2008-06-05 

5.6.2008 Heiligendamm -- Strasbourg/ Kehl

- Prozessbeobachtungsgruppe Rostock: Repression gegen G8 GegnerInnen ist willkürlich.
- Landwirte mit Ausgleichszahlungen nach G8-Feldschäden zufrieden
- Süddeutsche Zeitung: Kalenderblatt 2. Juni 2008
- Aufruf 3-Länderdemo 7. Juni 2008

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Prozessbeobachtungsgruppe Rostock: Die Beobachtungen aus den G8 Verfahren bestätigen: Repression gegen G8 GegnerInnen ist willkürlich.

Pressemitteilung vom 5.6.08

Nur knapp 3 % der Ermittlungsverfahren hielten juristischer Überprüfung stand.

Ein Jahr nach dem G8 Gipfel in Heiligendamm geht die Prozessbeobachtungsgruppe Rostock mit einer ersten vorläufigen Zusammenfassung der Repression gegen G8-Gegner an die Öffentlichkeit. Dabei bleibt festzustellen. „Es war mit gut 1000 Ingewahrsamnahmen, nahezu ebensovielen Platzverweisen, ca. 1600 Ermittlungsverfahren gegen zumeist nachweislich unschuldige G8-Gegner ein Gipfel der Superlative, was Repression, Polizei und Justizwillkür angeht“, so Dieter Rahmann von der Prozessbeobachtungsgruppe. Dass nur deutlich unter 3 % der eingeleiteten Ermittlungsverfahren einer juristischen Überprüfung vor Gericht standhielten und zu einer Verurteilung führten, belegt einmal mehr die Willkür des polizeilichen Ermittlungsapparates. Dass unter diesen 3 % allerdings auch solche Verurteilungen zu finden sind, wie Bewaffnung mit Kleinstschutzbrillen, usw. zeugt davon, dass es unter den Rostocker RichterInnen genügende gibt, die die Vorgaben der Staatsanwaltschaft vorbehaltlos übernehmen.

Dass aber ganz viele Verfahren auch nicht zu Verurteilungen führten, erklärt sich die Rostocker Antirepressionsgruppe mit dem öffentlichen Interesse an vielen Prozessen. Die z. T. sehr dilettantischen Ermittlungen der Polizei( protokollierende Beamte wurden als Zeugen aufgewertet, Beweismittel sind mehrfach verschwunden, plastikumwickelte Eddings wurden als Brandsätze in den Ermittlungsakten aufgeführt.) ließen den Richtern aufgrund öffentlichen Drucks nur noch den galanten Ausweg, das Verfahren einzustellen. „Wohl selten hat es ein politisches Großereignis gegeben, bei dem dermaßen viele Ermittlungsverfahren eingestellt wurden, was natürlich trotzdem bei den Betroffenen Kosten und Nerv bedeutet.“

Im Schatten der Strafprozesse stehen die unzähligen Verfahren vor dem Verwaltungsgericht um Platzverweise und Freiheitsentziehungen. Bislang sind fast alle Platzverweise, die von den Betroffenen angefochten wurden, von den Verwaltungsgerichten für rechtswidrig erklärt worden. Bei den Freiheitsentziehungen sieht es ähnlich aus. Nur die sehr geringe Anzahl von Freiheitsentziehungen, bei denen der Vorwurf des Landfriedensbruchs im Raum stand, wurden vom Gericht bestätigt. Nahezu alle anderen haben die Gerichte für illegal erklärt. Darunter sind zum Beispiel solche Fälle, dass schwarz gekleidete Personen, die im Raum Rostock mit einer Sonnen- oder Schwimmbrille oder einem Tuch, Handschuhen oder einer Regenhose etc. angetroffen wurden, für mehrere Tage in Polizeikäfigen eingesperrt wurden.

