2009-11-23
Genau 10 Jahre nach den für die globalisierungskritische Bewegung sehr erfolgreichen Protesten gegen die WTO- Konferenz in Seattle findet nun vom 30. November bis zum 2. Dezember 2009 die WTO-Ministerkonferenz in Genf statt. Die Vorzeichen und die Lage sind natürlich nicht zu vergleichen mit denen vor 10 Jahren. Doch auch die WTO-Konferenz in Genf enthält einiges an Potenzial für erfolgreiche Proteste seitens der globalisierungskritischen Strömungen.
Dieser Artikel hat zum Ziel, die Mobilisierung der verschiedenen Bündnisse zusammen zu fassen und wird laufend aktualisiert in punkto geplanten Aktionen vor Ort. Auch ein kleiner Rückblick auf die vergangen WTO- Ministerkonferenz Treffen soll hier seinen Platz finden (dieser Rückblick nimmt sich jedoch nicht den Anspruch auf Vollständigkeit).
Follow original link: http://linksunten.indymedia.org/de/node/12551
Vergangene WTO- Ministeronferenzen & die Proteste dagegen:
Seattle 1999
Massenproteste und Blockaden in der ganzen Stadt führen dazu, dass etliche WTO- Minister nicht zum Konferenzzentrum anreisen können. Kurze Zeit später wird gar der Ausnahmezustand in Seattle ausgerufen. Die Ministerkonferenz wird ohne Ergebnisse abgebrochen.
Siehe dazu:
http://www.linksruck.de/artikel_1193.html (die VerfasserInnen dieses Artikels distanzieren sich hiermit von „linksruck“, der Text wurde ausschliesslich wegen seiner Inhaltlichkeit verlinkt).
Doha/ Katar 2001
An diesem Treffen wurde, die nach dem Veranstaltungsort genannte, „Doha- Runde“ gegründet. Ursprünglich war es das Ziel, dass diese bis 2005 abgeschlossen ist.
Hierzu ein Bericht vom Juli 2008:
http://ch.indymedia.org/demix//2008/07/62178.shtml
Die Doha- Runde wird auch an der nun stattfindenden Ministerkonferenz in Genf ein Thema sein…
Cancún 2003
In Cancun kam es erneut zu grossen Protesten seitens einer breiten Antiglobalisierungsbewegung. Es wurde einmal mehr eindrücklich aufgezeigt, was alles möglich ist, wenn die Leute auch wirklich entschlossen sind…
Auch hier kann von einer „gescheiterten“ Konferenz gesprochen werden.
Die WTO entgleist:
http://ch.indymedia.org/demix//2003/09/13883.shtml
Auch in liberalen Kreisen wird von einem scheitern gesprochen:
http://ch.indymedia.org/demix//2003/09/13899.shtml
Hong Kong 2005
Bereits im Vorfeld der Ministerkonferenz in Hong Kong kam es zu mehreren Treffen des WTO- Generalrats in Genf. Es scheint, als wollte mensch damit um jeden Preis bewerkstelligen, dass die anstehende Ministerkonferenz nicht schon wieder ohne jegliche „Erfolge“ beendet werden muss.
Diese Generalrats- Treffen in Genf stossen auf Protest:
http://ch.indymedia.org/demix//2005/10/35624.shtml
Die direkten Aktionen in Hong Kong wurden von einem riesen Repressionsapparat nieder geprügelt und unterdrückt/ eingesperrt:
http://ch.indymedia.org/demix//2005/12/37080.shtml
Allgemeine Infos zu Hong Kong 2005:
http://ch.indymedia.org/demix//2005/12/36981.shtml
Genf 2009
Wie weiter oben bereits erwähnt, findet nun vom 30. November bis 02. Dezember09 die 7. WTO- Ministerkonferenz in Genf statt. Mehrere Bündnisse, aus verschiedensten Bereichen, rufen zu einer Grossdemonstration am Samstag, 28. November 09, um 14.00 Uhr auf dem Platz Neuve und zu den anschliessenden Aktionstagen vom 30.November bis 02. Dezember auf.
An dieser Stelle folgen die einzelnen Communiques und Aufrufe:
Revolutionäres Bündnis:
Link zum Aufruf:
http://www.revolutionnaire.ch/Elemente-fur-einen-kampferischen
(http://www.revolutionnaire.ch/)
Bündnis aus dem landwirtschaftlichen Umfeld:
Vom 30. November bis 2. Dezember 2009 findet in Genf die Ministerkonferenz der World Trade Organisation (WTO) statt. Diese Konferenz verfolgt das Ziel den Doha-Zyklus bis Ende 2010 abzuschliessen.
