2009-08-25
Urteil: Aus Notwehr auf Globalisierungsgegner Giuliani geschossen
Rom – Der italienische Polizist Mario Placanica, der bei schweren Krawallen am Rande des G-8-Gipfels in Genua im Juli 2001 den Globalisierungsgegner Carlo Giuliani erschossen hatte, hat aus Notwehr gehandelt. So urteilte am Dienstag das Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, der somit einen Antrag der Familie des Opfers ablehnte. Die Straßburger Richter gaben den italienischen Behörden recht, denen zufolge Placanica auf Giuliani geschossen hatte, weil er sich in einer für sich und seine Kollegen lebensbedrohliche Situation gefunden hatte. Diese Version wird von den Eltern Giulianis heftig bestritten.
Der 23-jährige Giuliani hatte am 20. Juli 2001 in Genua mit anderen vermummten Demonstranten mit einem Feuerlöscher in der Hand ein Polizeiauto gestürmt und war von Placanica erschossen worden. Der G-8-Gipfel in Genua hatte Hunderttausende von Globalisierungsgegnerinnen und -gegner mobilisiert. Während der Kundgebungen kam es zu Zusammenstößen zwischen der Polizei und den Demonstranten. Etwa 300 Personen wurden festgenommen. Bei Razzien in den Antiglobalisierungs-Zentren war es zu gewalttätigen Übergriffen der Polizei gekommen, klagten Demonstranten anschließend.
Freispruch von Mordvorwurf
Bei einem Prozess wegen des Todes Giulianis in Genua war Placanica im Jahr 2003 vom Vorwurf des Mordes freigesprochen worden. Das Gericht hatte sich der Forderung der Genueser Staatsanwälte nach Freispruch angeschlossen. Demnach hatte Placanica aus Notwehr auf den Globalisierungsgegner geschossen. Freigesprochen wurde auch der Polizist, der am Steuer des Polizeiautos gesessen hatrte. Er war ebenfalls in den Sog der Ermittlungen um Giulianis Tod geraten.
Placanica hatte Giulianis Eltern um Verzeihung für seine Tat gebeten. Die Polizei war wegen der ihr vorgeworfenen Brutalität bei den Demonstrationen am Rande des G-8-Gipfels stark unter Druck geraten, hatte jedoch stets von der Regierung Silvio Berlusconis Rückendeckung erhalten. (APA)