2009-12-06
Auch friedliche AktivistInnen müssen mit einem "Nein" an der dänischen Grenze rechnen, sofern sie in einer Gruppen und mit Einzelpersonen reisen, welche auf der schwarzen Liste stehen.
Die dänische Polizei hat das Recht Leute an der Grenze abzuweisen, falls sie diese als Sicherheitsrisiko der öffentlichen Ordnung einschätzen.
Von Laura Marie Sørensen
Friedliche AktivistInnen aus dem Ausland sollten sich darauf vorbereiten bei der Einreise während des Gipfels an der dänischen Grenze abgewiesen zu werden.
Der Vizeinspektor der Kopenhagener Polizei, Flemming Steen Munch gab deutlich zu verstehen, dass das Risiko für eine Verweigerung der Einreise besonders hoch sei, falls die Leute auf der schwarzen Liste stehen.
»Das Problem hierbei ist, dass die Krawallmacher sich meist zwischen den friedlichen DemonstrantInnen aufhalten. Deswegen kann ich nicht ausschliessen, dass mehrere nicht-betroffene Personen irrtümlicherweise abgewiesen werden können. Aber das Risiko müssen wir eingehen, wenn wir Krawalle im Vorfeld verhindern wollen«.
Allerdings geht Flemming Steen Munch davon aus, dass die Polizei in den meisten Fällen zwischen friedlichen AktivistInnen und Störenfrieden unterscheiden können und er streitet ab dass die Einreise verweigert werden kann, bloss weil die GrenzbeamtInnen finden, dass man einem kriminiellen/r Aktivist/in ähnelt.
»Wir verurteilen die Leute nicht alleine aufgrund ihres Äussren.Nicht alle werden scharf kontrolliert werden, sondern die, wo wir denken, dass sie nur Gewalt und Zerstörung anrichten wollen«.
*Die schwarze Liste*
Die Polizei kann noch nicht mit einer abgeschlossenen Charakteristik von AktivistInnen aufwarten, die auf der „schwarzen Liste“ stehen, doch ein paar Punkte sind schon aufgezeigt.
» Wenn ein Zugehörigkeitverhältnis zu einer Gruppe besteht, welche nicht die rechtsstaatlichen Spielregeln anerkennt, wie z.B AnarchistInnen, werden wir deren Einteise zu verhindern wissen. Es gibt keinen Grund Gewalt und Sachbeschädigung zu befürworten«, so Flemming
Steen Munch und fügt gleich hinzu:
»Wenn die AktivistInnen in unserem internationalen Register wegen Teilnahme an Unruhen schon verzeichnet sind, werden sie auch nicht ins Land gelassen«.
Desweiteren wird die Einreise natürlich verweigert werden, falls bei den Grenzkontrollen Schlagstöcke und -ringe, Tränengas, Gasmasken und ähnliches , was auf eine mögliche Teilnahme an unfriedlichen Demonstrationen schliesst.
Ausserdem sollte auch beachtet werden,was die eigene Gruppe vorher veröffentlicht hat. Die Gruppe „Interventionistische Linke“ aus Deutschland zum Beispiel fordert auf ihrer Internetseite dazu auf, den Gipfel zu stürmen oder zu blockieren und das alleine ist Flemming Steen Munch zufolge, Grund genug, dass die MitgliederInnen jener Gruppe an der Grenze abgewiesen werden würden.
» Das sind die Art von Leuten, die wir in unserem Land nicht willkommen heissen wollen und mit denen Kaffee getrunken wird«.
Dem Juraprofessor Jørn Vestergaard zufolge, hat die Polizei das Recht AktivistInnen an der Grenze abzuweisen, obwohl diese nicht auf der Liste stehen sondern nur ein Zugehörigkeitsverhältnis zu einer Gruppe haben, die dazu auffordert Unruhe zu stiften.
»Nach dem Ausländergesetz kann die Einreise verweigert werden, falls die Betroffenen verdächtigt werden die öffentliche Ordnung stören zu wollen, Beziehungen zu terror-oder diktatorischen Staaten vorliegen oder andere sicherheits-und gesundheitsmässige Gründe vorliegen
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Ressource: http://politiken.dk/klima/Topmode_i_Kobenhavn/article853168.ece