80% der Verträge betreffen die Landwirtschaft, darin eingeschlossen den Nahrungsmittelhandel und zielen dazu ab die Hürden des freien Marktes zu reduzieren und den Produzenten zu „helfeng, den Export- wie Importeuren ihre Aktivitäten zu erleichtern.
Eigentlich ist das Projekt der WTO eines des totalen weltweiten Marktes, der alle Lebensbereiche abdeckt, für eine schrankenlose Vermehrung des Kapitals. Es ist ein profitorientiertes Projekt das die Industrialisierung der Welt vorantreibt, die Ressourcen verschwendet und es ist ein Herrschaftsinstrument im Dienste der Mächtigsten. Wir leben auf einem begrenzten Planeten.„Nachhaltige“ Entwicklung oder nicht, beides ist ein Ausverkauf der Ressourcen, verschlingt Boden, vertreibt Menschen…
Sabotieren wir das System das uns versklavt, beginnen wir bei seiner Ideologie und befreien wir uns im Widerstand!
Überall auf der Welt, sind die BäuerInnen und Bauern einem enormen Druck unterworfen. Viele sind zur Aufgabe verurteilt um Platz zu machen für immer grösser werdende, mechanisierte und industrielle Produzenten. Aber überall auf der Welt, beginnen die bäuerlichen Gemeinschaften zu kämpfen. So Anfangs September in Indien, wo über 50’000 BäuerInnen sich gegen die WTO versammelt und protestiert haben zum Missfallen der herrschenden Klasse oder aktuell bei uns der Milchstreik.
Vereinigen wir uns mit den BäuerInnen, unsere Autonomie entsteht durch den Aufbau eines reichen sozialen Netzes wo sich Stadt und Land nicht mehr spalten lassen. Bauen wir wieder die Bauernschaft auf um Autonomie wieder zu verwirklichen!
Aufruf zur Demonstration: 28. November – 14 Uhr Place Neuve – Aktionstage: 30.11. – 02-12.09
(http://www.anti-wto.ch/)
Bündnis von Attac, lokalen Parteien, Gewerkschaften& NGO’s:
Link zum Aufruf:
http://www.anti-omc2009.org/spip.php?article4
(http://www.anti-omc2009.org/)
Grossdemo bewilligt
Es wird in etwa mit folgener Route gerechnet(rot eingezeichnet):
Karte.jpg
Die WTO- Ministerkonferenz findet nicht im WTO- Gebäude statt, sondern im “CICG”- Gebäude. Die rote Stelle in Fom eines “L” mit gelber Umrahmung, ist die “rote Zone”. Laut Aussagen der Polizei, werden in dieser Strasse keinerlei Protest toleriert . Wie mensch aber auch gut erkennen kann, ist diese rote Zone sehr klein und besteht legendlich aus einer Strasse.
Des weiteren sind auf dieser Karte der “Salle communale” eingezeichnet, in dem es jeweils Abends VoKü geben wird und die Usine. Die Usine wird der Infopoint über die ganzen Tage sein. Das heisst, sie ist rund um die Uhr geöffnet und hier gibts die aktuellsten News. In der Usine finden auch eine Vielzahl von Veranstaltungen statt.
Hier noch eine genauere Karte für die Lage rund um das Konferenzgebäude
plan.gif
Aktionstage
Wie bereits weiter oben erwähnt, wird es über die ganzen Tage VoKü’s& diverse Veranstaltungen geben (siehe Kalender). Unterkunftsmöglichkeiten sind zur Zeit eher noch rar. Am besten ist es, wenn mensch sich direkt beim Infopoint in der Usine meldet. Dort gibts mehr Infos und auch die Übernachtungsmöglichkeiten werden koordiniert.
Die AktivistInnen aus dem Süden werden über die ganzen 3 Aktionstage hinweg, vor dem Konferenzgebäude ein Zelt haben. Von diesem aus, werden dann auch Aktionen starten.
Es ist klar, dass die Aktionstage nur zu einem positivem Ergebnis kommen können, wenn viele (auch kleine) Gruppen, autonom Aktionen planen und durchführen in dieser Zeit! Do it yourself!
Die Polizei hat angekündigt, während den Aktionstagen keine Störungen des Ministertreffens zu dulden. Kommt also organisiert und vorbereitet (Bezugsgruppen ) und nutzt die Möglichkeiten des Austausches vor Ort (Infopoint@ Usine). Passt auf euch auf!
