2009-10-10
Plädoyer des Staatsanwalts bestehend aus drei Worten – heute im Landgericht Strasbourg
Bericht von Prozessbeobachter_innen
Ein Student aus Niedersachsen stand heute morgen in Strasbourg vor Gericht, weil er während der Proteste gegen den Nato-Gipfel in Strasbourg am 4. April eine Wand mit “Anarcho-A’s” besprüht haben soll.
Typisch für das Strasbourger, aber wohl überhaupt für französische Strafgerichte, wurden am selben Tag insgesamt 30 Fälle nacheinander von derselben Richterin abgearbeitet, d.h. für jeden Fall standen ca. 15 Minuten zur Verfügung. Unmittelbar vor dem Demonstranten war die Verhandlung eines Menschen, der einem Polizisten den Stinkefinger gezeigt haben soll. Er war frei ins Gericht gekommen und wurde bei der Urteilsverkündung zu seiner völligen Überraschung in Handschellen gelegt: 6 Monate Haft! Andere bekamen (laut stiller Post von Anwalt zu Anwalt) am selben Tag 2 Jahre Haft wegen “Hehlerei” (Kauf eines gestohlenen Fahrrads) bzw. 4 Jahre wegen “schwerem Diebstahl”.In dieser Atmosphäre fand das Verfahren des Nato-Gegners statt. Gleich die erste Frage der Richterin nach Verlesen der Anklage war: “Warum haben Sie bei der Polizei die Aussage verweigert?” Anders als in der BRD, wo es seit Jahrzehnten Kampagnen zur Aussageverweigerung gibt, man aber auch in jedem Krimi hört: “Ich mache keine Aussage ohne meinen Anwalt”, ist Aussageverweigerung in Frankreich noch unüblich und wer keine Aussagen macht, wird als besonders verdächtig stigmatisiert, obwohl es auch in Frankreich ein Recht auf Aussageverweigerung gibt, dass jedoch nicht nur Polizei und Staatsanwalt, sondern auch die Richterin als allererstes in diese Kerbe schlagen, ist skandalös.
Der Angeklagte gab zu, eine Sprühdose in der Hand gehabt zu haben, jedoch habe sie nicht funktioniert. Die Wand war bereits voller Graffitis gewesen. Zu Erklärungen wurde ihm jedoch kaum Zeit gelassen, die Richterin unterbrach ihn immer wieder, nach wenigen Minuten war die Befragung beendet. Das Plädoyer des Staatsanwaltes, rhetorisch nicht übermäßig glänzend, bestand aus genau drei Worten: “Zwei Monate Bewährung!” nuschelte er in den Raum. Das Plädoyer des Verteidigers langweilte die Richterin offensichtlich, die Übersetzerin jedenfalls raunte dem Angeklagten zu: “Ihr Anwalt redet viel zu lange, das mag sie nicht” (frei zitiert nach Hörensagen). Nachdem der Angeklagte selbst noch drei Sätze sagen durfte, verkündete sie das Urteil sofort, ohne weitere Bedenkzeit: “Ich spreche Sie der Sachbeschädigung schuldig und verurteile sie zu zwei Monaten auf Bewährung, ausgesetzt auf 5 Jahre. Sollten Sie innerhalb dieser 5 Jahre noch einmal in Frankreich straffällig werden, müssen Sie die Strafe absitzen.”Eine harte Strafe, die allerdings verglichen mit anderen Urteilen am selben Tag von der selben Richterin “harmlos” ist. Die Chancen, mit einer Berufung Erfolg zu haben, wurden von der Verteidigung als sehr schlecht eingeschätzt, daher sieht der Angeklagte davon ab.Ein weiteres Lehrstück in Sachen “Rechtsstaat” in einer ganzen Reihe von Schauprozessen, die in der Folge des NATO-Gipfels stattgefunden haben. Der nächste steht in 10 Tagen an: Am 19.10. um 14:30 findet beim Cour d’Appel Colmar (80 km südlich von Strasbourg) der 2. Tag der Berufungsverhandlung eines Berliners statt, der im Schnellverfahren zu 6 Monaten verurteilt worden war und 4 Monate absitzen musste, bevor überhaupt die Berufungsverhandlung stattfand. Bei dem ersten Verhandlungstag der Berufung am 5.8. wurde er freigelassen und das Gericht zweifelte soweit an der belastenden Aussage eines Polizisten, dass es entschied, die Polizeizeugen nun doch vor Gericht zu vernehmen. Verteidigung und Unterstützer_innen erwarten nun einen Freispruch und Entschädigungszahlungen für die 4 Monate hinter Gittern. Mehr zu diesem Verfahren auf http://de.indymedia.org/2009/10/262674.shtmlZu diesem und anderen Verfahren im Zusammenhang mit dem NATO-Gipfel findet ihr viele Hintergründe, Materialien und Ideen, was ihr tun könnt, auf http://breakout.blogsport.de Zum Thema Aussageverweigerung siehe z.B. http://aussageverweigerung.rotehilfe.de/