2009-04-01
Am Abend des 31.03.2009 versuchte eine Gruppe von fünf Personen mit dem Auto nach Strasbourg aufs Camp zu reisen. Dabei wurde sie von der Bundespolizei ca. vier Stunden festgehalten und ihr wurde die Ausreise aus Deutschland nach Frankreich verweigert.
Am Abend des 31.03.2009 war eine Gruppe von fünf Personen mit dem Auto auf den Weg zum Camp in Strasbourg. Fünf Kilometer vor der Grenze, auf einer Landstraße kurz nach der Ausfahrt "Strasbourg Süd" von der A5 Richtung Basel wurden sie von zwei Zivilkräften der Bundespolizei angehalten und kontrolliert. Diese forderten Verstärkung durch uniformierte KollegInnen an, welche mit der Hand an der Waffe das Auto umstellten. Mittels Konvoi wurde die Gruppe zu dem nahegelegenen Kontrollplatz bei Altenheim geführt. Dort musste die Gruppe vier Stunden lang schikanöse Kontrollen über sich ergehen lassen. Nach einer ergebnislosen Suche der Beamten nach verbotenen oder gefährlichen Gegenständen und mehrfachen Einzelverhören aller Personen, wurde den AktivistInnen die Ausreise nach Frankreich, Schweiz und Luxemburg bis So, 05.04, verwehrt. Grund dieser Maßnahme war der Verdacht auf mögliche Teilnahme an "gewalttätigen" Demonstrationen. Bei Zuwiderhandlung wurde ihnen Unterbindungsgewahrsam bis So, 05.04. angedroht.
Eine der Betroffenen, Carla B.* nach den nächtlichen Vorfällen: "Wir raten allen AktivistInnen, die sich bereits in dem Camp oder in Frankreich befinden vor Ende des NATO-Gipfels nicht mehr die Grenze in Richtung Deutschland zu passieren, da bereits Leute, die bereits im Camp waren und nach Deutschland zurückgefahren sind, Ausreiseverbote nach Frankreich bekamen. Beteiligt euch lieber an Aktionen in Frankreich! Diejenigen, die nach Strasbourg reisen wollen, sollten sich nach Möglichkeit unauffällig kleiden und keine Gegenstände, die irgendwie als Gefährdung eingestuft werden könnten, mitführen. Dabei ist vor allem auf Gegenstände zu achten, die von der Polizei als "Vermummungsutensil" beurteilt werden könnten."
Die Gruppe versucht derzeit rechtlich gegen das Ausreiseverbot vorzugehen.
In diesem Sinne: Gebt auf euch Acht, auf nach Strasbourg!
*Name von der Redaktion geändert