ANTI WTO – Kalender
Anti-WTO Action Days / 30. Nov. – 2. Dez. 09, Genf
Vom 30. November bis 2. Dezember 2009 findet in Genf die Ministerkonferenz der World Trade Organisation (WTO) statt. Das Projekt der WTO ist eines des totalen weltweiten Marktes, der alle Lebensbereiche abdeckt, für eine schrankenlose Vermehrung des Kapitals. Es ist ein profitorientiertes Projekt, das die Industrialisierung der Welt vorantreibt, die Ressourcen verschwendet und es ist ein Herrschaftsinstrument im Dienste der Mächtigsten.
Sabotieren wir das System, das uns versklavt, beginnen wir bei seiner Ideologie und befreien wir uns im Widerstand!
Gross-Demo-Stop-WTO – bewilligt-
28. Nov. 09, Genf 14 Uhr Place neuve
Traktorblock während der Demo: Schliesst euch mit oder ohne Traktor an!
28. Nov. 09, Samstag-Abend: «Anti-WTO-Night»
• Usine (Moloko und Zoo): Musik, Filme, Bier.
• Salle Communale de Plainpalais: Musik und festliche Begrüssung der Aktivist_innen aus dem Süden.
• Ecurie, Ilôt 13 (Rue de Montbrillant): Musik und Ausstellung zu «Urban Gardening»
Hier noch der Flyer für den Abend in der Usine:
Anti_OMC1.jpg
28.-29. Nov. 2009, ilot 13, Genève
Kultivierung der Stadt: Urbane Gärten in Barcelona
Soziale Bewegungen und Gemeinschaftsgärten in der katalanischen Metropole. Mit Fotos und Texten, die auf Interviews mit den NutzerInnen der Gärten basieren. Mehr zur Ausstellung
http://stefaniefock.wordpress.com
29. Nov. 2009, Sonntag, Workshoptag
ganz Tags, Salle Communale de Plainpalais, Rue de Carouge 52: Workshops mit Aktivist_innen aus dem Süden. Dabei wird der Freihandel im Kontext von Klima, Landwirtschaft und Finanzkrise thematisiert.
30. Nov -2. Dez. 2009, Aktionstage
An den drei offiziellen Tagen des WTO-Meeting sind alle aufgerufen, mit Aktionen und Blockaden gegen die WTO zu protestieren.
Montag, Aktionstag: Wirtschaftskrise
Dienstag, Aktionstag: Landwirtschaft
Mittwoch, Aktionstag: Klima
Montag 30. November 2009, Blockadetag
Morgen: Das WTO Ministertreffen blockieren! →Nähere Infos vor Ort
20 Uhr: Landwirtschaftsworkshop von Uniterre
Dienstag 1. Dez. 2009
Treffen Karawane nach Kopenhagen:
Dienstagabend, Maison des Associations (Rue des Savoises).
Während dem Ganzen Protest:
• Infopunkt in der Usine
• Offener Raum im Salle Communale de Plainpalais
• Konzerte / Veranstaltungen / Volksküchen
• Anti- Rep Strukturen
Anti- Rep Informationen
Der folgende Text ist eine deutsche Übersetzung der Antirepbroschüre der OPP. Da die Verhöre im kantonalen Gesetz geregelt sind, kann es unter Umständen Unterschiede zu anderen Schweizer Kantonen geben.
Diese kleine Broschüre erklärt Euch einige Eurer grundlegenden Rechte. Das Observatorium der Polizeipraktiken (Observatoire des Pratiques Policières – OPP) musste während den Sprechstunden feststellen, dass sehr viele Leute ihre Rechte nicht kennen und dass es prioritär ist, diese Kenntnisse unter die Leute zu bringen, was auch der Grund ist für diese Broschüre
A: DIE IDENTITÄTSKONTROLLE
Muss die Polizei sich legitimieren?
Die Uniform gilt als Legitimation. EinE ZivilbeamteR muss sich mit seiner Polizeikarte ausweisen. In Genf verlangt die Polizeihierarchie von den PolizistInnen in Uniform auch, dass sie den Überprüften, auf Nachfrage, ihre Kennnummer mitteilen. In der Realität tun sie das nur, wenn es sie nicht stört.
Wo und wann finden Kontrollen statt?
In jeglichem offenen öffentlichen Ort hat die Polizei das Recht, von jeder überprüften Person einen Identitätsnachweis zu verlangen, wenn sie irgendwelche – seien es noch so vage – Gründe hat zum Verdacht, dass diese eine Straftat begangen hat. Die Polizei ist nicht berechtigt, jegliche in der Öffentlichkeit flanierende Person zu überprüfen. Andererseits jedoch ist sie nicht verpflichtet, die Gründe der Kontrolle zu erklären. Wir empfehlen, höflich nach dem Grund der Kontrolle zu fragen, sich aber nicht durch die Tatsache beeindrucken zu lassen, dass die Antwort ausbleibt oder gar unangenehm ausfällt (in der Art: „Sie wissen sehr genau, wieso wir Sie kontrollieren“). Eure einfache Teilnahme an einer Demonstration, während welcher Gewaltakte begangen wurden, berechtigt die Polizei dazu, Eure Identität zu verifizieren.
