2009-03-31 

Landesregierung täuscht das Verwaltungsgericht mit gezielten Unwahrheiten

Heute am Montag hat das Verwaltungsgericht Freiburg eine von zwei Klagen der Friedensbewegung gegen den Bescheid für den Ostermarsch in Kehl abgelehnt.

Danach kann die Friedensbewegung den Ostermarsch nicht auf dem Marktplatz Kehl beginnen, weil dieser zu klein sei.

Anders als die Friedensbewegung, die zum Kehler Ostermarsch lediglich als baden-württembergischer Auftakt zu den Anti-Nato-Aktionen nur im „Ländle“ aufruft, behauptet die extra zu diesem Zweck ins Leben gerufene zentrale Versammlungsbehörde des Landes, dazu werde bundesweit mobilisiert.

Auf diese „bundesweite Mobilisierung“ stützt das Land dann auch seine „Gefahrenprognose“, dass beim Ostermarsch, entgegen jeder Erfahrung auch mit ‚gewaltbereiten‘ Teilnehmern zu rechnen sei und verfügt Auflagen, die die Friedensbewegung als unerträglich und schikanös empfindet. Auch dazu hat das Verwaltungsgericht schließlich seinen Segen erteilt.

Dem Gericht hat die Landesbehörde zur Untermauerung für ihre Behauptung eine Reihe von Internetseiten von Friedensorganisationen genannt, die angeblich zum baden-württembergischen Ostermarsch aufrufen. Diese Behauptungen wurden im Urteil des Verwaltungsgerichts ungeprüft übernommen.

„… Soweit der Antragsteller (Friedensnetz Baden-Württemberg) behauptet, es handele sich bei dem angemeldeten Ostermarsch … ‚um eine rein regionale Angelegenheit, für die keine Aufrufe außerhalb Baden-Württembergs existierten verweist der Antragsgegener (das Land Baden-Württemberg) zu Recht auf bundesweite Aufrufe z. B. der Naturfreunde Hessen (www.naturfreunde-hessen.de) oder der Münchner Bürgerinitiative für Frieden und Abrüstung (www.bifa-muenchen.de), welche auf die Durchführung eines Ostermarsches verzichtet hat und anregt sich den Protesten zum Nato-Geburtstagsgipfel in Baden-Baden / Kehl und Strasbourg anzuschließen.“ heißt es im Urteil.

Wie von diesen Organisationen eine verschärfte „Gefahrenprognose“ ausgehen soll, ist die eine Sache. Die andere ist der Wahrheitsgehalt der Behauptungen:

Wer die Seite der BIFA ( anklickt, stößt auf der Startseite auf den „Ostermarsch München 2009“ am 11. April auf vom Orleansplatz zum Marienplatz.

Wer sich von dort aus weiterklickt stößt erst dann auch auf die Ankündigung von Protesten gegen die Nato nämlich auf die Demo in Strasbourg und auf die Gegenkonferenz in Strasbourg. Von Kehl und Ostermarsch ist kein Wort zu finden.

Erst wer sich tief in die Seite hineinklickt findet einen Hinweis, dass die tradidionelle Zusatzveranstaltung zum Ostermarsch, eine Friedenswanderung in der Münchner Umgebung (genannt „Ostermarsch draussen“) heuer nicht stattfindet.

Ein ähnliches Bild ergibt sich bei den Naturfreunden Hessen.

Dort ist unter dem Suchwort „Ostermarsch“ rein gar nichts anderes zu finden als der Aufruf zum Frankfurter Ostermarsch am 13. April von verschiedenen Frankfurter Vororten zum Römer.

Vom Gericht wird dann noch die Seite des ökumenischen Netzes Rhein-Mosel Saar (www.oekumenisches-netz.de) genannt. Auch dort das selbe Bild: Kein Wort von einer Demonstration oder einem Ostermarsch in Kehl, sondern der Aufruf zum Ostermarsch Saar, am 11. April.

Die Falschdarstellung der Behörde in allen von ihr genannten Fällen kann nicht als Versehen durchgehen. Für die Friedensbewegung ist dies die bewußte Irreführung des Gerichts durch wahrheitswidrige Behauptungen.

Schade, dass Verwaltungsgerichte die Behauptungen der Verwaltungen ungeprüft für wahr nehmen und nicht die der Bürgerinnen und Bürger, denen sie gegen ungerechtfertigte Maßnahmen der Verwaltung zu ihrem Recht verhelfen sollen.

Die Friedensbewegung wird weiterhin auf ihrem Demonstrationsrecht in Kehl bestehen.

Sie hat hilfsweise bereits eine neue Demoroute durch die Kehler Innenstadt beantragt, bei einer Behörde, die nach ihrer Ansicht „zentrale Versammlungsbehinderungsbehörde“ heißen müßte.

Der Ostermarsch findet statt: Für den Frieden, für die Demokratie und gegen die NATO, die beides nicht ertragen kann.

Quelle: Pressemitteilung
AutorIn: Friedensnetz Baden - Württemberg