2009-04-18 

Einsatz der Bundeswehr beim NATO-Jubiläumsgipfel

Stellungnahme des Innenministeriums Ba-Wü zu: Einsatz der Bundeswehr beim NATO-Jubiläumsgipfel

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Ursprüngliche Anfrage:

Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 14 / 4245

14. Wahlperiode Eingang: 24.03.2009 14:37

IM Antrag der Abg. Hans-Ulrich Sckerl u. a. GRÜNE
Einsatz der Bundeswehr beim NATO-Jubiläumsgipfel
Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten,

1. ob es zutreffend ist, dass das baden-württembergische Innenministerium mit Schreiben vom 08.12.2008 beim Bundesministerium der Verteidigung Unterstützung durch die Bundeswehr bei der Gewährleistung der Sicherheit im Luftraum beantragt hat;

2. ob es noch weitere Amtshilfeersuchen des Innenministeriums gibt und welchen Inhalts diese sind;

3. ob das Bundesverteidigungsministerium die Amtshilfeersuchen beantwortet und in welchem Umfang es dafür Unterstützung zugesagt hat;

4. welche Aufgaben die Bundeswehr im Rahmen der Amtshilfe bzw. dieser technisch logistischen Unterstützung wahrnehmen soll, insbesondere ob sich ihre Tätigkeit auf die Sicherheitsgewährung im Luftraum beschränken wird;

5. welche Einsatzmittel (Material, Umfang, Dauer) die Unterstützung der Bundeswehr umfassen wird;

6. ob sichergestellt ist, dass in dieser technisch logistischen Unterstützung keine Tornado-Einsätze ähnlich dem G8-Gipfel in Heiligendamm oder sonstige Maßnahmen in Zusammenhang mit Demonstrationen, Kundgebungen und Protestcamps anlässlich des NATO-Gipfels beinhaltet sind;

7. anhand welcher Kriterien gewährleistet wird, dass die Grenze zwischen der Amtshilfe der Bundeswehr für die Polizei nach Artikel 35 Grundgesetz (GG) und einem eigenständigen Einsatz der Bundeswehr nach Artikel 87 a GG eingehalten wird.

24.03.2009

Sckerl, Dr. Murschel, Oelmayer, Dr. Splett, Wölfle GRÜNE

Begründung:

Die Aufgaben der Bundeswehr einerseits und der Polizei andererseits sind u. a. im Grundgesetz eindeutig geregelt. Einsätze der Bundeswehr außerhalb des Verteidigungsauftrags im Landesinneren unterliegen strengen verfassungsrechtlichen Voraussetzungen. Die Grenzziehung zwischen dem Einsatz der Bundeswehr im Rahmen eines Amtshilfeersuchens als Unterstützung der Polizei in technisch-logistischer Hinsicht und einem eigenständigen Einsatz ist anhand verfassungsrechtlicher Kriterien scharf zu ziehen. Eine Verwischung und Überschneidung dieser Grenze von äußerer und innerer Sicherheit ist vom Gesetzgeber ausdrücklich nicht gewünscht. Dass die Bundeswehr beim bevorstehenden NATO-Gipfel in Baden-Baden, Kehl und Straßburg generell zum Einsatz kommen sollt, ergibt sich aus einer Reihe öffentlicher Äußerungen des Innenministeriums, ebenso wie, dass entsprechende Amtshilfeersuchen von diesem an das Bundesverteidigungsministerium gestellt worden sind.
Nach den umstrittenen Tornado-Flügen der Bundeswehr anlässlich des G8-Gipfels in Heiligendamm 2007 soll muss vor dem NATO-Gipfel geklärt sein, in welchem Umfang und für welche Aufgaben die Bundeswehr zu Einsatz kommen soll.

Files:

14_4245_d.pdf  [Stellungnahme des Innenmini...]  application/binary135244  40.9 KB