert. Im Strafverfahren liessen die Richter den von der Staatsanwaltschaft erhobenen Vorwurf der Grausamkeit nicht gelten.
Italien hat keine Strafnorm für Folter, wenn auch das Land das 1984 von den Vereinten Nationen beschlossene Übereinkommen gegen Folter und andere grausame Behandlung unterzeichnet und ratifiziert hat. Im letzten Januar sind deshalb 20 der 155 betroffenen Demonstranten an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg gelangt.
Für die Kläger ist der Entscheid des Kassationsgerichts noch aus einem weiteren Grund enttäuschend. Im Berufungsverfahren waren alle 44 Angeklagten verurteilt worden, Schadenersatz in der Höhe von insgesamt knapp 10 Millionen Euro zu leisten. Die Richter in Rom reduzierten nun jedoch die Entschädigungssumme. Einige Fälle sollen nun noch von einem Zivilgericht beurteilt werden.