Erst jetzt – 1 Jahr nach dieser Polizeirepression – werden die Verfehlungen der Polizei Thema vor den Gerichten. Generell lässt sich feststellen, dass mehrere Anzeigen gegen Polizeibeamte von der Generalstaatsanwaltschaft ohne gewissenhafte Prüfung eingestellt wurden. Pauschale Begründung ist ein übergesetzlicher Notstand, der offensichtlich ein polizeiliches Handeln außerhalb gesetzlicher Normen erlaubt. Die Staatsanwaltschaft findet z. B. nichts Kritikwürdiges an der Festnahmepraxis von Polizisten einer Berliner Einsatzhundertschaft, den Festzunehmenden zu „beruhigen“, indem man ihm einen Faustschlag ins Gesicht verpaßt. Von den knapp hundert Anzeigen gegen Polizisten sind die meisten inzwischen mit ähnlich hanebüchenen Begründungen eingestellt worden. Bei anderen, wie z.B. bei der Wasserwerferbesatzung, die einem Demonstranten ein Auge verletzte, wird das Verfahren verschleppt.

Es werden neben der Anzeige gegen Polizisten einige sog. Fortsetzungsfeststellungsverfahren geführt, bei denen nicht ein eventuell strafbares Handeln einzelner Polizeibeamter überprüft, sondern die Rechtswidrigkeit des Polizeieinsatzes festgestellt werden soll. Meist geht es dabei um Freiheitsberaubung, die Unterbringung in Käfigen, sexuelle Demütigungen im Gewahrsam oder um Verlängerung des Gefängnisaufenthaltes, obwohl Richter die Freilassung verfügten usw. Diese Verfahren werden allerdings nach Auffassung der Prozessbeobachtunggruppe Rostock nicht ernsthaft angegangen. Zum Teil wird den Anwälten erst nach Monaten Akteneinsicht gewährt.

Die Repression vor, während und nach dem G8, die zugrunde liegenden Polizeistrategien, deren Weiterentwicklung und die Anzahl und Bewertung der Gerichtsverfahren werden Thema während einer Veranstaltung der Roten Hilfe Rostock am 7 Juni um 20 Uhr in der Petri Kirche Rostock sein, zu der Sie hiermit auch eingeladen sind.

ANHANG (Statistisches Basismaterial im Einzelnen)

Strafverfahren gegen G8 GegnerInnen:

Von den ca.1600 Ermittlungsverfahren waren Ende Mai gut 1496 bei der Staatsanwaltschaft Rostock angesiedelt, 48 davon befinden sich noch im Ermittlungsstadium. Von den mit Stand vom 15.11. eingestellten 1086 Verfahren sind 773 Verfahren eingestellt worden, weil Straftatbestände schlicht ausgedacht wurden, ohne Beweise dafür zu haben, lediglich 158 wegen geringer Schuld oder zu aufwändigen Ermittlungen, nur 21 Einstellungen wurden gegen Auflagen eingestellt. 65 Verfahren wurden von anderen Staatsanwaltschaften bearbeitet. Bis jetzt hatte es lt. Staatsanwaltschaft 176 gerichtshängige Verfahren gegeben, die in 84 Fällen zu einem Urteil führten. Daraus ergibt sich daraus eine Urteilsrate von ca 5 %.

Nach unseren eigenen Recherchen sind uns 61 Verfahren zum G8 vor den Amtsgerichten bekannt geworden, davon sind 23 durch Urteile und 16 durch Beschlüsse abgeschlossen worden, weitere 6 uns bekannte Verfahren laufen noch vor den Amtsgerichten, 3 Verfahren befinden sich in der Berufungsinstanz. Von 13 weiteren ehemals gerichtshängigen Verfahren wissen wir nichts. Von den 23 Urteilen waren 9 Haftstrafen zumeist auf Bewährung, ausnahmslos wegen schweren Landfriedensbruch. Es gab 4 Geldstrafen, eine wegen Beleidigung, eine wegen Verstosses gegen das Schutzwaffenverbot auf Demonstrationen, eine wegen Körperverletzung und eine wegen Landfriedensbruchs. Allerdings gab es auch 10 Freisprüche, und zwar vom Vorwurf der Vermummung(2), dem Schutzwaffenverbot(Beissschiene)(1), der Körperverletzung(1), des Hausfriedensbruchs(5) und der Nötigung(1)(in dessen Folgen 100 weitere Verfahren eingestellt werden mußten). Von den 32 Verfahrenseinstellungen fanden 16 vor Gericht und 16 im vorprozessualen gerichtlichen Schriftverkehr statt. Hauptsächlich wurden Verfahren eingestellt wegen Vermummung (8), Schtzwaffenverbot(6) und gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr (8). Obwohl wir uns um Auskunft bei Gerichten bemüht haben, wissen wir von vielen Prozessen nichts. Insbesondere sind dies „kleine Verfahren“, wie z. B. Bußgeldverfahren über 50 Euro, gegen den vermutlich noch nicht mal Einspruch eingelegt wird, weil die Prozesskosten viel höher wären. Diese tauchen in unserer Statistik daher nur in sehr geringem Umfang auf.

