2010-01-30
Bundesministerium des Innern
INHALTSVERZEICHNIS
1 Eingesetztes Personal und Einsatzmittel des Bundes sowie Aufgaben während des NATO-Gipfels 4
1.1 Eingesetztes Personal und Aufgaben der Bundespolizei 4
1.2 Eingesetztes Personal und Aufgaben des Bundeskriminalamtes 5
1.3 Einsatz und Aufgaben des Bundesamtes für Verfassungsschutz 6
1.4 Eingesetztes Personal und Aufgaben der Bundeswehr 7
1.5 Eingesetztes Personal und Aufgaben des Technischen Hilfswerks 8
1.6 Eingesetztes Personal und Aufgaben des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) 9
1.7 Weitere einsatzrelevante Maßnahmen 9
1.7.1 Bildübertragung 9
1.7.2 Mobilisierungsveranstaltungen 10
1.7.3 Gewährleistung der Konferenzsicherheit
2 Zusammenarbeit mit französischen Sicherheitsbehörden 10
2.1 Allgemein 10
2.2 Eingesetztes Polizeigerät bzw. -fahrzeuge der Bundespolizei und des Bundeskriminalamtes in Frankreich 11
2.3 Informationen von französischen an deutsche Sicherheitsbehörden 12
2.4 Wahrnehmung personenschutzbezogener Aufgaben 13
3 Zusammenarbeit und Maßnahmen der Sicherheitsbehörden in Deutschland 13
3.1 Sicherheitskonzepte 13
3.2 Grenzkontrollen 14
3.3 Datei “International agierende gewaltbereite Störer” (IgaSt) sowie Datenaustausch 15
3.4 Militärische Sicherheitsbereiche der Bundeswehr 16
3.5 Sicherheit im Luftraum 17
4 Sonstiges 17
4.1 Umgang mit Demonstrantinnen und Demonstranten 17
4.2 Verlegung von Fußball-Risikospielen 17
4.3 Straftaten 18
4.4 Kosten 18
5 Fazit 19
VORBEMERKUNG DER BUNDESREGIERUNG
Zu dem Einsatz und den Maßnahmen der Bundesbehörden anlässlich des “NATO-Gipfel 2009” wurde seitens der Bundesregierung mehrfach ausführlich Stellung genommen und kontinuierlich dem Deutschen Bundestag bzw. Innenausschuss berichtet. Siehe dazu:
1 EINGESETZTES PERSONAL UND EINSATZMITTEL DES BUNDES SOWIE AUFGABEN WÄHREND DES NATO-GIPFELS
1.1 EINGESETZTES PERSONAL UND AUFGABEN DER BUNDESPOLIZEI
Am 3. und 4. April 2009 setzte die Bundespolizei im räumlichen Schwerpunktbereich zur Wahrnehmung eigener Aufgaben rund 4.850 Polizeivollzugsbeamte ein. Hierbei handelte es sich vornehmlich um grenz-und bahnpolizeiliche Aufgaben. Eine abschließende Zuordnung des in diesen Aufgabenbereichen eingesetzten Personals ist nicht möglich, da die Bundespolizei ihre Aufgaben integrativ wahrnimmt.
Im Rahmen der grenzpolizeilichen Aufgabenwahrnehmung führten die Bundespolizei und ihre französischen Partner flexibel und lageabhängig gemeinsame Streifen und Kontrollen sowohl auf deutschem als auch auf französischem Hoheitsgebiet durch. Der Einsatz auf dem jeweils anderen Hoheitsgebiet erfolgte stets in Anwesenheit und unter Anleitung eines Polizeivollzugsbeamten des Gebietsstaates.
Die Bundespolizei unterstützte darüber hinaus die baden-württembergische Landespolizei mit rund 1.000 Polizeivollzugsbeamten und die französische Präfektur mit etwa 420 Polizeivollzugsbeamten. Das Bundeskriminalamt wurde durch die Bundespolizei mit durchschnittlich etwa 550 Polizeivollzugsbeamten unterstützt. Weiterhin entsandte die Bundespolizei Berater bzw. Verbindungskräfte zur Besonderen Aufbauorganisation (BAO) Atlantik des Landes BadenWürttemberg, zum Bundeskriminalamt, zum Technischen Hilfswerk, zum Auswärtigen Amt und zur Präfektur in Straßburg.
