2011-09-27
TERMIN: Donnerstag 29.9.2011 um 9:30; die Sitzung ist öffentlich.
Drei – vom bündnisgrünen Bundesvorstand unterstützte – Kläger verlangen festzustellen, dass die Aufklärungsflüge der Bundeswehr mit Tornados-Flugzeugen über dem Demonstranten-Camp Reddelich im Juni 2007 rechtswidrig war. Denn dies habe die Versammlungsfreiheit der Demonstranten verletzt, v.a. weil dabei Fotos von ihnen gefertigt wurden. Außerdem mussten sie nach dieser Einschüchterung befürchten, dass weiteres Militär gegen sie eingesetzt würde, wie es später ja auch geschah (z.B. Feldjäger, Spähpanzer).
Bei den Klägern handelt es sich um den Betreiber des Campingplatzes und zwei damalige Demonstranten: eine grüne Bezirksparlamentarierin aus Berlin und einen grünen Abgeordneten im Europa-Parlament.
Das VG Schwerin verhandelt erst jetzt über diese am 23.8.2007 erhobenen Klagen, weil es zuvor das Verfahren aussetzte. Es wartete u.a. ab, bis das Bundesverfassungsgericht eine – angeblich vorgreifliche – Organklage der Grünen-Fraktion im Bundestag gegen den ganzen Bundeswehreinsatz („ show-of-force“) am 4.5.2010 als unzulässig abwies. Doch dabei ließ das BVerfG die Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung einzelner Demonstranten explizit offen.
http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg10-035.html
Verwaltungsgericht: Wismarsche Str. 323, Schwerin,
über Tel. 0385/5404 vorweg oder beim Pförtner kann Sitzungssaal erfragt werden.
Kontakt zum Kläger-Anwalt RA Sönke Hilbrans:
Tel. 030-446 792 16
Kommentar Christian Ströbele:
“Endlich prüft ein Gericht auch materiell den damaligen Großeinsatz der Bundeswehr im Inneren. Feldjäger, Spähpanzer und nicht zuletzt Kampfflugzeuge schüchterten damals die Demonstranten gezielt massiv ein. Ich hoffe, dass das Gericht diese Einschränkungen des Versammlungsgrundrechts rügt und der politisch gewünschten Ausweitung von Bundeswehreinsätzen ins Inland einen Riegel vorschiebt. Nach unserer Verfassung gehört die Bundeswehr im Frieden hier in ihre Kasernen.”
HINTERGRUND:
a)
Klag-Antrag:
…festzustellen, dass die Anforderung und Entgegennahme von Amtshilfe der Bundeswehr durch das Land M-V in Gestalt der Luftaufklärung über dem Camp Reddelich zwischen dem 1.6.2007 und dem 9.6.2007 rechtswidrig war, insbesondere der Tornado-Überflug am Morgen des 5.6.2007.
b)
Übersicht über den Einsatz der Bundeswehr beim G8-Gipfel 2007: Dokumentation Ströbele
http://www.stroebele-online.de/show/733443.html?searchshow=heiligendamm
c)
von Tornados stammende Fotos des Camps nebst Bericht (‚Fotostrecke‘ des Spiegel):
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,492426,00.html
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,489492,00.html
d)
Film des Tornado-Kampfflugzeugs beim Überflug:
http://www.focus.de/politik/videos/politik-im-tiefflug-ueber-g8-gegner_vid_2164.html