Trotzdem können wir aus den uns bekannten Gerichtsverfahren durchaus Plausibilitäts-rückschlüsse ableiten. Wenn man z. B. die Quote von 13 Verurteilungen bezogen auf 23 Urteile zugrunde legt, käme man bei der gleichen Quote bei 84 Verfahren auf ca. 47 Verurteilungen. Bei einer Gesamtzahl von 1600 bei der Staatsanwaltschaft anhängigen Verfahren wäre dieses eine Verurteilungsquote von unter 3 . Unter diesen 3 befinden sich aber nicht nur die sog „harten Gewalttäter“ sondern z. B. auch Verurteilungen wegen Mitsichführens von Sonnenbrillen, Handschuhen und Halstüchern, fernab von jeder Demonstration. Wenn die Staatsanwaltschaft lediglich von 84 Verurteilungen spricht, und nicht davon, welche Straftat dem zugrunde liegt, entwirft dieses ein sehr ungenaues Bild von der Anzahl der angeblich „harten Straftäter“. Immerhin gibt die sehr geringe Zahl tatsächlicher Verurteilungen einen deutlichen Hinweis darauf, daß die meisten Verfahren nicht geführt wurden, um Menschen zu verurteilen, sondern um einzuschüchtern und polizeiliche Masseningewahrsamnahmen zu rechtfertigen.

Freiheitsentziehungsverfahren

Von den gut 1000 Freiheitsentziehungen waren laut Auskunft des Amtsgerichtes Rostock in der Protestwoche 586 Gegenstand eines gerichtlichen Überprüfungsverfahrens. Lediglich 158 von der Polizei gestellte Anträge auf Gewahrsamsverlängerung wurden angenommen. Die übrigen Anträge wurden entweder abgelehnt(163) oder aber von der Polizei binnen kurzem wieder zurückgenommen(273), als sich abzeichnete, daß diese vor Gericht nicht standhalten würden. Gegen 102 der genehmigten Gewahrsamsverlängerungen wurden Beschwerden beim Landgericht eingelegt, 45 mal wurden die Gefangenen aufgrund eines folgenden Gerichtsbeschlusses entlassen, lediglich 15 mal wurde der Gewahrsam bestätigt. Von den 1000 Ingewahrsamnahmen sind es also tatsächlich gerade mal 7 %, die überhaupt eine überprüfte Rechtsgrundlage hatten.

Da viele Gefangene schon vor der Entscheidung über Entlassungsanträge freigelassen wurden, sind diese Anträge inzwischen zu Fortsetzungsfeststellungsklagen umgewandelt worden. Nach unserer Recherche sind inzwischen ein gutes Duzend solcher Fortsetzungsfeststellungsklagen anhängig, zumeist aus dem Fall der polizeilichem Massenfestnahme von 191 Personen am 7.6 im Wald von Wichmannsdorf.

Platzverweise

Von 11 uns bekannten Verfahren bezüglich der Platzverweise wurde bei 4 Verfahren die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs hergestellt. 2 Verfahren befinden sich in der Klage gegen die Polizei, bei den restlichen 5 Verfahren hat die Polizei die Rechtswidrigkeit der Platzverweise anerkannt, damit bleibt die Polizei auch auf den Verfahrenskosten dafür hängen.

