2008-10-11 

Kritik an Bundesanwaltschaft wegen Ermittlungen gegen G8-Gegner

Ermittlungsverfahren gegen mehrere Personen wurden eingestellt

Politiker verschiedener Parteien haben das Vorgehen der Bundesanwaltschaft im Zusammenhang mit Ermittlungsverfahren im Zuge des G8-Gipfels 2007 in Heiligendamm kritisiert. Der SPD-Bundestagsabgeordnete und Innenexperte Dieter Wiefelspütz bescheinigte laut einem Vorabbericht des Nachrichtenmagazins «Der Spiegel» den Bundesanwälten eine «Fehleinschätzung», wie weit der Paragraf
129a des Strafgesetzbuches auszulegen sei.

Schild Heiligendamm

Die Grünen-Vorsitzende Claudia Roth sieht demnach die «Verantwortlichen bei dem Versuch gescheitert, die Anti-G8-Bewegung zu kriminalisieren und in eine terroristische Ecke zu stellen». Mehrere Globalisierungsgegner aus Hamburg und Berlin wollen laut «Spiegel» jetzt Entschädigung für Nachteile geltend machen, die ihnen durch mehr als anderthalbjährige Ermittlungsverfahren entstanden seien. Die Bundesanwaltschaft hatte im Mai 2007 vor dem G8-Gipfel gegen 18 Globalisierungsgegner Ermittlungen wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung nach Paragraf 129a eingeleitet und eine Razzia durchgeführt. Die Ermittlungen wurden dem Bericht zufolge nun ohne Angabe von Gründen eingestellt. Ermittlungsverfahren gegen mehrere Personen, denen vorgeworfen worden war, Mitglied der linksextremen «militanten Gruppe» zu sein, seien ebenfalls eingestellt worden. (ddp)