Im Allgemeinen, wenn ihr das Gefühl habt, die Polizei behandle Euch in widerrechtlicher Art und Weise, müsst Ihr dies anmerken, den widerrechtlichen Anordnungen jedoch Folgen leisten und erst klagen, wenn Ihr wieder frei seid. Jeglicher Widerstand Eurerseits wird den Einsatz von Zwangsmitteln rechtfertigen – ein Einsatz der häufig unverhältnismässig sein wird.
Wie laufen die Kontrollen ab?
Man bezeugt seine Identität mittels einer ID oder eines Passes, aber auch mittels eines Fahrausweises, einer Studenten- oder Firmenkarte mit Foto, eines Abonnements öffentlicher Verkehrsmittel oder anderer Dokumente mit eindeutigem Charakter.
In der Schweiz ist niemand verpflichtet, solche Dokumente bei sich zu haben, ausser er/sie brauche sie aus einem anderen Grund (zum Beispiel das Busabo zum Busfahren oder den Fahrausweis zum Fahren…). Allerdings müsst Ihr es akzeptieren, der Polizei zwecks einer Überprüfung auf den Posten zu folgen, falls Ihr gar keine solche Dokumente bei Euch habt oder Eure Identität nicht per Funk überprüft werden kann.
Die Polizei kann Euch auch zwecks Identitätskontrolle auf den Posten mitnehmen, sogar wenn Ihr Eure ID dabei habt, falls die Situation am Ort der Kontrolle unübersichtlich ist und die Kontrolle davon gestört oder verhindert werden könnte.
Wenn die Polizei Euch auf den Posten mitnimmt, seid Ihr nur verpflichtet, Eure Identität und Eure (legale) Wohnadresse anzugeben. Die Polizei muss Euch so bald als möglich freilassen, d.h. sobald Eure Identität überprüft oder ausfindig gemacht werden konnte. Ihr müsst verlangen, nach dem Ende dieser Formalität sofort entlassen zu werden.
Es gibt keine präzisen Regeln bezüglich der Dauer der Identitätskontrolle auf dem Posten. Im Prinzip sollte die Polizei nicht mehr als eine Stunde brauchen, um Eure Identität ausfindig zu machen. Allerdings könnte, falls ihr Euch weigert, dafür zu kollaborieren oder falls die Polizei viele Leute auf einmal überprüft, die Kontrolle bis zu vier Stunden, oder gar noch etwas länger dauern.
AusländerInnen müssen auch zeigen, dass sie in einer regulären Situation sind, genügende Existenzmittel zur Verfügung haben und eine Bezugsadresse angeben.
Wenn die Polizei Euch verdächtigt, gefährliche Objekte auf Euch zu tragen, hat sie das Recht Euch zu durchsuchen, entweder durch Abtasten oder gar indem sie verlangt, Euch auszuziehen. Dies sogar, wenn ihr nicht des geringsten Verbrechens oder Deliktes verdächtigt werdet (siehe Abschnitt übers Durchsuchen).
B: DIE UNTERSUCHUNGSHAFT
Haftmotive:
Die Polizei kann Euch gegen Euren Willen in Haft halten, falls ein Polizeioffizier einen Haftbefehl gegen Euch ausstellt oder wenn irgendeinE PolizistIn Euch in flagranti erwischt, während Ihr ein Verbrechen oder ein Delikt begeht. Im Prinzip ist der Gebrauch der Handschellen nur erlaubt, falls Ihr Widerstand leistet, die Flucht vorbereitet, Drohungen ausstösst oder mit anderen Verhafteten transportiert werdet. In der Praxis benutzen die PolizistInnen systematisch die Handschellen, um ihre Autorität gegenüber den Verhafteten zu unterstreichen, auch ohne legale Grundlage.
Die Dauer der Haft:
Die Untersuchungshaft dauert höchstens 24 Stunden. Die Polizei muss Euch nach diesen 24 Stunden, falls sie Euch nicht freilässt, einem Richter zukommen lassen, der dann auch 24 Stunden hat, um Euch anzuhören. Ihr könnt also höchstens 48 Stunden in Haft gehalten werden, falls keine Anklage gegen Euch erhoben wird.
