2012-06-24
Berufungsverhandlung vor dem Landgericht wegen Verstößen gegen Auflagen
Mit lautstarker Musik protestierte ein gutes Dutzend Demonstranten gestern Vormittag vor dem Landgericht und machte sich damit für die Versammlungsfreiheit stark. Anlass war der Auftakt einer Berufungsverhandlung wegen Verstößen gegen die städtischen Auflagen bei einer Demonstration vor über fünf Jahren: Am 19. Mai 2007 fand in der Karlsruher Innenstadt ein Protestzug wegen der Razzien im Vorfeld des G8-Gipfels in Heiligendamm statt.
Angemeldet wurde die Demonstration von einem 31-jährigen Karlsruher. Während der Demo kam es zu einigen Verstößen gegen die Verordnungen, so soll es Probleme bei der Auswahl der Ordner und beim korrekten Tragen der Transparente gegeben haben. Außerdem initiierte der „schwarze Block“ an der Spitze des Zuges viermal einen Countdown mit anschließendem Sprint in Richtung Polizei.
Im Juni 2008 wurde der Demo-Anmelder vom Amtsgericht Karlsruhe in erster Instanz zu einer Geldstrafe von 900 Euro verurteilt. Die Begründung: Der Mann soll sich nicht ausreichend darum bemüht haben, die polizeilichen Anordnungen zum ordnungsgemäßen Demo-Verlauf umzusetzen. Der Veranstalter habe die Auflagen schlichtweg nicht erfüllt, heißt es in der Urteilsbegründung des Amtsgerichts.
Der Demo-Anmelder selbst, ein Straßensozialarbeiter aus Karlsruhe, sah die Sache jedoch anders und legte Berufung gegen das Amtsgerichtsurteil ein. Er habe die ganze Zeit über mit der polizeilichen Einsatzleitung in Kontakt gestanden und immer wieder versucht, bei Verstößen deeskalierend auf die Demonstranten einzuwirken, betonte er gestern in der Hauptverhandlung. Teilweise seien seine Schlichtungsversuche sogar von den im Einsatz befindlichen Beamten recht schroff unterbunden worden.
Für Verteidiger Martin Heiming geht es auch um prinzipielle Fragen bezüglich der Versammlungsfreiheit. „Wenn ein Veranstalter einer Demonstration für das Fehlverhalten einiger Teilnehmer zur Rechenschaft gezogen wird, wer soll dann noch eine Demonstration anmelden?“, so Heiming. Dazu hätten sich die etwa 500 Teilnehmer der Demonstration die meiste Zeit über „überaus friedlich“ präsentiert, für die wenigen Verstöße während der gesamte drei Stunden könne sein Mandant kaum verantwortlich gemacht werden.
Das Auftreten der Polizei war ebenfalls einer von Heimings Hauptkritikpunkten. „Wenn die Demonstranten gleich bei der Ankunft am Hauptbahnhof gefilmt werden, ist es kein Wunder. dass sich einige davon provoziert fühlen“, argumentierte Heiming. Das Filmen von Demonstrationen sei nämlich gesetzlich verboten. Staatsanwalt Oliver Walter sah dagegen keinen Grund, von der Anklage Abstand zu nehmen und bezeichnete das Urteil des Amtsgerichts als „vollkommen richtig.“
Fortgesetzt wird der Prozess am 5. Juli.
Mehr Infos zum Verfahren gibt es auf der Homepage der Kampagne 19. Mai.