2010-01-15
Im Verbandsorgan der Neuen Richtervereinigung Baden-Württemberg „NRVInfo“ 09/2009 wird das Verhalten der Justiz im Vorfeld des Nato-Gipfels im April 2009 kritisch dokumentiert und aufgearbeitet. Die Stuttgarter Zeitung hat diesen Unmut nun öffentlich gemacht und damit eine notwendige öffentliche Auseinandersetzung darüber angestoßen, wie die Justiz im Vorfeld und Umfeld solcher Großereignisse wie dem Nato-Gipfel agieren muss, ohne sich dem Verdacht der Parteilichkeit und der Verletzung der Grundsätze der Gewaltenteilung auszusetzen, wenn sie sich gleichwohl Klarheit über die voraussichtlichen Anforderungen an den Einsatz der Justiz bei einem solchen Großereignis verschaffen will.
Der Antrag begehrt deshalb insbesondere Auskunft darüber, welche Gerichtspräsidenten im Vorfeld des Nato-Gipfels zu welchem Zweck mit den Sicherheitsbehörden zu Gesprächen zusammengekommen sind, welche Konsequenzen diese Gespräche für die Justiz und insbesondere für die zuständigen Richter und Richterinnen hatten und warum – nach bisher vorliegenden Informationen – die Gespräche zwischen Gerichtspräsidenten und Sicherheitsbehörden streng vertraulich blieben und ob der Justizminister die Ansicht teilt, dass vertrauliche Gespräche zwischen einem Richter oder einem Gerichtspräsidenten und einer „Partei“ über den Gegenstand eines Verfahrens oder über den Gegenstand möglicher zukünftiger Verfahren im Rechtsstaat unzulässig sind.
Der Justizminister soll auch die Frage beantworten, ob es solche Gespräche der Gerichtspräsidenten wie mit den Sicherheitsbehörden auch mit der anderen „Partei“, den Bürgerinitiativen gab, die sich im Vorfeld des Nato-Gipfels gebildet hatten.
Download pdf: http://www.landtag-bw.de/WP14/Drucksachen/5000/14_5386_d.pdf