2009-12-20
von Irene Brickner
Sechs Monate Verhandlung geplant - Verfahren gegen Tiroler Aktivisten wegen Fahnenverbrennung eingestellt
Wiener Neustadt / Innsbruck - Das Monsterverfahren gegen zehn Tierrechtler kommt ab März vor Gericht. Konkret soll der nach mehr als vier Jahren Ermittlungen lang erwartete Prozess am 2. März 2010 im Landesgericht Wiener Neustadt beginnen. Im Gespräch mit dem Standard bestätigte die verfahrensleitende Richterin, Sonja Arleth, den geplanten Starttermin. Offiziell ausgeschrieben werde dieser aber erst "in wenigen Tagen", sagte sie.
Angesetzt ist der Prozess für ein halbes Jahr, bei drei Verhandlungstagen wöchentlich.
Im August wird Pause gemacht. Geladen werden an die 200 Zeugen - rund 140 von der Anklage und 60 von der Verteidigung: der wahrscheinlich längste Gerichtsgang, den es in Wiener Neustadt je gab. Die Verteidigungskosten werden pro Beschuldigten auf rund 200.000 Euro geschätzt: eine Summe, die keiner von ihnen laut eigenen Angaben aufbringen kann.
Insgesamt zehn Beschuldigte
Angeklagt sind je fünf Mitglieder des VGT und der Studentenorganisation Basisgruppe Tierrechte (Bat). Vier dieser zehn Personen werden ausschließlich der Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation laut dem umstrittenen Antimafiaparagrafen 278a beschuldigt, der einen Strafrahmen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren hat. Bei den anderen sechs Beschuldigten kommen als Vorwürfe noch Buttersäureanschläge, Sachbeschädigungen, gefährliche Drohungen und Nötigung von Unternehmen wie etwa Textilketten durch Antipelzkampagnen hinzu.
Ausschließlich wegen Paragraf 278a wird zum Beispiel Chris Moser, Kampagnenleiter des Vereins gegen Tierfabriken (VGT) Tirol, vor den Wiener Neustädter Schöffen stehen. Der Restaurator und bildende Künstler konnte vor wenigen Tagen in einer anderen Causa aufatmen: Ein vor zwei Monaten gegen ihn eingeleitetes Verfahren wegen "Herabwürdigung des Staates und seiner Symbole" wegen Paragraf 248 StGB wurde eingestellt.
Anlass der Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft Innsbruck war, wie berichtet, eine auf Video gebannte Fahnenverbrennung. Sie stand am Ende der auf Youtube verbreiteten, mit einer gespielten Paragraf-278a-Razzia versetzten Persiflage auf das Tiroler Andreas-Hofer-Jahr. Ursprünglich hatten die Ermittler eine in Flammen aufgehende Tiroler Landesfahne zu erkennen geglaubt. Am 7. Dezember entschied die Sicherheitsdirektion Tirol anders: "Der Tatbestand des Paragrafen 248 ist nicht erfüllt".
Kein Ende nehmen hingegen offenbar die Ermittlungen und Observationen im Verfahren gegen die verdächtigte Tierschutzmafia: "Vergangenes Wochenende hat mich ein Tierschutzaktivist aus Australien besucht. Eine Woche vor seinem Abflug nach Europa war er anonym angerufen und dringend vor einem Besuch bei mir gewarnt worden", schildert der Hauptbeschuldigte, VGT-Obmann Martin Balluch. Was ihn wundert: "Das geplante Treffen war nur uns beiden bekannt, und wir hatten nur per E-Mail kommuniziert".