Die Modalitäten der Haft :
Es muss gesagt werden, dass die Polizeihaft extrem unangenehm ist. In Genf kommt man meistens ins alte Polizeizentrum, 17-19 Boulevard Carl-Vogt, in Räume ohne Sonnenlicht, häufig schmutzig, zudem ist das Essen sehr schlecht. Die PolizistInnen haben Euch komplett in ihrer Hand, sie werden die kurze Zeitspanne dazu nützen, erhöhten Druck auf Euch auszuüben, zum Beispiel indem sie Euch daran hindern, zu schlafen, mit Gewalt oder einer Anklageschrift aus dem Nichts heraus bedrohen. Die PolizistInnen werden Euch vielleicht anlügen und so tun als hätten sie Beweise gegen Euch.
Die Polizei versucht gewöhnlich, ein Geständnis zu erhalten mit dem Versprechen einer Freilassung, geht nicht darauf ein.
Ihr habt das Recht, jederzeit zu verlangen, einen Arzt zu sehen während der Zeitspanne Eurer Haft. Ihr müsst unbedingt einen Arzt verlangen, falls Ihr während Eurer Verhaftung oder des Verhörs Opfer von Gewaltakten wurdet.
Ihr habt das Recht, eine nahestehende Person, ein Familienmitglied oder EureN ArbeitgeberIn über Eure Haft zu informieren, ausser es besteht eine Kollusionsgefahr oder eine Gefahr für den Verlauf der Untersuchung. Ihr könnt auch EureN AnwältIn informieren – das ist wichtig, denn das erlaubt ihm/ihr, Euch schon bei der ersten richterlichen Audienz beizustehen. Falls Ihr keineN AnwätIn kennt, könnt Ihr Euch einen zuteilen lassen – was jedoch mehrere Tage in Anspruch nimmt – oder Euch nahestehende Personen bitten, für Euch einen zu suchen, was verlangt, dass Ihr sie über Eure Festnahme informiert. Es ist besser, nicht einfach zufällig einen Namen aus einer Liste auszuwählen, viele AnwältInnen praktizieren nämlich nicht das Strafrecht.
Die Durchsuchung auf dem Polizeiposten :
Die Durchsuchung darf nur durchgeführt werden, wenn ein begründeter Verdacht auf den Besitz von gefährlichen Objekten oder Betäubungsmittel besteht. In der Realität wird sie häufig einfach durchgeführt, um die Verhafteten zu erniedrigen.
Der/Die PolizistIn, welcheR die Durchsuchung einer entkleideten Person durchführt muss zwingend das gleiche Geschlecht haben wie die durchsuchte Person. Die Durchsuchung muss in zwei Etappen durchgeführt werden, zuerst oben, dann unten, Ihr dürft nie vollständig nackt sein. Ausserdem muss eine anale oder vaginale Durchsuchung zwingend von einem Arzt durchgeführt werden.
Das Verhör durch die Polizei :
In Genf muss Euch die Polizei zu Beginn des Verhörs ein Exemplar des Artikels 107a der Strafprozessordnung übergeben (siehe Anhang). Im folgenden die zentralen Elemente:
- Die Polizei muss Euch, auf Anfrage, über die gegen Euch gerichteten Anklagepunkte und die Euch vorgeworfenen Straftaten informieren. Sie ist nicht verpflichtet, Euch alle Details des Euch vorgeworfenen zu unterbreiten, Euch davon aber genug zu sagen, damit Ihr Euch verteidigen könnt. Ihr solltet dies also zu Beginn des Verhörs verlangen.
- Ihr könnt nicht dazu gezwungen werden, Euch selbst zu belasten. Ihr habt also das Recht zu schweigen, oder auch das Recht zu lügen (was wiederum nicht der Fall ist, wenn ihr von einem Richter unter Eid verhört werdet). Verweigert die Aussage, sprecht nicht mit den PolizistInnen, auch nicht über vermeintlich belanglose Themen.
Allein durchs Reden werdet Ihr nicht freigesprochen und es ist besser, etwas länger in Untersuchungshaft zu bleiben als eine schwerere Strafe zu riskieren wegen Euren Aussagen. Es muss zudem gesagt werden, dass es kein Amnestiegesetz für Denunzianten gibt und dass es ausserhalb des polizeilichen Machtbereichs steht, Euch freizusprechen.
In vielen Fällen werden Verdächtigte nur aufgrund von in Verhören gemachten Aussagen verurteilt. Vertraut den netten PolizistInnen nicht mehr als den bösen. Ihr habt das Recht zu schweigen, macht davon so häufig wie möglich Gebrauch, auch wenn die Polizei versucht, Euch unter Druck zu setzen. Sie wird Euch nicht länger als 24 Stunden auf dem Posten behalten können.
