2009-05-08 

"Zur Abschreckung exemplarisch abgeurteilt"

Peter Nowak

Schnellverfahren im Schatten der großen Aufmerksamkeit: Die juristische Aufarbeitung der Proteste gegen den Nato-Gipfel

Die Proteste gegen den Natogipfel] in Straßburg, bei denen es Anfang April auch zu gewaltsamen Auseinandersetzungen kam, haben großes Aufmerksamkeit erregt. Für die Berichterstattung über die juristische Aufarbeitung der Proteste hingegen ist den meisten Zeitungen nur für kurze Meldungen Platz. Fünf deutsche und zwei französische Staatsbürger sitzen im Zusammenhang mit den Straßburg-Protesten in Untersuchungs- bzw. Strafhaft. Drei von ihnen waren wenige Tage nach den Anti-Natoprotesten in Schnellverfahren zu Haftstrafen von 3 bis 6 Monaten ohne Bewährung verurteilt. Eine ausführliche Beweisaufnahme und die Berücksichtigung entlastender Umstände unterblieb.

Bild: Strasbourg

Am vergangenen Mittwoch fanden die ersten regulären Verfahren vor der Straßburger Justiz statt. Dabei wurde ein 29jähriger Berliner zu einer Haftstrafe von sechs Monaten ohne Bewährung und einem zweijährigen Einreiseverbot nach Frankreich verurteilt. Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, Steine auf Polizisten geworfen und einen Beamten bei der Festnahme das Handgelenk gebrochen zu haben. Mitglieder des Legal Team Strasbourg und Solidaritätsgruppen, die das Verfahren beobachten, übten heftige Kritik an der Prozessführung und dem Urteil.

So hatte der verletzte Polizist ausgesagt, bei der Festnahme ausgerutscht zu sein und sich dabei verletzt zu haben. Auch die dem Angeklagten vorgeworfenen Steinwürfe halten die Prozessbeobachter für äußerst fraglich. Die Polizisten, die den Angeklagten belasten, wollen aus einer beträchtlichen Entfernung in einer großen Menschenmenge den Berliner genau erkannt haben. Da die Aussagen der Polizisten alle bis ins Detail identisch waren, gehen die Mitglieder des Legal Teams davon aus, dass sie sich vorher exakt abgesprochen haben.

Exemplarische Abstrafung?

Prozessbeobachterin Maria Oberaus bekräftigt gegenüber Telepolis, dass sie den Eindruck gewonnen habe, dass die Angeklagten das Pech hatten, bei ihrer Verhaftung zur falschen Zeit am falschen Ort gewesen zu sein und nun zur Abschreckung exemplarisch abgeurteilt werden sollen.

Auch einige der Inhaftierten haben in einer gemeinsamen Erklärung die Befürchtung geäußert, als Sündenböcke für die Vorkommnisse bei den Anti-Nato-Protesten exemplarisch zur Verantwortung gezogen zu werden. Einer der Berliner Untersuchungshäftlinge beschreibt in einem im Internet veröffentlichten Gedächtnisprotokoll seine Festnahme. Danach sei er als Teilnehmer der Anti-Nato-Demonstration von den gewaltsamen Auseinandersetzungen überrascht worden und habe versucht, in der für ihn völlig unbekannten Gegend aus der Gefahrenzone zu flüchten, als er verhaftet wurde.

Kritik an den französischen Ermittlungsbehörden haben am vergangenen Mittwoch indirekt sogar die Straßburger Richter geübt. So wurden drei junge Franzosen wegen Verfahrensfehlern freigesprochen und aus der Untersuchungshaft entlassen, weil die Angaben der Anklagebehörde derart ungenau und widersprüchlich gewesen seien, dass eine Verurteilung nicht möglich sei.