2009-11-28
Das Folgende ist ein kurzer Überblick über die gesetzlichen Rechte in Dänemark.
JedeR, die/der in Demonstrationen teilnimmt, die mit COP15 verbunden sind, sollte über ihre/seine Rechte in Dänemark Bescheid wissen.
Deine Rechte:
In Dänemark ist es illegal die folgenden Objekte zu besitzen:
All Arten von Waffen und Waffenteile.
Es ist allerdings erlaubt ein Messer mit einer Klinge zu besitzen, die kürzer als 7 cm ist, wenn das Messer nicht mit nur einer Hand geöffnet werden kann und es sich um kein Taschenmesser handelt, bei dem die Klinge mit einer Einrastung/Klemmung(lock) an das Messer befestigt werden kann.
Alle Arten von euphorischen Substanzen.
In Dänemark ist das folgende illegal:
Etwas bei sich zu tragen, das für Vermummung in der Nähe eines Ortes, wo eine Demonstration stattfindet, stattfinden wird, oder wo eine stattgefunden hat. Zu beachten ist, dass nicht nur das Vermummen während einer Demonstration verboten ist.
In einer Demonstration zu sein, die von der Polizei aufgelöst wurde.
Wenn die Polizei dich anspricht, muss ihnen folgendes sagen:
Deinen Namen
Deinen Geburtstag (nicht die letzten 4 Ziffern deiner Sozialversicherungsnummer)
Deine Adresse
Sonst nichts!
Wenn du nicht dänisch bist, musst du auch:
Der Polizei einen Nachweis/Unterlagen/Dokumente über die Absicht deines Aufenthalts in Dänemark und Details über deinen Aufenthalt zeigen.
Nachweisen können, dass du über genug (finanzielle?) Mittel für deinen Lebensunterhalt während deines Aufenthalts und für deine Rückreise verfügst.
Deinen Passport bei dir haben und ihn der Polizei zeigen, wenn sie ihn sehen wollen.
Die Polizei wird diese Informationen nutzen um deine Sozialversicherungsnummer herauszufinden und deine Identität zu ermitteln. Falls sie deine Identität anzweifeln, oder zweifel, dass du die Person bist, die angibst zu sein, können sie dich zur Polizeiwache mitnehmen um deine deine Identität zu ermitteln.
Die Polizei hat das Recht:
Leibesvisitationen an dir durchzuführen und deine persönlichen Sachen, wie deiner Kleidung und deiner Tasche, zu durchsuchen, wenn für sie ein “begründeter Verdacht” besteht, dass du in Besitz etwas Illegalem seist. Du hast das Recht, den Grund deiner Durchsuchung zu erfahren.
Leibesvisitation an dir durchzuführen ohne einen Verdacht zu haben, wenn du in einer Durchsuchungszone bist, aber nur um Waffen zu finden.
Zuallererst hast du das Recht, von einer/m PolizistIn deines Geschlechts durchsucht zu werden. Der Polizei ist es allerdings erlaubt, dir dieses Recht abzuerkennen, wenn es nicht möglich ist, eine Polizistin hinzu zu ziehen. Eine Durchsuchung muss immer so nachsichtig/mild wie möglich ablaufen.
Eine präventive Verhaftung durchzuführen, auch wenn du nichts illegales begangen hast, um gesetzteswidrige Aktionen zu verhindern. In diesen Situationen kann die Polizei dich für maximal 12 Stunden und länger, wenn sie es als notwendig erachten. Du hast das Recht auf eine (Vor?)Anhörung vor Gericht. Du musst das innerhalb von 4 Wochen verlangen nachdem du verhaftest wurdest. Kontaktiere Rusk unter 004528255320 so schnell wie möglich, wenn du eine (Vor?)Anhörung möchtest. Wenn du verlierst musst die Prozesskosten übernehmen.
Wenn du angeklagt wirst (du bekommst eine Anklageschrift(?) oder Strafe) und bist der Meinung, dass du nicht schuldig bist, musst du so schnell wie möglich das Legal Aid Team kontaktieren für Rechtsbeistand: Wenn du die Strafe zahlst, ist das ein Schuldgeständnis deinerseits. Dadurch verwehrst du später einer Entschädigung.
Wenn du von der Polizei eine Strafe bekommst, oder in einer anderen Weise angeklagt bist, kannst du Rechtsbeistand bekommen unter der Nummer 0045 28 25 53 20.
Deine Rechte wenn du verhaftet wurdest:
Was passiert, wenn ich verhaftet werde?
Du wirst wahrscheinlich zu einer Polizeistation gebracht werden und in eine Arrestzelle/Untersuchungshaftzelle kommen.
Die Polizei wird dich letzten Endes befragen wollen. Sag ihnen, dass du nichts sagen möchtest. Denk daran, dass die Polizei nur an Beweisen gegen dich und deine GenossInnen interessiert ist. Du hast das Recht die Aussage zu verweigern. Nutze dieses Recht!