- Die Polizei erstellt ein Protokoll des Verhörs, der/die PolizistIn, der/die Euch verhört tippt es selbst oder diktiert es einem/-r anderen Polizisten/-in; in letzterem Fall müsst Ihr intervenieren, wenn das diktierte nicht Euren Aussagen entspricht.
Wenn Ihr nicht einverstanden seid mit dem Inhalt des Verhörprotokolls, habt Ihr das Recht, die Unterschrift zu verweigern. Nützt diese Gelegenheit, um die Kennnummer der/des Polizisten/-in zu erfahren, der/die Euer Verhör geleitet hat – diese steht häufig unter dem Protokoll.
Achtung, die Protokolle beginnen manchmal mit dem Satz „J’accepte de demeurer librement en vos locaux“ („Ich akzeptiere, freiwillig in ihren Räumlichkeiten zu bleiben“). Wenn dieser gegen Euren Willen dort steht, müsst Ihr darauf bestehen, dass er entfernt wird.
Die DNA-Entnahme :
Die Entnahme der DNA erfolgt durch einen Schleimhautabstrich aus dem Mund mittels eines kleinen Wattestäbchens. Ihr könnt Euch gegen die DNA-Entnahme wehren, aber die Polizei erhält gewöhnlich dafür vom Staatsanwalt auch gegen Euren Willen eine Erlaubnis. Ein Rekurs gegen diesen Entscheid ist zwar möglich, hat aber keine aufschiebende Wirkung, was bedeutet, dass die Polizei das Recht hat, die DNA trotz des Rekurses zu entnehmen.
Die Identifizierungsmassnahmen :
Man versteht unter Identifizierungsmassnahmen die Aufnahme von Fotographien oder Fingerabdrücken, oder andere Massnahmen, die Eure Identität oder Schuld ermitteln können. Diese Massnahmen dürfen nur gegenüber folgenden Personen angewendet werden: eines Verbrechens oder Delikts beschuldigte oder verdächtigte; Personen, deren Identität zweifelhaft ist und nicht anders ermittelt werden kann, speziell wenn diese Personen verdächtigt werden, ungenaue Angaben zu machen.
C: DIE VORLADUNG AUF DEN POLIZEIPOSTEN
Es ist wichtig, die Vorladung gut vom Haftbefehl zu unterscheiden: wenn letzterer gegen Euch vorliegt, seid ihr verpflichtet, zu erscheinen. Wenn die Polizei Euch hingegen für eine „Sie betreffende Affäre“ („affaire vous concernant“) oder zur „Befragung“ („enquête“) vorlädt, seid Ihr nicht verpflichtet, zu erscheinen. Wenn Ihr hingeht, wird davon ausgegangen werden, dass Ihr Euch ihnen spontan zur Verfügung stellt. Verlangt zumindest eine schriftliche Vorladung, die Euch erlauben wird, wenigstens den Namen des/-r betreffenden PolizistIn zu erfahren. Übergebt diese Vorladung einem/-r FreundIn bevor Ihr auf den Posten geht, damit er/sie eingreift, solltet Ihr nach der Befragung nicht freigelassen werden.
D: DER STRAFPROZESS
Wenn die Polizei Euch einem Untersuchungsrichter übergibt, hat dieser ebenfalls 24 Stunden, um Euch anzuhören, danach muss er Euch freilassen. Wenn der Richter Euch anhört, wird er Euch fragen, ob Ihr wünscht, von einem Anwalt assistiert zu werden, und ob Ihr es akzeptiert, ohne Anwalt Fragen zu beantworten.
Wie auch bei der Polizei habt ihr vor einem Untersuchungsrichter das Recht zu schweigen. Macht davon Gebrauch.
Ihr könnt dem Richter auch sagen, dass ihr juristischen Beistand verlangt.
Es ist sehr zu empfehlen, auf den juristischen Beistand eines Anwalts zurückzugreifen. Es ist naiv zu glauben, Ihr werdet nicht verurteilt, nur weil Ihr Euch nichts vorzuwerfen habt. Es ist nutzlos, der Justiz zu stark zu vertrauen.
E: DIE KLAGE GEGEN DIE POLIZEI
Wenn Ihr denkt, dass die Polizei Eure Rechte nicht respektierte (Machtmissbrauch, einfache Körperverletzung oder ähnliches), könnt Ihr gegen sie klagen, indem Ihr direkt (für den Kanton Genf) dem Staatsanwalt und/oder der Polizeivorsteherin schreibt.
Es ist besser, sich nicht alleine in dieses Unternehmen zu stürzen. Sucht zuerst einmal Unterstützung bei der LAVI (Adresse im Anhang) und konsultiert dann einen Anwalt. Im Falle von Körperverletzung ist es erforderlich, Euch ärztlich untersuchen zu lassen und dem Arzt/der Ärztin alles, was Euch geschah, zu erzählen, damit er oder sie ein Arztzeugnis ausstellen kann. Macht regelmässig Fotos von Euren Verletzungen.