1.2 EINGESETZTES PERSONAL UND AUFGABEN DES BUNDESKRIMINALAMTES
Aufgaben des Bundeskriminalamtes im Rahmen seiner originären Zuständigkeiten waren:
Zu diesem Zwecke hatte das Bundeskriminalamt in der Zeit vom 1. August 2008 bis 6. April 2009 eine Informationssammelstelle (lsa-Gipfel “NATO”) zur Zusammenführung aller polizeirelevanten Informationen eingerichtet. Teil dieser Informationssammelstelle war auch das im Zeitraum vom 27. März bis 6. April 2009 eingerichtete “Internationale Verbindungskräftezentrum”. in dem 15 Verbindungskräfte aus 11 Staaten sowie Verbindungskräfte von Interpol und Europol vertreten waren.
Zudem hat die Besondere Aufbauorganisation “Bündnis” des Bundeskriminalamtes vier Verbindungskräfte zum Führungsstab der Besonderen Aufbauorganisation “Atlantik” der Polizeidirektion Freiburg (Baden-Württemberg) sowie zur Befehlsstelle der französischen Personenschutzdienststelle SPHP (Service de Protection des Hautes Personnalités) entsandt. Die Verbindungskräfte waren für einen aktiven Informationsaustausch zwischen den beteiligten Polizeibehörden beider Länder zuständig.
Für den Personen-und Innenschutz der Verfassungsorgane des Bundes und ihrer Gäste aus dem Ausland wurden durch das Bundeskriminalamt 996 eigene und unterstellte Kräfte eingesetzt.
Die Beamten des Bundeskriminalamtes verfügten in Frankreich über Notwehr-, Nothilfe-und Notstandsrechte gemäß dem französischen Recht für Deutsche in Frankreich. Die Waffentrageerlaubnis für Beamte des Bundeskriminalamtes im Personenschutz wurde durch die französische Seite gewährt.
1.3 EINSATZ UND AUFGABEN DES BUNDESAMTES FÜR VERFASSUNGSSCHUTZ
Dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) oblag die Federführung innerhalb des Verfassungsschutzverbundes des Bundes und der Länder. Im Rahmen dieser Aufgabe wurden vor und während des NATO-Gipfels für das Bundesministerium des Innern sowie für andere Sicherheitsbehörden Lagebilder und Gefährdungsanalysen erstellt und in der Zeit vom 23. März bis 5. April 2009 ein Lagezentrum eingerichtet.
Zusammen mit dem französischen Partnerdienst war das BfV darüber hinaus mit der gemeinsamen Leitung und Durchführung der von der NATO vom 28. März bis 4. April 2009 in Straßburg ausgerichteten “International Intelligence Cell” (IIC) betraut, an der sich Vertreter von 17 ausländischen Nachrichtendiensten beteiligten. Dabei fertigte das BfV federführend internationale Lagebilder sowohl im Vorfeld des NATO-Gipfels als auch während des Betriebs der IIC zur Information der NATO und ihrer Mitgliedstaaten.
Das BfV war darüber hinaus für die, zum Teil sehr kurzfristig, durchzuführenden Sicherheitsüberprüfungen – insbesondere von im Rahmen des Gipfels in Kehl und Baden-Baden einzusetzenden Servicepersonals – verantwortlich. Auch die übrige Zusammenarbeit zwischen NATO, französischen und deutschen Stellen im Bereich des personellen und materiellen Geheimschutzes erfolgte reibungslos und effizient.
Der Personal-und Ressourceneinsatz des BfV für die v. g. Aufgaben erfolgte im Rahmen der regulären Aufgabenerfüllung und entsprach seinem Umfang nach einem für derartige Großereignisse üblichem Maß.