Gerade bei Platzverweisen und Freiheitsentziehungen kann man auf ganzer Linie von einem totalen Mißbrauch dieser Instrumente durch die Polizei sprechen. Lediglich in ganz wenigen Fällen, bei denen Personen wegen schwerer Vorwürfen, wie z. B. Landfriedensbruch in Haft genommen wurden, sind die Ingewahrsamnahmen durch Gerichtsbeschluß bestätigt worden.

Eigene Strafanzeigen gegen einzelne Polizeibeamte Die meisten der ca. 100 gestellten Anzeigen sind bisher eingestellt worden.

Es laufen noch:

1 Anzeige wegen Körper(Augen)verletzung durch eine Wasserwerfereinheit

2 Anzeigen wegen Freiheitsberaubung, weil Gefangene trotz richterlicher Freilassungsanordnung länger eingesperrt blieben

1 Anzeige wegen Körperverletzung einer Journalistin

1 Anzeige wegen zu langer Haft, da der Verhaftete vor Gericht freigesprochen wurde .

7 Anzeigen wegen Unterschlagung (von sichergestellten Sachen)

1 Anzeige wegen Körperverletzung und Freiheitsberaubung im Zuge einer Personenkontrolle in Vorderbollhagen

1 Strafanzeige wegen Mißhandlung

Fortsetzungsfeststellungsklagen auf Feststellung der Rechtswidrigkeit von Polizeieinsätzen
Fortsetzungsfeststellungsklagen richten sich gegen

* Beschlagnahme von Geld (Polizisten eignen sich 50 Euro von einem Demonstranten an)
* von der Einbehaltung von Funkgeräten des Campschutzes Rostock
* 3 mal von sexueller Demütigung durch die Polizei im Gewahrsam
* Unterbringung der Gefangenen in Käfigen
* mehr als 9 mal Freiheitsberaubung im Zuge der Massenfestnahme im Wichmannsdorfer Wald.

Source: email

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Landwirte mit Ausgleichszahlungen nach G8-Feldschäden zufrieden

Vom G8-Gipfel 2007 in Heiligendamm sind auch Bilder in Erinnerung geblieben, die Protestkarawanen auf ihrem Weg durch blühende Rapsfelder zeigten. Über Schleichwege versuchten damals die Globalisierungsgegner, Polizeisperren zu umgehen. Zum Leidwesen der Landwirte, wie sich Klaus-Uwe Wißotzki von der Agrar AG Kühlung erinnert. «15 Hektar mit Getreide und Raps waren anschließend so verwüstet, dass sie nicht mehr geerntet werden konnten», sagte der Bauer im ddp-Gespräch.

Heiligendamm (ddp-nrd). Vom G8-Gipfel 2007 in Heiligendamm sind auch Bilder in Erinnerung geblieben, die Protestkarawanen auf ihrem Weg durch blühende Rapsfelder zeigten. Über Schleichwege versuchten damals die Globalisierungsgegner, Polizeisperren zu umgehen. Zum Leidwesen der Landwirte, wie sich Klaus-Uwe Wißotzki von der Agrar AG Kühlung erinnert. «15 Hektar mit Getreide und Raps waren anschließend so verwüstet, dass sie nicht mehr geerntet werden konnten», sagte der Bauer im ddp-Gespräch.

Für Ernteausfälle und Gutachterkosten wurden danach acht Landwirte vom Land entschädigt, obwohl einige von ihnen nach Angaben von Wißotzki gar nicht auf Schadenersatz geklagt hatten. Insgesamt flossen 32 000 Euro an Ausgleichszahlungen. Das sei alles sehr unbürokratisch und zur Zufriedenheit der Landwirte geregelt worden.

Mit sichtbaren Schäden habe man so nicht gerechnet, sagte Wißotzki. Es seien ja eigens Camps für die Globalisierungsgegner eingerichtet worden, um wildes Zelten in der Gegend zu unterbinden. Dann aber zogen die Demonstranten kreuz und quer durch die Felder. «Ich hätte vorher nicht geglaubt, dass Menschen da durchkommen. Der Raps stand sehr dicht und war fast zwei Meter hoch», erinnert sich der Bauer. «Die hatten einen sagenhaften Willen, zurück blieb eine regelrecht runtergewalzte Schneise.»

