2009-06-18 

Beim Bundeskriminalamt geführte „Gewalttäter“- und andere Dateien: Kleine Anfrage

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dag˘delen, Kersten Naumann und der Fraktion DIE LINKE.

Im Zuge der Repression gegen Antimilitaristinnen und Antimilitaristen, die im April 2009 gegen den Nato-Gipfel in Strasbourg/Baden-Baden protestierten, sind erneut die sogenannten „Gewalttäter“-Dateien „Gewalttäter links“ und „International agierende gewalttätige Störer“ (IgaSt) benutzt worden.
Der Zugriff auf die Dateien ist unterschiedlich organisiert, so ist IgaSt eine Zentraldatei, in die das BKA selbst Daten einpflegt, während bei der Verbunddatei „Gewalttäter links“ auch die Länderpolizeien eingabe- und abrufberechtigt sind. Die Daten stehen demzufolge auch für Maßnahmen wie Gefährderansprachen, Meldeauflagen und Ausreiseverbote zur Verfügung.

Anders als ihre Bezeichnungen suggerieren, enthalten die Dateien keineswegs nur Angaben über Gewalttäter. Vielmehr finden sich darin auch Personen, gegen die lediglich Platzverweise ausgesprochen worden sind. Als „Gewalttäter links“ kann man auch dann registriert werden, wenn die Polizei wegen „Nötigung“ ermittelt oder wegen eines Vergehens nach dem Versammlungsgesetz.
Das Mitführen eines Halstuches, das theoretisch als Vermummungsgegenstand genutzt werden könnte, kann für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und damit zur Aufnahme in die Gewalttäter-Datei genügen. In die Datei „IgaSt“ können selbst „Kontakt- und Begleitpersonen“ angeblicher Gewalttäter aufgenommen werden.

Files:

1613319_Gewalttaeterdateien.pdf  [1613319_Gewalttaeterdateien]  application/pdf  52.5 KB