1.4 EINGESETZTES PERSONAL UND AUFGABEN DER BUNDESWEHR
Die Bundeswehr hat im Rahmen ihrer originären Zuständigkeit Aufgaben zur Gewährleistung der Sicherheit der Leitung und der Angehörigen des Bundesministeriums der Verteidigung sowie ihren subsidiären Auftrag zur Wahrung der Sicherheit im Luftraum wahrgenommen.
Bei letzterem handelt es sich um eine Dauereinsatzaufgabe der Bundeswehr, die unter anwendungsbezogener Anpassung bestehender Konzepte und Verfahren und unter Abstützung auf Kräfte und Mittel der Integrierten NATO Luftverteidigung durchgeführt wird. Darüber hinaus hat die Luftwaffe dem Land Baden-Württemberg Amtshilfe bei der Gefahrenabwehr im Rahmen des Luftraumschutzes geleistet, indem ein Verbindungselement in die Flugeinsatzzentrale der “Besonderen Aufbauorganisation (BAO) Atlantik” integriert wurde.
Insgesamt haben im Rahmen der Amtshilfe 472 Angehörige der Bundeswehr Unterstützungsleistungen erbracht -ohne Personal zur Erfüllung der Dauereinsatzaufgabe der Luftwaffe “Sicherheit im Luftraum”.
Angehörige der Bundeswehr nahmen aus Anlass des NATO-Gipfels 2009 in Frankreich keine Hoheitsbefugnisse gegenüber Dritten wahr. Für das Tragen von Waffen galten die üblichen nationalen und internationalen rechtlichen Grundlagen. Der NATO-Gipfel 2009 änderte diese nicht.
Die im Rahmen der territorialen Grundorganisation für die Zivil-Militärische Zusammenarbeit vorgesehenen Dienststellen der Bundeswehr haben auf den dazu vorgesehenen Ebenen auch während des NATO-Gipfels 2009 ihre jeweiligen Aufgaben wahrgenommen.
Während des NATO-Gipfels waren die Bezirksverbindungskommandos (BVK) Freiburg und Karlsruhe sowie die Kreisverbindungskommandos (KVK) Baden-Baden, Ortenaukreis und Rastatt personell besetzt, um die zivilen Verwaltungsstäbe ihres Zuständigkeitsbereiches im Vorfeld von Amtshilfeersuchen zu beraten und die unverzügliche Information des Landeskommandos Baden-Württemberg (LKdo BW) sicherzustellen. Die zivilen Verwaltungsstäbe haben während des NATO-Gipfels keine Anträge auf Amtshilfe oder Unterstützung durch die Bundeswehr über die BVK/KVK gestellt.
1.5 EINGESETZTES PERSONAL UND AUFGABEN DES TECHNISCHEN HILFSWERKS
Im Zusammenhang mit dem NATO-Gipfel wurden bundesweit etwa 890 Kräfte des Technischen Hilfswerks für den Bevölkerungsschutz, zur Unterstützung im Rahmen der Amtshilfe sowie als Fachberater und Verbindungspersonen in Einsatzleitungen, Stäben und zum Betrieb eigener Leitungs-und Koordinierungsstäbe eingesetzt. Im Auftrag des Landes Baden-Württemberg betrieb das Technische Hilfswerk vom 2. bis 5. April 2009 zwei Bereitstellungsräume für den Bevölkerungsschutz und stellte zwei Technische Züge und vier Fachgruppen für den Ereignisfall bereit.
Im Bereich sonstiger Amtshilfe unterstützte das THW das Land Baden-Württemberg, das Auswärtige Amt, das Bundespresseamt und die Bundespolizei.
Das Technische Hilfswerk hatte in Straßburg keine Kräfte eingesetzt und auch keine französischen Polizisten mit Booten transportiert. Auf Anforderung der Stadt Kehl hatte das THW zwei Mehrzweckarbeitsboote mit je drei Besatzungsmitgliedern auf dem Rhein eingesetzt, die der Einsatzleitung der Feuerwehr Kehl unterstellt waren. Mit einem Boot wurden zwei französische Feuerwehrleute vom Feuerlöschboot “Europa 1” zu einem französischen Feuerlöschboot transportiert.
