2010-02-03 

»International agierende gewaltbereite Störer«

Neun Monate nach den Protesten gegen den NATO-Gipfel in Strasbourg und Baden-Baden hat das deutsche Bundesinnenministerium einen abschließenden Bericht vorgelegt

Von Matthias Monroy

Das Bundesinnenministerium hat vor dem Innenausschuß des Bundestages seinen abschließenden Bericht zum Einsatz von Bundesbehörden bei den Protesten gegen den NATO-Gipfel im April 2009 in Strasbourg und Baden-Baden vorgelegt. Die Auswertung enthält Lesenswertes zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit der Verfolgungsbehörden. Dem Papier zufolge übernahm etwa das deutsche Bundesamt für Verfassungsschutz zusammen mit seinem französischen Pendant die Federführung einer eigens von der NATO eingerichteten »International Intelligence Cell«. Die konspirative Zelle aus 17 ausländischen Nachrichtendiensten fertigte Lagebilder und Risikoanalysen im Vorfeld und während des Gipfels an.

Laut Bericht kooperierten deutsche und fränzösische Stellen dabei »eng und vertrauensvoll«.

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Wie bei grenzüberschreitender Sicherheitszusammenarbeit üblich, entsandten Polizei, Militär und Geheimdienst gegenseitig sogenannte Verbindungsbeamte in ihre jeweiligen Lagezentren. Diese »Liaison Officers« waren mit hohen Kompetenzen ausgestattet, darunter dem Zugriff auf Datenbanken ihres Entsenderlandes. Auch die internationalen Polizeibehörden Interpol und Europol waren eingebunden. Auf deutscher Seite hatte das Bundeskriminalamt (BKA) eine internationale »Zentralstelle Großveranstaltung« zum Austausch »polizeilich relevanter Informationen« eingerichtet. Hierfür hatte die Behörde bereits am 1. August 2008 eine »Informationssammelstelle« installiert und mit Daten europaweiter Mobilisierungsveranstaltungen von Gipfelgegnern gefüttert.

Darüber hinaus gewährte das BKA französischen Stellen Zugang zur Datei »International agierende gewaltbereite Störer« (IgaSt) gewährt. In der Datensammlung werden politische Aktivisten geführt, gegen die im Rahmen früherer »Veranstaltungen mit Globalisierungsbezug« Ermittlungsverfahren eingeleitet wurden. Gespeichert werden auch Referenten und Besucher von Mobilisierungsveranstaltungen im In- und Ausland oder Personen, die »im Inland als Globalisierungsgegner bekanntgeworden sind«.

Rechtliche Grundlage der grenzüberschreitenden Kooperation ist der »Vertrag von Prüm«, dessen Implementierung auf EU-Ebene vor allem Deutschland und Frankreich vorangetrieben hatten. Offiziell regelt das Abkommen die Vertiefung der »Zusammenarbeit zur Abwehr von Terrorismus, grenzüberschreitender Kriminalität und illegaler Migration«. Die Durchführung des Einsatzes beim NATO-Gipfel wurde im »Gemeinsamen Zentrum der deutsch-französischen Polizei- und Zollzusammenarbeit« geplant. Die Einrichtung der Koordinierungsstelle im Grenzstädtchen Kehl geht auf ein bilaterales Abkommen von 1997 zurück. Zu ihren Aufgaben gehören unter anderem »Aufklärungs-und Überwachungsmaßnahmen in den Grenzgebieten«.

Wie sehr der Abschlußbericht des Innenministeriums geschönt ist, läßt die Passage zu den im Rahmen des Schengener Grenzkodexes wiedereingeführten Grenzkontrollen erahnen. »Die Anreise von friedlichen Demonstrationsteilnehmern wurde hierdurch nicht eingeschränkt«, behauptet das Ministerium. Die Bundespolizei hatte rund 570000 Kontrollen durchgeführt und dabei 450 Einreiseverweigerungen und 126 Ausreiseuntersagungen ausgesprochen – laut dem Papier allerdings nur 121 im Zusammenhang mit den Protesten. Außerdem vermeldet die Behörde 2300 Feststellungen »anderer Delikte«. Größtenteils handelt es sich dabei um Festnahmen illegalisierter Migranten.

»Bezeichnend ist, welche Informationen in dem Bericht unterschlagen werden«, kommentiert Rechtsanwältin Angela Furmaniak aus Freiburg, Mitglied des Anwaltlichen Notdienstes beim NATO-Gipfel. Gegen die im Bericht erwähnten 121 Ausreiseverbote sei »in über 50 Fällen gerichtlich vorgegangen« worden, der Großteil der Verfügungen sei durch »die Verwaltungsgerichte für rechtswidrig erklärt« worden. In allen den Anwälten bekannten Fällen mußten Betroffene umgehend wieder freigelassen werden. Am Protest wurden sie dennoch gehindert. Auf Grundlage der BKA-Datei »International agierende gewaltbereite Störer« hätte ihnen die französische Polizei kurzerhand Einreiseverbote ausgesprochen.