2008-11-05
Pressemitteilung Berlin, 5. November 2008
In dem Verfahren gegen die drei Berliner Antimiltaristen, denen ein versuchter Brandanschlag und die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (miltante gruppe) vorgeworfen wird, wird die Mitwirkung des Verfassungsschutzes (VS) immer deutlicher. „Der Geheimdienst hat dieses Verfahren initiiert und steuert es bis heute. Die Entscheidung, welche Akten der Bundesanwaltschaft vorgelegt werden, allein beim VS liegt“, sagt Arthur Schüler vom Einstellungsbündnis.
Durch ZeugInnenvernehmungen ist deutlich geworden, dass der Verfassungsschutz nicht nur initiativ am Anfang der Ermittlungen stand, sondern sondern die Ermittler des BKA immer wieder auf Akten des VS zurückgreifen.
"Die Akten gingen munter zwischen den Behörden hin und her", so Schüler.
Der Verfassungsgrundsatz der Trennung von Geheimdiensten und Polizei wird in diesem Verfahren nicht beachtet. So bestätigte die leitende Ermittlerin vor Gericht, dass Akten des Verfassungsschutzes zwischen ihrer Behörde, der Bundesanwaltschaft und dem VS hin und her gereicht wurden. Zudem habe es mehrere Treffen zwischen den Behörden gegeben.
Welche Akten allerdings gerichtsverwertbar sind, entscheidet allein der VS. Für die Verteidigung ist es nicht nicht einsehbar, welche - möglicherweise auch entlastenden – Inhalte noch beim Verfassungsschutz oder dem BKA lagern. Damit ist ein faires Verfahren in keiner Weise möglich.
Bündnis für die Einstellung des § 129a-Verfahrens
c/o Haus der Demokratie und Menschenrechte e.V.
Greifswalder Straße 4
D-10405 Berlin
Kontakt: Arthur Schüler Tel. 01577-4300652