1.6 EINGESETZTES PERSONAL UND AUFGABEN DES BUNDESAMTES FÜR BEVÖLKERUNGSSCHUTZ UND KATASTROPHENHILFE (BBK)
Die ausschließlich präventiven Aktivitäten des BBK umfassten zum einen die intensive Lagebeobachtung mittels der Einrichtungen des Gemeinsamen Melde-und Lagezentrums (GMLZ) im 3-Schicht-Betrieb sowie einen intensiven Informationsaustausch mit allen beteiligten Stellen und daraus folgend die Erstellung des Bundeskräftelagebildes.
Ferner wurden 7 Mitarbeiter des BBK als Verbindungspersonen zu diversen Führungsstäben (Analytische Task Force Mannheim, THW-Führungsstab Baden-Baden und Kehl, Führungs-und Verwaltungsstab InMin BW, Führungsstab der Polizei Freiburg) abgestellt.
An das Klinikum Baden-Baden erfolgte eine Abgabe von Sanitätsmitteln aus den Beständen des Bundes.
1.7 WEITERE EINSATZRELEVANTE MAßNAHMEN
1.7.1 BILDÜBERTRAGUNG
Die Bundespolizei erhielt durch die Bildübertragung aus einem Polizeihubschrauber Informationen über das Einsatzgeschehen. Weitere Bildaufzeichnungen erhielt die Bundespolizei im Nachgang des Einsatzes durch die BAO Atlantik.
Für das Bundeskriminalamt wurden durch einen Hubschrauber der Bundespolizei Bilder von den Fahrtstrecken der Delegationen und Bilder von den Veranstaltungsorten des NATO-Gipfels bei Vorfahrten und Abreisen von Schutzpersonen übertragen. Zusätzlich wurde die BAG Bündnis des BKA an der Bildübertragung der BAO Atlantik beteiligt.
1.7.2 MOBILISIERUNGSVERANSTALTUNGEN
Im Rahmen des nationalen und internationalen polizeilichen Informationsaustausches sowie durch Auswertung der einschlägigen Medien wurden dem Bundeskriminalamt insgesamt 424 Mobilisierungsveranstaltungen bekannt.
1.7.3 GEWÄHRLEISTUNG DER KONFERENZSICHERHEIT
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) war am deutschen Konferenzort zur Sicherstellung der Lauschabwehr tätig. Das BSI hat wegen des Umfangs der diesbezüglich erforderlichen Maßnahmen technische Amtshilfe in Form von Geräten und Bedienpersonal durch das BMVg erhalten.
2 ZUSAMMENARBEIT MIT FRANZÖSISCHEN SICHERHEITSBEHÖRDEN
2.1 ALLGEMEIN
Die allgemeinen Grundsätze der internationalen polizeilichen Zusammenarbeit bildeten auch den Rahmen für die Kooperation im Zusammenhang mit dem NATO-Gipfel. Relevanz entfaltete in diesem Zusammenhang insbesondere der Vertrag über die Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus, der grenzüberschreitenden Kriminalität und der illegalen Migration vom 27. Mai 2005 (Vertrag von Prüm; hier insbesondere Artikel 24), der u. a. Fragen des Informationsaustauschs sowie der gegenseitigen personellen Unterstützung in Gestalt gemeinsamer Einsatzformen regelt. Frankreich ist -neben weiteren Staaten der Europäischen Union -Vertragspartei des Prümer Vertrags.
Vor allem mit Blick auf die grenzüberschreitende Dimension des Einsatzes arbeiteten die deutschen Sicherheitsbehörden dabei eng und vertrauensvoll auf der Grundlage der bestehenden gesetzlichen Regelungen mit ihren Partnerbehörden im Ausland zusammen.
Die notwendigen Einzelabsprachen wurden in einer sog. Absprache für gemeinsame Einsatzformen der deutschen und französischen Polizeikräfte anlässlich des NATO-Gipfels 2009 zwischen der Polizei des Landes Baden-Württemberg, der Bundespolizei, dem Bundeskriminalamt, der Gendarmerie nationale und der Police Nationale geregelt.
