2008-10-18 

Zweieinhalb Jahre Haft wegen den Ereignissen beim G8 für Vizequästor von Genua beantragt

Genua | 16. Oktober 2008 - Zweieinhalb Jahre Haft, das ist der vom Staatsanwalt Francesco Cardona für den Vizequästor von Genua Alessandro Perugini beantragte Strafmaß.

Perugini wurde in der ganzen Welt bekannt, als er beim G8 in Genua im Juli 2001 von Kameras verewigt wurde, als er gegenüber vom genuesischen Polizeipräsidium einen Minderjährigen aus Rom, der bereits am Boden lag, mit Tritten und Fausthieben traktierte.

Bild: Perugini

Perugini ist auch Angeklagter im Verfahren gegen 25 Beamte des mittleren und gehobenen Dienstes der Polizia di Stato sowie der Gefängnispolizei. In dem Fall hatte der selbe Staatsanwalt, Cardona Albini, zusammen mit seinem Kollegen Enrico Zucca, für den Polizeidirektor zwei Jahre und vier Monate Haft beantragt, da er seine Übertretungen bezüglich Körperverletzung, willkürlichen Verhaftungen und mittelbarer Urkundenfälschung für erwiesen hielt.

Das Urteil im Verfahren gegen Perugini ist gegen Ende der kommenden Woche vorgesehen.

Anmerkung: auch hier ist deutlich zu erkennen, wie suggeriert wird, dass das geforderte Strafmaß (ganz passend mal eben auf zweieinhalb Jahre aufgerundet) ganz schön hoch sei (was ja lächerlich ist, siehe Artikel am Anfang des Dokuments). Gleichermaßen wird unterschwellig versucht zu suggerieren, dass der ja schon im Bolzaneto-Verfahren „aufgefallene“ Staatsanwalt der wahre Bösewicht sei... Website des ital. Staatsfernsehens halt... Ganz krass ist jedoch: dass das Urteil in Bolzaneto gefallen ist, wird verschwiegen! Und dass für Perugini im Bolzaneto-Verfahren zwei Jahre und vier Monate beantragt wurden ist eine Lüge: es waren dreieinhalb Jahre, die von der Staatsanwaltschaft beantragt wurden – zu zwei Jahren und vier Monaten wurde der Mann dann veurteilt.