2008-06-21 

Der Fall Bolzaneto-Diaz: Gesetzesverordnung wirkt sich auf G8 aus

Polizisten aus dem Schneider, der Prozess wird allein den no global gemacht

ROM – Gesetzesänderung mit kleinen Kollateralschäden. Wenn in Sachen G8, Stichwort Genua 2001, die Abänderung der Gesetzesverordnung durchkommt, wie sie jetzt ist, sind die Schuldigen alleine auf einer Seite. Adieu Bolzaneto, Adieu Diaz. Die Hüter der öffentlichen Ordnung würden mit schneeweißer Weste aus dem Desaster jener Tage herauskommen, während das einzige Verfahren, das bereits zum erstinstanzlichen Urteil gekommen ist, jenes bleibt, das 25 Demonstranten wegen Verwüstung und Plünderung verurteilt – aufgrund eines mutmaßten Tatbestands, der ein zwischen 8 und 15 Jahren festgelegtes Strafmaß vorsieht, was dazu führt, dass der durch die etliche Prozesse blockierende Gesetzesänderung aufgezwungene Boxenstopp dieses eine Verfahren außen vor lässt.

Für Bolzaneto und Diaz entspricht der Halt jedoch einer Endstation.

OP

Sämtliche Straftaten, deren Begehung im ersten Fall 45 Polizisten oder Ärzten, im zweiten 29 leitenden Beamten oder Einsatzkräften vorgeworfen wird, wären 2009 verjährt. Abgesehen von der Tatsache, dass es die Grundlage für eine Entschädigung der Opfer dargestellt hätte, hätte ein erstinstanzliches Urteil, schon deshalb lediglich moralische Gewicht gehabt, weil es auf der ebene der strafrechtlichen Konsequenzen für die Angeklagten keinerlei Folgen nach sich gezogen hätte. Das „Einfrieren“ der beiden Verfahren würde aber einer Euthanasie gleich kommen, weil die Fristen zum Zeitpunkt der Fortsetzung extrem eng wären. Für die Erklärung der Verjährung der Straftaten würde die kleinste Verzögerung genügen, sei es ein Formfehler bei den bei Fortsetzung der Verfahren durchweg neu zuzustellenden Vorladungen, die Dichte der Terminpläne der Strafkammern, oder der Wechsel eines Mitglieds der urteilenden Richterkollegien. Mit einem Urteil im Fall Diaz wurde im November gerechnet. Im Fall Bolzaneto aber, ist der Hohn doppelt groß, denn hier heißt es, i, Wahrsten Sinne des Wortes: Ausgestochen auf der Zielgeraden. Das Urteil wegen den Folterungen in der Kaserne auf den Anhöhen im genuesischen Hinterland wurde am 16. Juli erwartet. Sollte es wirklich so kommen, würde sich das Szenario bewahrheiten, das stets von den nihilistischsten unter den Genua-Heimkehrern angemahnt wurde, die von Anfang an überzeugt waren, dass es niemals Gerechtigkeit geben würde, auch nicht vor dem Gesetz, i, Gegensatz zu dem Teil der no global, die weiter auf den Staat vertrauten. Luca Casarini hat gesagt, dass „Berlusconi die Parteienübergreifende Verdrängung von Genua in Gesetzesform gießt, die man bereits unter der Regierung Prodi hervorlugen sah“. „Ein grausamer Hohn nach sieben Jahren Ermittlungen und Gerichtsverhandlungen“, erklärt das Komitee „Wahrheit und Gerechtigkeit für Genua“, während sich die italienische Abteilung von Amnesty International über den „unglücklichen Zufall“ ironisierend gibt. Alles in Allem, nicht viel. Isolierte Reaktionen, die keinerlei Gewicht haben. Sieben Jahre später, versinkt Genua (möglicherwise) in ohrenbetäubendes Schweigen.

Von Marco Imarisio

Quelle: Corriere della Sera, 18.06.2008 – Printausgabe