2008-07-29 

Sabotage an Bundeswehrfahrzeugen - BAW erhebt Klage nach §129 wegen Mitgliedschaft in der militanten gruppe (mg)

Berlin, 28. Juli 2008

Pressemitteilung

Die Bundesanwaltschaft (BAW) hat Anklage gegen Oliver R., Florian L. und Axel H. erhoben. Den drei Berlinern wird vorgeworfen, Ende Juli 2007 auf dem Gelände der Rüstungsfirma MAN in Brandenburg (Havel) Brandsätze unter Bundeswehrfahrzeuge gelegt zu haben. Außerdem werden sie angeklagt, Mitglieder der militanten gruppe zu sein.
Die Zerstörung von Bundeswehrfahrzeugen sei eine konkrete Abrüstungsinitiative und diene dazu, Kriegshandlungen – also Schlimmeres – zu verhindern, so Arthur Schüler, Sprecher des Bündnisses. In verschiedenen europäischen Ländern seien AntimilitaristInnen mit dieser Begründung freigesprochen worden. „Deshalb fordern wir auch einen Freispruch”, betont Schüler.

Die Anklage wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung stützt sich auf verschiedene Indizien, weitere konkrete Tatbeteiligungen werden den Dreien nicht vorgeworfen. Die Bundesanwaltschaft wertet als Indiz für eine Mitgliedschaft, dass sich die Angeklagten beim Spazierengehen umgeschaut hätten, dass sich die militante gruppe nicht zu dem Brandanschlag geäußert habe oder einer der Angeklagten sich Einweghandschuhe gekauft habe.
Um diese Indizien zu untermauern, bemüht die BAW zudem einen Spitzel des Bundesamts für Verfassungsschutzes (VS). Nach dessen Aussagen – die der VS selbst als „nachrichtenrelevant, aber nicht bestätigt” einstuft – sollen die Angeschuldigten der mg angehören. „Die Anklage wegen Mitgliedschaft ist extrem schwach begründet und an den Haaren herbeigezogen”, so Rechtsanwalt Thomas Herzog, einer der Anwälte der Angeklagten. Deshalb habe der Verfassungsschutz wohl auch noch den Spitzel aus dem Hut gezaubert.

Die Zusammenarbeit des Verfassungsschutzes und der Polizei sowie die Aussagen des Spitzels werden im weiteren Verlauf des Verfahrens ein zentrales Thema sein. „Das Trennungsgebot von Polizei und Geheimdiensten ist eine der Lehren aus dem Faschismus in Deutschland”, so Schüler. „Deshalb werden wir die ständigen Verstöße gegen diesen Grundsatz thematisieren.”

Der Erste Strafsenat des Berliner Kammergerichts muss nun über die Zulassung der Anklage entscheiden. Prozessbeginn wird Herbst 2008 sein.

Bündnis für die Einstellung der §129(a)-Verfahren