Neben dem unmittelbaren Informationsaustausch wurden Informationen auch über das Gemeinsame Zentrum der deutsch-französischen Polizei-und Zollzusammenarbeit in Kehl ausgetauscht. Gemäß Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Art. 6 des Mondorfer Abkommens vom 9. Oktober 1997 kann das Gemeinsame Zentrum in Fällen, in denen die Aufgabenbereiche von mehreren Behörden verschiedener Dienstzweige berührt sind, bei der Koordinierung von Einsatzmaßnahmen mitwirken. Die Koordinierungsaufgabe umfasst dabei insbesondere die Unterstützung bei der Abstimmung von Aufklärungs-und Überwachungsmaßnahmen in den Grenzgebieten, von Einsätzen sowie von grenzüberschreitenden Fahndungsmaßnahmen und unterstützende Aktivitäten bei der technischen Durchführung grenzüberschreitender Observations-und Nacheilehandlungen nach Art. 40 und 41 des Schengener Durchführungsübereinkommen.
EUROPOL war durch eine Verbindungskraft im Rahmen der “Informationssammelstelle Gipfel NATO” im Verbindungskräftezentrum (VKZ) im BKA (Meckenheim) vertreten.
2.2 EINGESETZTES POLIZEIGERÄT BZW. -FAHRZEUGE DER BUNDESPOLIZEI UND DES BUNDESKRIMINALAMTES IN FRANKREICH
Die Bundespolizei unterstützte die französischen Sicherheitskräfte auf Ersuchen der Präfektur in Straßburg mit technischem Gerät und sechs Wasserwerfern. Diese Form der gegenseitigen Unterstützung ist nicht neu, z.B. unterstützte die Bundespolizei die Schweiz in den Jahren 2003 bis 2008 mit Wasserwerfern anlässlich des jährlichen World Economic Forums in Davos. Von den in Frankreich mitgeführten Führungs-und Einsatzmitteln der Bundespolizei kamen lediglich die sechs Wasserwerfer im Stadtgebiet von Straßburg zeitweise gegen gewalttätige Störer, die die Polizeikräfte mit Flaschen, Steinen, Knallkörpern und Molotowcocktails bewarfen, zum Einsatz. In einem Fall wurde auf Anordnung des französischen Polizeiführers der Wasserabgabe kurzzeitig Reizstoff beigemischt. Das für eventuelle Räummaßnahmen bereitgehaltene technische Gerät kam mangels Erforderlichkeit nicht zum Einsatz.
Die Wasserwerfereinheiten unterstanden der Gendarmerie Nationale unter der Leitung der Präfektur in Straßburg. Der Einsatz erfolgte ausschließlich auf Anordnung der zuständigen französischen Polizeiführung und nach französischem Recht.
Die Zusammenarbeit war kooperativ und von gegenseitigem Vertrauen geprägt.
Durch das Bundeskriminalamt wurden am 4. April 2009 sondergeschützte Gast-und Begleitwagen zum Schutz der eingestuften und durch den Bund zu schützenden Personen in Straßburg eingesetzt.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
2.3 INFORMATIONEN VON FRANZÖSISCHEN AN DEUTSCHE SICHERHEITSBE HÖRDEN
Über die französische Verbindungskraft beim Bundeskriminalamt wurde ein potentiell gewaltbereiter Störer gemeldet. Dieser gemeldete potentiell gewaltbereite Störer war 2009 in Frankreich wegen einer Gewaltstraftat rechtskräftig verurteilt worden.
2.4 WAHRNEHMUNG PERSONENSCHUTZBEZOGENER AUFGABEN
Neben den Beamten des Bundeskriminalamtes, die den Schutzauftrag für Mitglieder der Verfassungsorgane und deren ausländische Gäste gemäß § 5 Bundeskriminalamtgesetzes während des NATO-Gipfels leisteten, wurden die eingestuften Schutzpersonen der Delegationen auch von eigenen, ausländischen Personenschützern begleitet.
