2009-06-20
Rostock/Potsdam (dpa) - Zwei Jahre nach den Massenprotesten zum G8-Gipfel der Staats- und Regierungschefs in Heiligendamm hält die juristische Aufarbeitung noch immer an. So will die Staatsanwaltschaft Rostock bis Ende Juni darüber entscheiden, ob gegen Polizisten aus Nordrhein-Westfalen Anklage erhoben wird. Die zum Schutz des dreitägigen Treffens im abgeriegelten Ostseebad abgestellten Beamten werden für die schwere Augenverletzung eines Demonstranten aus Potsdam verantwortlich gemacht. Der Rostocker Oberstaatsanwalt Peter Lückemann wies gestern den Vorwurf schleppend verlaufender Ermittlungen zurück. Die Behörde habe das Verfahren selbst von Amts wegen begonnen.
Der inzwischen 38-jährige Mann hat nach Angaben seines Anwalts durch einen Wasserwerfer sein linkes Augenlicht nahezu verloren. Der Strahl habe das Jochbein zerschmettert und die Netzhaut zerfetzt. Der zweifache Vater könne seinem Beruf als Rettungssanitäter seither nur noch eingeschränkt nachgehen, teilte der Anwalt mit. Am 12. Juni sei Zivilklage gegen die Polizeidirektion Rostock wegen Amtshaftungsansprüchen eingereicht worden. Sein Mandant erhebe Anspruch auf 30 000 Euro Schmerzensgeld.