Und schliesslich ist es erforderlich, die Namen und Adressen von Leuten zu erwähnen, die bezeugen könnten, was sie gesehen haben.
Die Klagefrist ist drei Monate. Sobald Ihr freigelassen werdet solltet Ihr Gedankenprotokolle erstellen, damit Ihr danach keine Details vergesst (v.a. das Datum, die Zeit, der Ort, die Umstände, die Anzahl der beteiligten PolizistInnen, ihre Kennnummer, die Namen der Zeugen).
Es ist erforderlich, gegen die Polizei sowohl eine strafrechtliche als auch eine verwaltungsrechtliche Klage einzureichen. In Genf genügt ein Dokument für beide, aber ihr müsst in der Kopfzeile explizit anmerken: Strafklage und Klage gegen die Polizei im Sinne von Art. 114a des Strafprozessrechts ( „plainte pénale et plainte contre la police au sens de l’art. 114A du Code de procédure pénale“).
F: DAS DELIKT LANDFRIEDENSBRUCH
Das Delikt Landfriedensbruch (Art. 260 des Schweizer Strafgesetzbuches) kann mit bis zu dreijährigem Freiheitsentzug bestraft werden. Landfriedensbruch begeht wer „an einer öffentlichen Zusammenrottung teilnimmt, bei der mit vereinten Kräften gegen Menschen oder Sachen Gewalttätigkeiten begangen werden“. Die Gewaltakte müssen zwingend von der Gruppe, und nicht nur von einem Individuum ausgehen.
G: QUELLEN UND NÜTZLICHE ADRESSEN
Ob es sich nun um isolierte Gewaltakte, gezielte Repression gegenüber bestimmten Gruppen (wie die BesetzerInnen, politische Bewegungen) oder Infiltrierung sozialer Bewegungen handeln möge, wir denken, dass es nützlich ist zu erzählen, was wir sehen und/oder erdulden. Polizeimissbräuche sind keine „privaten Geschichten“. Jede Polizeiaggression oder -drohung hat die Freiheit aller zum Ziel. Seien wir solidarisch, um die Repression zu zerschlagen!
Nützliche Adressen
OPP Genève, Observatoire des Pratiques Policières, Rue des Savoises 15,
078 862 75 10 (Permanence le lundi de 18h à 19h, bureau LSDH, Maison des Associations, 4ème étage) www.opp-ge.ch
Centre LAVI Genève, 72 Bd Saint-Georges, 1205 Genève, 022 320 01 02
(LAVI = Loi sur l’Aide aux Victimes d’infractions)
Quellen
Vos droits face à la police et au Juge d’instruction, Jean-Pierre Garbade, 1995, Editions d’En Bas
Manifester : vos droits, MM. Dolivo et Tafelmacher, 2003, Editions d’En Bas
Face à la police, GAR Lausanne, 2003
Guide juridique et pratique pour les manifestantEs et les citoyenNEs, Permanence Juridique G8, 2003
Editions OPP Genève 2007
www.opp-ge.ch
Anmerkung d. Übersetzers:
Achtung: Dieser Artikel wurde nicht von einer juristisch gebildeten Person übersetzt. Rechtskräftig bleibt die französische Version, für die vollständige Richtigkeit (im juristischen Sinn) der Übersetzung kann ich nicht garantieren. Wie im Artikel erwähnt, habt Ihr aber das Recht, den Artikel in einer Sprache zu konsultieren, die Ihr versteht (es ist wohl auch der falsche Moment, seine Französischkenntnisse zu testen!)
H Annexe: Article 107 A CPP (Genève): droits de la personne entendue par la police
H Anhang: Artikel 107a der SPO (Genf): Rechte der von der Polizei verhörten Personen
1 Dans le cadre de ses auditions, la police indique à la personne entendue qu’elle doit se soumettre aux mesures nécessaires au contrôle de son identité. Elle doit porter à sa connaissance sans délai si elle est entendue à titre de renseignements ou d’auteur présumé de l’infraction.
1 Im Rahmen ihrer Verhöre signalisiert die Polizei der angehörten Person, dass sie sich den zur Identitätskontrolle erforderlichen Massnahmen unterziehen muss. Sie muss diese ihm ohne Verzögerung bekanntgeben, wenn sie als Zeuge oder verdächtigter Täter eines Straftatbestandes angehört wird.
