2008-10-18 

G8: Perugini weist Vorwürfe von Sich

16. Oktober 2008

Der Staatsanwalt Francesco Albini Cardona hat für Alessandro Perugini, zur Zeit der Ereignisse im Rahmen des G8 Vizechef der genuesischen Digos und derjenige Polizeibeamte, der dabei verewigt wurde, wie er dem Jungen aus Ostia mit den Schwellunngen im Gesicht einen Tritt versetzt, die Verurteilung zu zwei Jahren und drei Monaten Haft berantragt.

Das gleiche Strafmaß hat der Staatsanwalt für Antonio del Giacco beantragt, für Sebastiano Pinzone beantragte er zwei Jahre und einen Monat, für Enzo Raschelli und Luca Mantovani ein Jahr und acht Monate. Alle sind ebenfalls Polizisten. Der Junge, Marco Mattana, der seinerzeit Minderjährig war, wurde auf dem Corso Barabino geschlagen. Er erlitt diverse Traumata und und Verletzungen an einem Auge und an den Augenlidern.

Zusammen mit den anderen vier Angeklagten ist der einstige Digos-Vizechef Alessandro Perugini wegen den auf der Via Barabino vorgenommenen Verhaftungen einiger junger Menschen, die ein sit-in machten, des Amtsmissbrauchs, der Urkundenfälschung und der Verleumdung angeklagt. Perugini wird nicht mehr der Körperverletzung an Marco Mattana beschuldigt, weil dieser seine Anzeige zurück gezogen hatte. In einer langen Erklärung, die Perugini heute vor Gericht verlas, unterließ Perugini neben der Beschreibung der Situation urbaner Guerrilla am 21. Juli 2001 auch die Erwähnung des Vorfalls mit dem Tritt gegen den Jungen aus Ostia nicht, wobei er bekräftigte, diesen nicht getroffen zu haben. Unter Hinweis auch auf seine Kollegen sagte er: „Wir Fünf, die wir seit sieben Jahren in diese Angelegenheit verwickelt sind, leben mit dem Bewusstsein jener Bilder, und jener auf obsessive Weise ausgestrahlten Filmaufnahmen, die als negatives Symbol für die Ordnungskräfte ausgestrahlt wurden“. „Wir haben eine ungemein schwere Aufgabe bewältigen müssen“, sagte er. „Die Gewalt hat jede Prognose übertroffen, auch die Schlimmste. Wir haben versucht, unser Bestes zu tun. Einziges Ziel war es, eine Beitrag zu leisten, auf dass der Gipfel auf die bestmögliche Weise vonstatten gehen könne“.

Anmerkung: der Bericht von „Il Secolo XIX“ - Il Sole 24 Ore“ (Lokalberichterstattung zweier Blätter) gibt Perugini persönlich das Wort und Raum für alle Selbstverteidigung der Welt. Ob das stimmt, dass auch der Staatsanwalt den Tatbestand der Körperverletzung hat fallen lassen, weiß ich nicht. Was ich weiß, ist, dass Perugini vor einigen Monaten Marco Mattana, der meiner Kenntnis nach, weil nachhaltig traumatisiert (er war erst 15!!!) das Alles ohnehin einfach nur vergessen will, erfolgreich 30.000 Euro „Wiedergutmachung“ anbot, die Mattanas Anwalt gegen die Zurücknahme der Nebenklage auch gleich annahm. Normalerweise wird durch sowas die staatsanwaltliche Verfolgung nicht hinfällig, wie ich meine. Zumindest nicht automatisch. Ich weiß aber nicht genau, was diesbezüglich nun Sache ist. Die restlichen Anklagepunkte liegen aber zweifellos vor, weil die Beschuldigten Mattana samt tatsachenwidriger, also gefälschter Darstellung der Ereignisse im Verhaftungsprotokoll ohne Anlass festgenommen hatten. Im Diaz-Verfahren ist übrigens nicht mehr von „willkürlichen“ Verhaftungen (was ursprünglich auch dort der Fall war), sondern von „illegalen“ Verhaftungen“ die Rede, was juristisch gesehen eine Ecke schärfer ist, als der erste Tatbestand, so legt es zumindest die Anklage im Diaz-Verfahren dar. Wie das im Perugini-Verfahren letztlich ausgelegt wurde, weiß ich leider nicht.