2009-04-30 

Bochumer konnte Haftstrafe nach G8-Gipfel abwenden

150 Sozialstunden

Fast zwei Jahre nach einer Demo im Rostocker Stadthafen gegen den G8-Weltwirtschaftsgipfel in Heiligendamm konnte ein 23-jähriger Bochumer jetzt in zweiter Instanz eine Haftstrafe von neun Monaten abwenden. Das teilte am Donnerstag das Rostocker Landgericht auf WAZ-Anfrage mit.

Der damalige Student war wenige Tage nach dem G8-Gipfel im Juni 2007, der äußerst stark von Polizei gesichert war, in einem Schnellverfahren zu der Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt worden, weil er nach Überzeugung des Rostocker Amtsgerichts mit Steinen und Flaschen gezielt auf Polizisten geworfen haben soll. Gegen dieses Urteil (wegen schweren Landfriedensbruchs und versuchter gefährlicher Körperverletzung) ging der Mann jetzt in Berufung vor das Rostocker Landgericht.
Schwierige Beweislage

Dort wurde das erstinstanzliche Urteil gekippt. Die 4. kleine Strafkammer stellte das Verfahren ohne Urteil vorläufig ein. Wenn der Bochumer bis Ende kommenden Oktober 150 Sozialstunden ableistet, wird das Verfahren endgültig eingestellt. Die Richter begründeten die Entscheidung mit einer schwierigen Beweislage, außerdem seien bereits zwei Jahre seit den Vorkommnissen vergangen.