2009-03-30 

NATO-Gegner erleiden Niederlage vor Gericht

Freiburg (AP) Wenige Tage vor dem NATO-Gipfel in Baden-Baden und Straßburg haben die Gegendemonstranten vor dem Verwaltungsgericht Freiburg eine Niederlage erlitten. Das Gericht bestätigte die vom Regierungspräsidium Karlsruhe vorgegebene Marschroute sowie den vorgeschriebenen Kundgebungsort für den am kommenden Samstag in Kehl vorgesehenen Protestmarsch.

Bild: Stuttgart

Zu der Veranstaltung werde bundesweit aufgerufen, teilte das Gericht am Montag mit. Die Versammlungsbehörde gehe daher zu Recht von insgesamt bis zu 5.000 Teilnehmern aus. Auch sei möglicherweise mit gewaltbereiten Demonstranten zu rechnen. Nach der Einschätzung der Polizei liege aber die Gesamtkapazität des Marktplatzes bei etwa 4.000 friedlichen Demonstranten.

Es sei zu befürchten, dass der Schutz der Versammlung während der Kundgebungsphase auf dem Marktplatz und die eventuelle Trennung von friedlichen und gewaltbereiten Teilnehmern aufgrund der räumlichen Verhältnisse nicht gewährleistet werden könne, erklärte das Gericht.

Die NATO-Gegner hatten eine Kundgebung auf dem Marktplatz und eine anschließende Demonstration hin zur Europabrücke angemeldet, die Kehl mit Straßburg verbindet. Dort soll am Samstag die Hauptdemonstration gegen das Militärbündnis stattfinden. Die Verlegung des Kundgebungsortes und die Festlegung der Marschroute des Aufzuges bis zur Europabrücke stelle keinen unverhältnismäßigen Eingriff in das Versammlungsrecht dar, urteilte das Gericht.

Gegen die Eilentscheidung kann Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg eingelegt werden.

(Aktenzeichen: VG Freiburg 3 K 465/09)