2 Lorsqu’une personne est entendue à titre de renseignements, les articles 46 à 49 sont applicables par analogie.
2 Wird die Person als Zeuge angehört, kommen analog dazu die Artikel 46 bis 49 zur Anwendung.
3 Lorsqu’une personne est entendue comme auteur présumé d’une infraction elle est rendue attentive, sans délai, par la remise d’une copie du présent article dans une langue comprise par elle, à ce :
3 Wird die Person als verdächtigter Täter eines Straftatbestandes angehört, wird sie, ohne Verzögerung, durch die Aushändigung einer Kopie dieses Artikels in einer von ihr verstandenen Sprache, darauf aufmerksam gemacht, dass:
a) qu’elle doit, dans les 24 heures au plus, si elle n’est pas relaxée, être mise à la disposition du juge d’instruction et que celui-ci dispose de 24 heures au plus pour l’interroger et la relaxer ou décerner contre elle un mandat d’arrêt;
a) sie, in maximal 24 Stunden, sollte sie nicht entlassen werden, dem Untersuchungsrichter zur Verfügung gestellt werden muss und diesem maximal 24 Stunden zur Verfügung stehen, um sie zu befragen und sie zu entlassen oder gegen sie einen Haftbefehl auszusprechen;
b) qu’elle peut demander à tout moment pendant la durée de son interrogatoire et au moment de quitter les locaux de police à faire l’objet d’un examen médical et qu’un tel examen a également lieu sur demande de la police;
b) sie zu jedem Zeitpunkt während der Dauer des Verhörs und im Moment des Verlassens der polizeilichen Räumlichkeiten von der Polizei verlangen kann, medizinisch untersucht zu werden und eine solche Untersuchung auch auf Anforderung der Polizei stattfindet.
c) qu’elle peut prendre connaissance des charges dirigées contre elle et des faits qui lui sont reprochés;
c) sie das Recht hat zu erfahren, welche Anklagepunkte gegen sie gerichtet sind und welche Straftatbestände ihr vorgeworfen werden;
d) qu’elle ne peut être forcée de déposer contre elle-même ou de s’avouer coupable;
d) sie nicht gezwungen werden kann, sich selber zu belasten oder sich schuldig zu bekennen;
e) qu’elle peut informer de sa détention un proche, un familier ou son employeur, sauf risque de collusion ou de danger pour le cours de l’enquête, ainsi que faire prévenir son avocat;
e) sie eine nahestehende Person über ihre Haft infomieren kann, ein Familienmitglied oder den Arbeitgeber, ausser bei Kollusionsgefahr oder Gefahr für den Verlauf der Ermittlung, sowie auch ihren Anwalt unterrichten;
f) qu’elle peut informer de sa détention son consulat, si elle est étrangère;
f) sie über ihre Haft ihr Konsulat infomieren kann, sollte sie ausländisch sein;
g) qu’elle a le droit d’obtenir la visite d’un avocat et de conférer librement avec lui, dès la fin de son interrogatoire par l’officier de police, mais au plus tard à la première heure ouvrable à l’issue des 24 heures suivant le début de son audition par la police, sauf risque de collusion ou de danger pour le cours de l’enquête, les horaires de visites des avocats à la prison pouvant toutefois être limités à deux heures le samedi, le dimanche et les jours fériés;
g) sie das Recht hat, von einem Anwalt besucht zu werden und frei mit ihm zu konferieren, vom Abschluss ihres Verhörs durch den Polizeioffizier an, aber spätestens zur ersten Stunde unter Berücksichtigung der üblichen Öffnungszeiten am Ende der 24 dem Beginn ihres Verhörs folgenden Stunden, ausser bei Kollusionsgefahr oder Gefahr für den Verlauf der Ermittlungen, wobei die Besuchszeiten der Anwälte im Gefängnis nichtsdestotrotz beschränkt werden können auf zwei Stunden am Samstag, am Sonntag und an Feiertagen;
h) qu’elle peut, si elle ne connaît pas d’avocat, s’en faire désigner un;
h) sie, sollte sie keinen Anwalt kennen, sich einen zuweisen lassen kann;
i) qu’elle peut, le cas échéant, faire appel à l’assistance juridique, aux conditions prévues par la loi.
i) sie, gegebenenfalls, an den juristischen Beistand appellieren kann, unter den im Gesetz vorgesehenen Bedingungen.
4 Mention est faite de ces communications au rapport de police.
4 Ein Aktenvermerk dieser Mitteilungen geht zuhanden des Polizeiprotokolls.
http://www.opp-ge.ch/
Links:
Gruppen die gegen den WTO Gipfel Mobilisieren:
http://www.anti-wto.ch/
http://www.revolutionnaire.ch/
http://www.anti-omc2009.org/
http://www.nevertrustacop.org/
Homepage des Gipfels:
http://www.wto.org/