2009-10-13 

De Gennaro und Mortola sind unschuldig. Die wahren Kriminellen sind die Demonstranten

von Laura Tartarini

Der Appellhof von Genua hat die 25 der Verwüstung und Plünderung angeklagten Demonstranten wegen den Ereignissen 2001 in Genua zu insgesamt 98 Jahren Haft verurteilt.

Genauer, hat die richterliche Entscheidung zur Verkündung der Einstellung wegen den Ereignissen auf der Via Tolemaide und in den anliegenden Bereichen und zu einer Steigerung des Strafmaßes für die als Angehörige des “schwarzen Blocks” betrachteten Aktivisten…

Die bereits in der ersten Instanz sehr hoch ausgefallenen Strafen wurden für letztere bis hin zu den gegen F.P. (einer der Angeklagten) verhängten 15 Jahren verschärft.

Um zu verstehen, wie “abnorm” diese Entscheidung sei, reicht es, sich vor Augen zu führen, dass gerade F.P. zum Beispiel zu einer Strafe verurteilt wurde, die sonst nur wegen Straftaten von ganz anderer Schwere (vom Mord bis zum internationalen Drogenhandel) verhängt wurden, weil man ihn der Beschädigung von zwei Fahrzeugen und eines Autohandels auf dem Corso Marconi für schuldig befunden hat. Das alles allein am 21. Juli – mehr noch: in einem Zeitraum, der nicht über zwei Stunden reicht und während die Polizei, die mit einem kräftigen Aufgebot in der Nähe aufgestellt war bewusst entschied, “angesichts des Vorliegens einfacher Sachbeschädigungen” (aus den Zeugenaussagen der anwesenden Polizeifunktionäre) nicht einzugreifen.

2001

Es wäre interessant, über die Gründe ausführlicher nachzudenken, die dazu geführt haben, dass in der gleichen Woche der ehemalige Polizeichef Gianni De Gennaro und der ex Digos-Chef Spartaco Mortola hingegen frei gesprochen wurden, weil sie die Tat, nämlich die Anstiftung zur Falschaussage des Polizeipräsidenten Colucci im Diaz-Verfahren nicht begangen haben sollen. Es wäre auch interessant zu verstehen, warum in diesem Land immer noch eine sich aus dem persönlichen und nach dem Dienststatus der Ordnungskräfte ergebenden Art Straffreiheit waltet.

Es wäre ein Nachdenken darüber angebracht, in wie weit all das mit einer Wiederkehr der für autoritäre Staaten typische Ungleichheit zwischen einfachen Bürgern und Männern in Uniform, bei der es heutzutage in Italien zur Wiedereinführung des Straftatbestands der Beamtenbeleidigung kommt, der vor wenigen Jahren erst vom Verfassungsgericht gestrichen worden war.

Wie auch immer, handelt es sich bei dem, was uns heute begegnet, um ein Urteil, das von sicher nicht übermäßiger Schwere gekennzeichnete kollektive Handlungen auf der Straße (es geht um die Beschädigung von beweglichen und nicht beweglichen Gegenständen und nie um Vergehen gegen Menschen) meint, dass diese mit 10, 15 Jahren Haft ahndbar seien.

Ein Urteil, das steht fest, das die Illegitimität des Angriffs der Carabinieri auf der Via Tolemaide anerkannt hat, das auf der anderen Seite aber entschieden hat, dass ein Teil der Bewegung eine extrem harte Repression erfahren muss.

Dies hat die Anwendung einer Rechtsnorm – der Artikel 419 des Strafgesetzbuches (Verwüstung undv Plünderung) – herbeigeführt, die bereits in Verfahren gegen Fußballfans ihre Früchte getragen hatte und seit einigen Jahren wie ein Beil über demonstrationen gefällt wird.

Eine in der Sache unbestimmte Norm, die vom Strafmaß her überzogen ist, wenn sie ohne Berücksichtigung des Kontexts Anwendung findet, in dem sie in unsere Rechtsordnung eingebettet ist – nämlich einer Situation der schweren Bedrohung der öffentlichen Ordnung. Eine Norm, zudem, die ein ediktales Strafmaß vorsieht, das im entsprechenden Buch lediglich der Initiierung einer bewaffneten Vereinigung mafiöser Art nachsteht…

Die Aufgabe, die sich uns stellt, ist ab morgen die Eröffnung einer ernsthaften Diskussion über die Anwendung der fraglichen Norm für diese Art von Vorfälle. Jeder, in seinem Bereich – dem juristischen, politischen oder institutionellen.

Weil keine Schaufensterscheibe und kein Fahrzeug so viel Leben hinter Gittern wert sind.