Du bist nicht verpflichtet Stellung zu deiner Anklage zu beziehen oder etwas zu unterschreiben.
Wenn du jünger als 18 Jahre bist, wird die Polizei deine Eltern kontaktieren und oftmals wird eine Person des Sozialamts während der Befragung anwesend sein. Die Person vom Sozialamt ist nicht da, um dich durch die Befragung zu führen. Du hast immernoch das Recht die Aussage zu verweigern. Wenn du von der Polizei geschlagen oder bedroht wurdest, musst du dies der Person vom Sozialamt mitteilen.
Wenn du jünger als 15 Jahre bist, darf die Polizei dich nicht festhalten/einsperren. Sie tun es trotzdem oft, wenn sie keine andere Möglichkeit sehen.
Innerhalb von 24 Stunden nach deiner Haft, hast du das Recht entweder freigelassen zu werden oder vor eineN RichterIn für eine gesetzlich vorgeschriebene Voranhörung zu kommen. Wenn du nicht dänisch bist, kannst du 72 Stunden in Arrest gehalten werden, bevor du vor eineN RichterIn geführt wirst.
Wenn du verhaftet wurdest, musst du:
Du bist immer verpflichtet, der Polizei deinen Namen, Geburtstag(ausgenommen der Sozialversicherungsnummer) und Adresse mitteilen. Sonst nichts!
Wenn du verhaftet wurdest, hast du das Recht:
Zu wissen, wofür du angeklagt wirst
Notwendige Telefongespräche zu führen. Die Polizei hat das Recht diese Gespräche für dich zu tätigen.
Medizinische Versorgung zu erhalten oder Medizin, wenn du sie brauchst.
Rechtsbeistand. Wenn du später verurteilt wirst, musst du deineN Anwalt/Anwältin selbst bezahlen.
Wenn du rechtswidrig verhaftet wurdest:
Wenn du verhaftet wurdest und die Polizei lässt die Anklage gegen dich fallen oder du wurdest durch das Gericht für unschuldig befunden, kann du eine Forderung nach einer Entschädigung anmelden. Die Frist für die Anmeldung einer Entschädigungsforderung endet nach zwei Monaten.
Der Betragt hängt davon ab, wie lange du festgehalten wurdest. Es ist den Aufwand immer Wert, eine Entschädigungsforderung einzulegen.
Wenn du helfen möchtest, eine Beschwerde über eine rechtswidrige Verhaftung oder eine Entschädigungsforderung zu machen rufe folgende Nummer: 004528 25 53 20 so schnell wie möglich an.
Was passiert in einer gesetzlich vorgeschrieben Voranhörung?
Du wirst vor eineN RichterIn kommen
Rechtsbeistand wird dir zugewiesen werden. Du kannst deineN AnwältIn später wechseln, wenn du mit den dir zugewiesen Rechtsbeistand nicht zufrieden bist.
Du hast immer noch das Recht die Aussage zu verweigern. Es ist schwer zu sagen, ob es schlau ist, in der Voranhörung nichts zu sagen. Außer du hast ein absolut wasserdichtes Alibi nutze das recht die Aussage zu verweigern! Wenn du dich dazu entscheiden solltest, dich zu äußern, musst du dem Gericht mitteilen, dass du jeden Beweis, einen nach dem anderen, zu kommentieren wünschst. Du hast dieses Recht laut “retsplejeloven” § 866, stk. 2.
In der gesetzlich vorgeschriebenen Voranhörung können 3 Sachen passieren:
1)Der/die RichterIn kann deinen Arrest für 3×24 Stunden erneuern.
2)Der/die RichterIn kann dich freisprechen.
3)Der/die RichterIn kann dich für maximal 4 Wochen in Gewahrsam nehmen.
Wenn du in die Voranhörung kommst, besteht ein großes Risiko/Gefahr, dass du in Gewahrsam genommen wirst.
Wenn der/die RichterIn sich dafür entscheiden sollte, dich in Gewahrsam nehmen zu lassen, hast du die Möglichkeit, vor dem Berufungsgericht in Berufung zu gehen. Du solltest dem/r RichterIn sagen, dass du dir das Recht in Berufung zu gehen, vorbehältst. Dann solltest du deineN Anwalt/Anwältin fragen, ob es eine gute Idee wäre, in Berufung zu gehen.
Wenn du zwischen 15 und 18 Jahre alt bist, darfst du nicht mit Erwachsenen in Gewahrsam gehalten werden. Ersatzeshalber kannst du in eine abgesicherte Einrichtung kommen oder in eine Gefängnisabteilung mit Menschen unter 18 Jahren.
Wenn du Fragen hast oder Rechtsbeistand benötigst kontaktier uns:
Retshjælpen Rusk
Baggesensgade 6, kælderen
2200 Kæbenhavn N
Phone: 28 25 53 20
E-mail: retshjaelprusk@hotmail.com