2007-07-08 

Piratenlogo verhindert Einreise

Deutsche Behörden verweigerten einem schwedischen Juristen wegen eines Piratbyrån-T-Shirts die Teilnahme am alternativen G8-Gipfel

Bekanntlich ging es auf dem G8-Gipfel in Heiligendamm neben dem Klima- auch um den Markenschutz. Während entsprechende Maßnahmen zum Klimaschutz nur “ernsthaft in Erwägung” gezogen werden sollen, so bekräftigten die Mitgliedstaaten dagegen in einer gemeinsamen Erklärung “nachdrücklich” ihr Bekenntnis zur Bekämpfung von Piraterie und Fälschungen. Wie es der Zufall so will, wurde kurz zuvor in Rostock einem Teilnehmer des Alternativ-Gipfels die Einreise aus Schweden verweigert – aufgrund eines T-Shirts mit Piratenlogo.

Bild: Shirt

Bei den Grenzkontrollen anlässlich des G8-Gipfels in Heiligendamm sollen letzte Woche allein im Zuständigkeitsbereich der Rostocker Bundespolizei 67 Personen zurückgewiesen worden sein – “Vermutlich konnte dadurch die Teilnahme gewaltbereiter Personen an den Veranstaltungen anlässlich des Gipfeltreffens verhindert werden” vermeldet dazu die Bundespolizei. Während in einigen konkreten Pressemeldungen von “für Autonome und Gewalttäter szenetypischen Utensilien wie beispielsweise schwarzen Kapuzen-Shirts und Vermummungsgegenständen” die Rede ist, die bei den Abgewiesenen festgestellt wurden, weiß die schwedische Tageszeitung Dagens Nyheter von einem anderen Fall zu berichten.

Demnach wurde Tomas Eriksson, der am 6. Juni mit seiner Freundin an einem Workshop des alternativen G8-Gipfels teilnehmen wollte, ebenfalls die Einreise verweigert. Allerdings waren es nicht Vermummungsgegenstände, die hier bei der Gepäckkontrolle an der Fährstation Rostock gefunden wurden, sondern ein schwarzes T-Shirt mit dem Logo der schwedischen Anti-Copyright-Organisation Piratbyrån (siehe Abbildung)

Diese hatte 2004 den BitTorrent-Tracker The Pirate Bay gegründet, deren Server von den schwedischen Behörden auf Drängen der amerikanischen Regierung am 31. Mai 2006 bei einer Groß-Razzia beschlagnahmt wurden, obwohl sich nach schwedischem Recht nur jene, die selbst urheberrechtlich geschützte Dateien anbieten, direkt strafbar machen. Eine Anklage (sei es auch nur wegen Beihilfe oder Anstiftung) konnte bis heute nicht erhoben werden. Erst vor wenigen Tagen wurde dem zuständigen Staatsanwalt Roswall zu diesem Zweck eine weitere, zweimonatige Fristverlängerung bewilligt, woraufhin eine der größten schwedischen Abendzeitungen in einem Leitartikel ihn dazu aufforderte, “endlich aufzugeben”, und die Server zurückzuerstatten.

Eriksson und seine Freundin, in deren Koffer das T-Shirt gefunden wurde, wurden zunächst auf der Polizeiwache festgehalten und dann unter dem Vorwurf “eine Gefahr für die öffentliche Ordnung, die innere Sicherheit, die öffentliche Gesundheit oder die internationalen Beziehungen eines EU-Mitgliedstaats darzustellen” auf die nächste Fähre gesetzt. Genaueres zum Vorwurf konnte Eriksson, von Beruf ausgerechnet Jurist, nicht in Erfahrung bringen, da der zuständige Beamte die Auskunft verweigert haben soll.

Ob die Bundespolizei das Logo, das übrigens von der Kampagne “Home Taping Is Killing Music” stammt, die die britische Plattenindustrie schon in den Achtzigern gegen Copyright-Verletzungen führte, tatsächlich erkannt hat, oder ob sie schlicht ein schwarzes T-Shirt mit Totenkopf-ähnlichem Logo gesehen hat, bleibt somit offen.

Heidi Enzian 11.06.2007