Beamte der französischen Personenschutzdienststelle (SPHP) wurden auf deutschem Hoheitsgebiet im grenzüberschreitenden Personenschutz eingesetzt. Diese ausländischen Personenschutzkräfte verfügten über Notwehr-, Nothilfe-und Notstandsrechte sowie das Recht zur vorläufigen Festnahme (“Jedermann-Rechte”) nach den maßgeblichen Vorschriften des deutschen Strafgesetzbuches und der deutschen Strafprozessordnung. Sie besaßen im deutschen Einsatzraum jedoch keine hoheitlichen Befugnisse. Die im grenzüberschreitenden Personenschutz eingesetzten französischen Beamten wurden in Deutschland von Beamten des Bundeskriminalamtes begleitet.
Die Waffentrageerlaubnis wurde deutscher Seite gewährt.
3 ZUSAMMENARBEIT UND MAßNAHMEN DER SICHERHEITSBEHÖRDEN IN DEUTSCHLAND
3.1 SICHERHEITSKONZEPTE
Das Bundeskriminalamt, die Bundespolizei und das Bundesamt für Verfassungsschutz entwickelten im Rahmen ihrer originären Zuständigkeiten Sicherheitskonzepte und stimmten diese mit den kooperierenden nationalen und internationalen Behörden und Einrichtungen ab.
Auf deutscher Seite wurde die Einsatzkonzeption in regelmäßigen Koordinierungsgesprächen auf Bundes-und Landesebene abgestimmt. (Bund: Auswärtiges Amt, Bundesministerium des Innern, Bundesministerium der Verteidigung, Bundeskriminalamt, Bundespolizei, Bundesamt für Verfassungsschutz, Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, Baden-Württemberg: Fachabteilungen des Innenministeriums, Landeskriminalamt, Landesamt für Verfassungsschutz, Regierungspräsidien Karlsruhe und Freiburg).
Mit Frankreich erfolgte die Abstimmung in Sicherheitsgesprächen mit dem verantwortlichen Präfekten unter der Federführung des Landes Baden-Württemberg. Auf Fachebene wurde eine deutsch-französische Arbeitsgruppe zur Abstimmung der jeweiligen Einsatzplanungen eingerichtet.
Grundsätzlich handelte es sich bei der Erstellung und Abstimmung von Sicherheitskonzepten um einen fortlaufenden Prozess, über den keine gesonderten Aufschreibungen geführt wurden.
3.2 GRENZKONTROLLEN
Im Zeitraum vom 20. März bis 5. April 2009 wurden bundesweit aufgrund der erhöhten Sicherheitsanforderungen des NATO-Gipfels gern. Art 23 ff. des Schengener Grenzkodexes die Grenzkontrollen wiedereingeführt. Dies erfolgte in Abstimmung mit Frankreich als Mitgastgeber des Gipfels. Auch Frankreich führte anlässlich des NATO-Gipfels Grenzkontrollen während des genannten Zeitraums wieder ein.
Die Kontrollen erstreckten sich bundesweit auf die Land-und Seegrenzen sowie auf Flughäfen. Wann und wo kontrolliert wurde, ist lageabhängig auf der Grundlage aktueller Lageerkenntnisse entschieden worden. Der genaue Zeitpunkt der Kontrollen (Beginn/Ende) wurde vorab nicht öffentlich kommuniziert, um potentielle Straftäter nicht zu einem vorzeitigen Reiseverhalten zu bewegen. Die Kontrollen zielten darauf ab, die Anreise erkennbar gewaltbereiter Personen zu den Veranstaltungsorten in Deutschland und Frankreich zu verhindern. Die Anreise von friedlichen Demonstrationsteilnehmern wurde hierdurch nicht eingeschränkt. Beeinträchtigungen für den Reiseverkehr beschränkten sich auf das für die Sicherheit erforderliche Maß. Die Bevölkerung und Reisende zeigten Verständnis für die Kontrollen.
