2008-12-01 

Schwamm über Bolzaneto: die Begründungen

von Alessandra Fava

Genua - Die Gewalttaten in der Kaserne Bolzaneto während der G8 Tage hat es gegeben, der Straftatbestand des vorsätzlichen Amtsmissbrauchs (der in unserem Strafrecht der Folter am nächste kommt) aber, lässt sich lediglich einem einzigen der Angeklagten anlasten, weil man den Anderen nicht nachweisen kann, dass Unrechtsbewusstsein und der Wille, Schaden zuzufügen vorgelegen hätten. Das besagt die gestern Nachmittag von den Richtern des Tribunals, das am vergangenen 14. Juli den über 76 von den Staatsanwälten Vittorio Ranieri Miniati und Patrizia Petruzzielli für 44 der 45 Angeklagten beantragten über 76 Jahren entgegen 15 Angeklagte zu 23 Jahren und 9 Monaten verurteilte und 30 freisprach eingereichte Urteilsbegründung.

Pic: Court in Genoa

Das vom Vorsitzenden Renato Delucchi geleitete Gericht räumt ein, dass es Beleidigungen und Schläge, schikanöse Stellungen in den Höfen und Zellen, Ohrfeigen, Tritte, Bespuckungen, Schläge gegen alle Körperteile einschließlich der Geschlechtsteile, Reizgasstöße, faschistische Sprüche, zwangsbeschneidung der Haare im Sanitätsraum, Markierungen der Wangen gab.

Kurzum, die "Liste der gegen die verhafteten oder vorläufig festgenommenen Personen, die zwischen dem 20. und dem 22. Juli Bolzaneto passierten verübten kriminellen Vorgehensweisen erlaubt es ohne jeden Zweifel zu dem Schluss zu kommen, dass man sich im Angesicht von Verhaltensweisen befindet, die in vollem Umfang die Merkmale unmenschlicher und herabwürdiger Behandlungen aufweisen". Auf ungefähr 100 Seiten von einer Gesamtseitenzahl von 450 erinnern sie aber auch daran, dass die strafrechtliche Verantwortlichkeit individueller Art ist, dass der Tatbestand des Amtsmissbrauchs nicht mit dem Tatbestand des Machtmissbrauchs gegenüber Verhaftete Personen in Zusammenhang gebracht kann und dass fü zahlreiche Angeklagte es an der Gewissheit fehlt, dass sie gewusst oder gewollt hätten, dass man Mutwillig gegen den Festgenommenen vorgehe. Das ist der Grund, weshalb der Vorwurf des Amtsmissbrauchs auch für den höchsten Verantwortlichen in Bolzaneto Alessandro Perugini (zu zwei Jahren und vier Monaten verurteilt) fallen gelassen wurde. Das Gericht demontiert auch einen der die Vorgänge am stärksten in die Nähe der Folter rückenden Aspekte, in dem es besagt, dass der Entzug von Wasser und Nahrung nicht gewollt waren. Was den Freispruch des rangmäßig höchstgestellten Anwesenden in Bolzaneto Oberleutnant Oronzo D' Oria betrifft, ein Aspekt des Urteils, das seinerzeit am meisten für Aufsehen sorgte, schreint das Gericht, dass die Offiziere des Vollzugspolizeikorps "hierarchisch keine Vorgesetzten der Gefängnispolizei waren (und sind) sondern in einer lediglich 'funktionellen' Leitungsbeziehung standen". Bestätigt wurden die Strafen für die Hitlergrüße, das Köpfe-gege-die-Wände-schlagen und weitere Gewalttaten für den Gefängnispolizeiinspektor Biagio Gugliotta ( 5 Jahre und zwei Monate ), der Einzige, für den auch der Vorwurf des Amtsmissbrauchs aufrechterhalten blieb; einmal die Carabinieri, wegen ihrem "menschlischeren Verhaltens" am Samstagbelobigt, erklärt man, dass der Polizeidirektionsassistent Massimo Pigozzi drei Jahre und zwei Monate abbekommt, weil er eine Hand entzwei gerissen hat, aber tsterschwerende Umstände entfallen. Das Dicke Ende kommt - mit der Begründung der Strafen für die Anstaltsäzte - aber jetzt erst: Das Gericht erläutert wie die Verurteilung von Giacomo Toccafondi zu einem Jahr und zwei Monaten und die Aldo Amentas zu 10 Monaten der Tatsache geschuldet sind, dass im Sanitätsraum "das Gesamtklima nicht immer der Besten war". Auch hier gab es keine vorsätzliche Mutwilligkeit und einige Vorfälle werden bagatellisiert, wie der, bei dem eine Frau sich zehn Mal nackt umdrehen musste, weil man sie weit weniger oft hätte umdrehen lassen. Wenige Stunden, bevor die Urteilsbegründung eingereicht wurde, hat der Staatsanwalt Vittorio Ranieri Miniati auf Freispruch für einen französischen Demonstranten Plädiert, der Des Werfens einer Molotov angeklagt war. Für ihn geht das Verfahren weiter. Er war einer derjenigen, die Bolzaneto passierten und dort von Gugliotta persönlich geschlagen worden waren.