2008-12-01
28. November 2008
M.Ba.
Die erste Strafkammer des Kassationshofes hat die Verurteilungen wegen Verwüstung und Plünderung der 16 jungen Antifaschisten aus den mailändischen sozialen Zentren endgültig bestätigt, die im März 2006 auf dem Corso Buenos Aires eine Demonstration der Fiamma Tricolore* aufhielten.
Das Urteil hat die vom Appellationsgericht am 12. November 2007 verhängten, sehr schweren Strafmaße von vier Jahren im Wesentlichen bestätigt.
Eine um so mehr überraschende Entscheidung, wenn man berücksichtigt, dass die Hermelinroben weder den Thesen der Verteidiger der jungen Leute statt gab - unter ihnen der Anwalt Giuliano Spazzali, der unter Betonung des Fehlens von sicheren Beweisen zugunsten der Verwüstungsvorwürfe, eine Schuldigkeit ausschließlich wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt unterstellte - noch und vor Allem aber denen der Staatsanwaltschaft.
Der vom stellvertretenden Generalstaatsanwalt Alfredo Montagna bei einem harten, gegen die Ermittlungsmethoden gerichteten Plädoyer am Morgen gestellte Nichtigkeitsantrag mit Rückverweis an das Appellationsgericht wurde nämlich ebenfalls abgewiesen.
Nach Auffassung Montagnas soll das Gerichtsverfahren lediglich den Nachweis des Tatbestands des besonders schweren Widerstands gegen Staatsbeamte erbracht haben, während die weiteren Anklagepunkte "nicht durch Beweise gestützt" seien, "da die von der Polizei geschossenen Bilder die Angeklagten nicht bei der Durchführung von Verwüstungshandlungen, sondern bloß beim Aufenthalt, vornehmlich hinter einer Barrikade, auf dem Corso Buenos Aires zeigen". Der stellvertretende Staatsanwalt hat dann heftig das Verhalten der Polizei kritisiert, und die Ansicht vertreten, dass "die Ordnungskräfte eine abweichlerische Ermittlungskultur hat, weil sie, wenn sie jemanden auf Demonstrationen identifizieren, diesem alle Straftaten, die stattgefunden haben, zuschreiben".
Weiterhin verwies Montagna auf den Präzedenzfall der Diaz-Schule in Genua. "Die Justiz muss gerecht und nicht mit zweierlei Maß administriert werden: was für die Polizisten in der Diaz geltend gemacht wurde, muss auch für den Normalbürger gelten. Wenn es stimm, was auch der Fall ist, dass die strafrechtliche Verantwortlichkeit individueller Art ist, so muss dies auch für Alle gelten, während ich das Gefühl habe, dass sich gegenwärtig in diesem Land die Neigung zu einer nachlassenden Gewährleistung gegenüber schwächere Individuen, wie es etwas hitzköpfige jugendliche sein können, breit macht". Montagna fügte hinzu, dass "eine verkehrte Botschaft, nach der gilt, dass die Richter über Ereignisse in der Diaz-Schule anders befinden, als wenn sie sich dabei wiederfinden, über Vorfälle, wie jenen auf dem Corso Buenos Aires zu urteilen, nicht bis zur öffentliche Meinung durchdringen darf". Dem ist leider nicht so gewesen.
A.d.Ü. :
* 1995 von Pino Rauti gegründete neofaschistische Partei, siehe auch: http://de.wikipedia.org/wiki/Fiamma_Tricolore