Insgesamt führte die Bundespolizei ca. 570.000 Kontrollen durch. Dabei
erfolgten insgesamt 450 Einreiseverweigerungen und 126 Ausreiseuntersagungen, davon 121 Personen mit Bezug zum NATO-Gipfel. Darüber hinaus konnten etwa 2.300 andere Delikte in Zusammenhang mit den Kontrollmaßnahmen festgestellt und 140 Haftbefehle vollstreckt werden.
3.3 DATEI “INTERNATIONAL AGIERENDE GEWALTBEREITE STÖRER” (IGAST) SOWIE DATENAUSTAUSCH
Die Datei “International agierende gewaltbereite Störer” (IgaSt) ist eine vom Bundeskriminalamt aufgrund seiner ZentralstelIenaufgabe geführte Datei, die der Sammlung und Auswertung von Informationen mit dem Ziel der Verhütung und Aufklärung von Straftaten im Themenzusammenhang Globalisierung dient. Zugriffsberechtigt ist nur das zuständige Fachreferat im Bundeskriminalamt. Andere Stellen und Behörden, so auch die Bundespolizei, besitzen keine Zugriffsrechte.
Die durch Auswertung der in der Datei IgaSt zusammengefassten Informationen gewonnenen Erkenntnisse können nach den §§ 10 oder 14 BKAG an andere Stellen übermittelt oder in Verbunddateien gespeichert werden.
In die Datei “IgaSt” erfolgt die Aufnahme von Personen:
Informationen wurden auf der Grundlage und nach Maßgabe des Vertrags von Prüm (BGBI. 2006 II Nr. 19, Seite 628 ff) i. V. m. § 14 BKAG und § 32 BPolG ausgetauscht.
Von den 121 Personen, gegen die die Bundespolizei im Zusammenhang mit dem NATO-Gipfel eine Ausreiseuntersagung verfügte, waren 60 Personen in der Datei “Gewalttäter-links” erfasst. Den französischen Sicherheitsbehörden wurden 232 Personendatensätze aus der Datei “IgaSt” sowie 433 aus dem Ausland übermittelte Personalien von potentiell gewaltbereiten Störern zugeleitet.
Die Übermittlung der Datensätze aus der Datei “IgaSt” erfolgte mit dem Hinweis, dass eine Weitergabe oder Speicherung der Daten nur mit Zustimmung des Bundeskriminalamtes erfolgen darf. Auch wurde darauf hingewiesen, dass die Daten zweckgebunden und nur im konkreten Zusammenhang mit dem NATO-Gipfel 2009 in Baden-Baden, Kehl und Straßburg verwendet werden dürfen und somit nach Ende des Ereignisses, spätestens jedoch bis zum 05. Juli 2009 zu vernichten sind. Für die aus dem Ausland übermittelten Personalien wurde als Löschfrist der 05. Mai 2009 festgelegt.
Fallzahlen der während des NATO-Gipfels in Deutschland begangenen politisch motivierten Straftaten wurden – wie alle Fälle der politisch motivierten Kriminalität (PMK) – von den jeweils zuständigen Ländern erhoben und im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes dem SKA übermittelt.
3.4 MILITÄRISCHE SICHERHEITSBEREICHE DER BUNDESWEHR
Die Bundeswehr hat anlässlich des NATO-Gipfels keine Militärischen Sicherheitsbereiche in den Veranstaltungsorten eingerichtet.
3.5 SICHERHEIT IM LUFTRAUM
Die NATO und Frankreich haben während der Gesamtdauer des NATO-Gipfels 2009 AWACS-Flugzeuge zur Erstellung eines Luftlagebildes als Beitrag zur Gewährleistung der Sicherheit im Luftraum eingesetzt.
Die Bundeswehr hat anlässlich des NATO-Gipfels keine Drohnen eingesetzt. Außerdem liegen dem Bundesministerium der Verteidigung keine Informationen zum Einsatz von Drohnen durch französische sowie schweizerische Streitkräfte in Zusammenhang mit dem NATO-Gipfel vor. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen.
4 SONSTIGES
4.1 UMGANG MIT DEMONSTRANTINNEN UND DEMONSTRANTEN
Diese Sachverhalte fallen in den Zuständigkeitsbereich des Landes Baden-Württemberg.
