2011-01-20 

G8-Gipfel in Heiligendamm - Demo-Verbot war rechtswidrig

Eigentlich wollten die Demonstranten beim G8-Gipfel 2007 per Sternmarsch an den Zaun laufen. Doch ein Gericht verhängte damals für Heiligendamm ein umfassendes Demo-Verbot. Das war offenbar überzogen. Die Anklage wirft der Polizei Irreführung des Bundesverfassungsgerichts vor.

Ein zum G8-Gipfel 2007 in Heiligendamm verhängtes Demonstrationsverbot war offensichtlich rechtswidrig. "Das umfassende Verbot war überzogen", sagte der Vorsitzende Richter Michael Skeries zu Beginn eines Prozesses am Schweriner Verwaltungsgericht. Die Polizei hatte einen Sternmarsch zum Sicherheitszaun um den Tagungsort der G8-Staats- und Regierungschefs an der Ostsee untersagt. Dagegen hatten Gipfel-Gegner geklagt.

Die Einschätzung zum Demonstrationsverbot werde von den anderen beiden Berufsrichtern der Kammer geteilt, sagte Skeries.

Er bezog sich auf das Bundesverfassungsgericht, das im Juni 2007 das Verbot in einem Eilverfahren zwar bestätigt, aber erhebliche Bedenken im Hinblick auf das Grundrecht der Versammlungsfreiheit geäußert hatte.

Anklage: Polizei hat aufgebauscht

Die Polizei habe das Bundesverfassungsgericht mit falschen Angaben zur Gefahrenprognose in die Irre geführt, sagte die Rechtsanwältin der drei Kläger, Ulrike Donat. Zu den Klägern gehört die innenpolitische Sprecherin der Linke-Fraktion im Bundestag, Ulla Jelpke. So sei die Zahl der Verletzten bei den schweren Krawallen in Rostock unmittelbar vor Beginn des Gipfels aufgebauscht und von angeblichen Waffen berichtet worden. "Es gab schlimme Ausschreitungen, aber auch eine große Anzahl von Leuten, die einfach ihren Protest zum Ausdruck bringen wollten", sagte Donat.

Der Vertreter der Polizei wies die Vorwürfe zurück und beantragte, die Klage abzuweisen. Ein Urteil sei auch mehr als drei Jahre nach dem Ereignis noch wichtig, sagte die Rechtsanwältin der Kläger. Bei Protesten zum Beispiel gegen Castor-Transporte oder bei NATO-Treffen gebe es immer wieder vergleichbare Situationen.

Die endgültige Entscheidung will das Verwaltungsgericht Anfang Februar den Prozessbeteiligten schriftlich mitteilen.