2009-04-02 

An der Rechtsgrenze

Polizei verweigert NATO-Gegnern die Ausreise aus Deutschland. Anwälte protestieren gegen zweifelhafte Verbotsgründe der Behörden

Von Frank Brunner

Kurz vor der französischen Grenze endete am Mittwoch abend die Reise von 40 Berliner Gegnern des NATO-Gipfels, der heute mit einem Gala-Diner in Baden-Baden eröffnet werden soll. Kurz nach 17 Uhr stoppten Dutzende Beamte der Bundespolizei am deutsch-französischen Grenzübergang Rheinau (Baden-Württemberg) den Bus der Antifaschistischen Linken Berlin (ALB). Die Gruppe befand sich auf dem Weg ins Internationale Camp der Kriegsgegner in Strasbourg.

Es würden »Ausreiseuntersagungen« gegen elf Aktivisten vorliegen, begründete der verantwortliche Polizeibeamte vor Ort den Großeinsatz gegenüber junge Welt. »Wir mußten uns in einem Zelt bis auf die Unterhose entkleiden und wurden dann nach Waffen durchsucht«, berichtete einer der elf beschuldigten ALB-Aktivisten am Donnerstag. Zu den Berlinern, denen der Grenzübertritt untersagt wurde, gehört auch Matthias Müller*. »Gegen Sie wurden in der Vergangenheit Ermittlungen wegen Landfriedensbruch geführt; nach polizeilichen Erkenntnissen sind Sie der gewalttätigen linken Szene zuzurechnen«, heißt es in einem Schreiben der Bundespolizeidirektion Stuttgart, welches Müller ausgehändigt wurde und das jW vorliegt. »Deutschland muß dafür sorgen, daß keine gewaltbereiten Personen ausreisen und im Ausland dem Ansehen unseres Landes schaden«, sagte der Polizeieinsatzleiter in Rheinau am Mittwoch abend auf jW-Nachfrage. Einem Sprecher der Polizei in Kehl zufolge können Personen an der Ausreise gehindert werden, die in speziellen nationalen und internationalen Dateien als »Gewalttäter links« erfaßt seien.

Im Fall des Berliner Kriegsgegners Müller bewegt sich die Polizei damit juristisch auf dünnem Eis. Zwar wurde dieser im Jahr 2005 tatsächlich wegen Landfriedensbruch angeklagt; doch das Gerichtsverfahren endete für ihn mit einem Freispruch. Dennoch behauptet die Polizeidirektion Stuttgart, daß Müller in Frankreich »gewalttätige Handlungen« geplant habe.

Anscheinend kein Einzelfall. Nach Angaben des Offenburger Rechtsanwalts Reinhard Kirpes, der Mitglied des für die Proteste gegen den NATO-Gipfel eingerichteten »anwaltlichen Notdienstes« ist, sei auch ein Bus der Linksparteijugend [solid] rund vier Stunden am Grenzübergang bei Breisach festgehalten worden. Nach umfangreichen Kontrollen habe der Bus schließlich weiterfahren dürfen. Insgesamt, so Kirpes, seien bisher mindestens 40 Personen an verschiedenen Grenzübergängen von der deutschen Polizei angehalten worden. Dem Anwaltsnotdienst liege zudem eine interne Arbeitsanweisung der Bundespolizei vor, die »Textbausteine zur individuellen Sachverhaltsdarstellung« für die an den Kontrollen beteiligten Beamten enthalten. Diese Textbausteine seien in zahlreichen Fällen wortgleich zur Verweigerung der Ausreise herangezogen worden, heißt es in einer Erklärung der Gruppe »Gipfelsoli«. So seien fünf Frauen – wie in den Textbausteinen angeregt – »als Mitglieder einer Gruppe gegenüber den eingesetzten Beamten provozierend und unkooperativ« aufgetreten. Tatsächlich hatten die Betroffenen jedoch nur auf einer Rechtshilfebelehrung bestanden.

Scharfe Kritik am Vorgehen der Behörden äußerte am Donnerstag der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV). Nach dem deutschen Paßgesetz dürfe die Ausreise nur dann verweigert werden, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß die innere oder äußere Sicherheit oder erhebliche Belange der BRD gefährdet sind, sagte der Heidelberger Strafverteidiger Martin Heiming vom RAV. »Das Vorgehen der Bundespolizei zielt erkennbar darauf ab, Demonstrationen schon im Vorfeld und grenzüberschreitend zu behindern; Grundgesetz und Europäische Menschenrechtskonvention bleiben auf der Strecke, Versammlungs- und Meinungsfreiheit werden aus nichtigen Gründen suspendiert«, so Heiming weiter.

* Name von der Redaktion geändert