Nach Erkenntnissen des Bundeskriminalamtes wurden in Frankreich 31 deutsche Staatsangehörige in fest-bzw. in Gewahrsam genommen. Drei wurden zu Freiheitsstrafen u.a. wegen schwerer Brandstiftung und unerlaubten Waffenbesitzes (Mitführen einer 40cm langen Eisenstange) bis zu sechs Monaten Haft verurteilt. Zuletzt wurde durch ein französisches Gericht gegen einen deutschen Staatsangehörigen wegen Brandstiftung eine vierjährige Freiheitsstrafe (ein Jahr davon auf Bewährung) verhängt. Die konsularische Betreuung obliegt dem Auswärtigen Amt. Nach Auskunft des Bundeskriminalamtes kam es auf deutscher Seite zu 28 Fest-bzw. Ingewahrsamnahmen.
4.2 VERLEGUNG VON FUßBALL-RISIKOSPIELEN
Zielführend war die gemeinsame Linie des Bundes und der Länder in Bezug auf die hohe Kräftebindung durch die Fußballlage an dem betroffenen Einsatzwochenende. So haben die Erfahrungen aus der Hinrunde der Saison 2008/09 gezeigt, dass in den ersten vier Ligen eine Vielzahl von Polizeibeamten pro Spieltag im gesamten Bundesgebiet eingesetzt werden müssen. Mit der durch Bund und Länder unterstützten Anregung gegenüber dem Deutschen Fußball-Bund (DFB) und der Deutschen Fußball-Liga (DFL), den Spieltag am Gipfelwochenende zu entzerren und potenzielle Risikospiele zu verlegen, konnte der bundesweit für Fußballeinsätze benötigte Kräftebedarf deutlich reduziert werden.
4.3 STRAFTATEN
In DEU wurden im Begründungszusammenhang “NATO-Gipfel 2009” abschließend insgesamt 110 Straftaten registriert, davon entfielen 109 auf den Bereich der PMK -links und nur eine Tat auf den Bereich “Sonstige”. Bei 95 Taten handelte es sich um Sachbeschädigung, weiter kam es zu acht Brandstiftungen, fünf Verstößen gegen das Versammlungsgesetz, einem Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz und einer Beleidigung. Regionale Schwerpunkte bildeten BW mit 62 Taten und BB mit 11 Taten, andere Bundesländer verzeichneten keine oder nur einstellige Fallzahlen.
4.4 KOSTEN
Gemäß Art. 104a Abs. 1 des Grundgesetzes tragen Bund und Länder die Ausgaben, die sich aus der Wahrnehmung der ihnen obliegenden Aufgaben ergeben, selbst.
Die Kosten der Sicherheitsbehörden des Bundes für Einsätze im originären Aufgabenbereich werden aus den vorhandenen Haushaltsansätzen getragen und in der Regel nicht gesondert erfasst.
Die einsatzbedingt entstandenen Mehrkosten für Unterstützungsleistungen von Bundes-und Landesbehörden zugunsten des Landes Baden- Württemberg sind grundsätzlich erstattungspflichtig.
Das Land Baden-Württemberg strebt einen Kostenerlass für die Unterstützungsleistungen des Bundes an, über den aber noch nicht abschließend entschieden ist.
Folgende vorläufige (Mehr-)Kosten zur Unterstützung des Landes Baden-Württemberg liegen vor (Stand 01.12.2009):
5 FAZIT
Die frühzeitigen Einsatzvorbereitungen der Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder waren Grundlage für den erfolgreichen Einsatzverlauf in Deutschland. Durch die abgestimmte Polizeitaktik konnte ein sicherer und friedlicher Verlauf der Veranstaltung gewährleistet werden. Der polizeiliche Einsatz anlässlich des NATO-Gipfels 2009 wurde erfolgreich bewältigt. Die Gewährleistung der Sicherheit der Teilnehmer des NATO-Gipfels 2009, war jederzeit sichergestellt. Als wesentliche Faktoren für den Erfolg haben sich dabei insbesondere die