2010-09-30
Vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte hat am Mittwoch ein Prozess zum Tod eines Demonstranten beim G-8-Gipfel von Genua im Juli 2001 begonnen. Die aus 17 Richtern bestehende Große Kammer des Gerichts hörte den Anwalt der Familie des jungen Mannes an, der bei Zusammenstößen zwischen Gipfel-Gegnern und der italienischen Polizei von einer Kugel in den Kopf getroffen worden war. Die Familie wirft Italien unter anderem vor, den Fall ohne Gerichtsverfahren zu den Akten gelegt zu haben. “Wir müssten uns schämen für das, was passiert ist”, sagte ihr Anwalt Nicolo Paoletti. Ein Rechtsvertreter der italienischen Regierung wies die Vorwürfe zurück.
Der damals 23 Jahre alte Carlo Giuliani war bei der Demonstration von einem Polizisten angeschossen und anschließend von einem Geländewagen der Polizei überfahren worden. Die verantwortlichen Polizisten wurden nie zur Rechenschaft gezogen. Eine kleine Kammer des Europagerichts hatte Italien im August 2009 verurteilt – aber nur wegen Fehlern bei den Ermittlungen. Dagegen hatten beide Parteien Rechtsmittel eingelegt. Das Urteil der Großen Kammer wird erst in einigen Monaten erwartet.