2009-09-13
Vor der 4. Kleinen Strafkammer des Landgerichts wird am kommenden Montag um 9.30 Uhr über eine Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts Rostock vom Februar 2008 verhandelt. Dabei geht es um eine G8-Gipfelgegnerin, die wegen Ausschreitungen auf einer Demonstration verurteilt worden ist. In dem erstinstanzlichen Urteil wird der 22 Jahre alte Kölnerin zur Last gelegt, am 2. Juni 2007 im Stadthafen vermummt an einer Demo teilgenommen und dabei mindestens einen Stein nach den Polizeibeamten geworfen zu haben.
Darüber hinaus soll sie bei ihrer Festnahme erheblichen Widerstand geleistet haben. Das Amtsgericht Rostock hat sie wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung tateinheitlich mit einem Verstoß gegen das Versammlungsgesetz sowie wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Monaten und zwei Wochen auf Bewährung verurteilt. Über dieses Urteil muss nun befunden werden.