«Richtig geärgert» habe ihn nur, dass dadurch Rohstoffe für Lebensmittel vernichtet wurden. «Ein Anliegen der Gipfelgegner war ja eigentlich, die Staatschefs aufzufordern, mehr gegen den Hunger in der Welt zu tun», sagte Wißotzki. Letztlich sei es ihm aber nicht auf den Schadenersatz angekommen. Die Proteste seien friedlich abgelaufen, und es sei sehr interessant gewesen, Argumente auszutauschen, sagte der Landwirt.

Source: http://www.ad-hoc-news.de/drucken.html?art_id=17397138

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Süddeutsche Zeitung: Kalenderblatt 2. Juni 2008

23. Kalenderwoche

154. Tag des Jahres

Noch 212 Tage bis zum Jahresende

Sternzeichen: Zwillinge

Namenstag: Armin, Erasmus, Eugen, Stephan

HISTORISCHE DATEN

2007 – Krawalle in Rostock mit mehreren hundert Verletzten, einige davon schwer, überschatten die Proteste zehntausender Menschen gegen den bevorstehenden G8-Gipfel in Heiligendamm.

2006 – Nach dem Willen der UN-Aids-Konferenz sollen möglichst alle der rund 40 Millionen HIV-Infizierten binnen fünf Jahren Zugriff auf die lebensverlängernden Medikamente bekommen.

2003 – Die europäische Raumsonde «Mars-Express» startet mit einer russischen Trägerrakete vom Weltraumbahnhof Baikonur in Kasachstan. Es ist die erste europäische Mission zum Mars.

1998 – Das Ermittlungsverfahren um den Tod des ehemaligen Ministerpräsidenten von Schleswig-Holstein, Uwe Barschel (CDU), wird endgültig eingestellt.

1991 – In Deutschland beginnt das ICE-Zeitalter: Auf der Strecke Hamburg-München fährt der erste fahrplanmäßige ICE-Hochgeschwindigkeitszug.

1984 – Fünfeinhalb Jahre nach seiner Wahl zum Papst stattet Johannes Paul II. der Republik Italien seinen ersten offiziellen Besuch ab. Er hatte die Unterzeichnung eines neuen Konkordats im Februar 1984 abgewartet.

1969 – Der US-Zerstörer «Frank E. Evans» kollidiert im Südchinesischen Meer mit dem australischen Flugzeugträger «Melbourne». 74 Menschen kommen ums Leben.

1967 – Der Student Benno Ohnesorg wird während einer Demonstration gegen den Schah-Besuch in Berlin von einem Polizisten erschossen.

1953 – Elizabeth II. wird in der Londoner Westminster Abbey zur Königin von Großbritannien gekrönt. Sie war ihrem Vater George VI. nach dessen Tod 1952 auf den Thron gefolgt.

1924 – Die in den USA lebenden Indianer erhalten per Gesetz die vollen Bürgerrechte («Indian Citizenship Act»).

AUCH DAS NOCH

2002 – dpa meldet: Wer regelmäßig Würmer, Grashüpfer und Schmetterlinge auf dem Teller hat, isst einer thailändischen Studie zufolge außerordentlich gesund. Die Bevölkerung im Norden und Nordosten des südostasiatischen Landes, wo traditionell mehr als 190 verschiedene Insektenarten im Kochtopf oder auf dem Grill landen, ernährt sich nach den Erkenntnissen des Landwirtschaftsministeriums besser als die übrigen Thailänder.

GEBURTSTAGE

1978 – Yi So Yeon (30), südkoreanische Astronautin, erste südkoreanische Astronautin im Weltall

1964 – Caroline Link (44), deutsche Regisseurin («Nirgendwo in Afrika») und Drehbuchautorin

1941 – Charlie Watts (67), britischer Rockmusiker, Schlagzeuger der Rockgruppe The Rolling Stones («Satisfaction»)

1923 – Peter Hirche (85), deutscher Schriftsteller und Hörspielautor («Miserere»)

1857 – Edward Elgar, britischer Komponist (Orchestermärsche «Pomp and Circumstance Marches»), gest. 1934

TODESTAGE

1990 – Rex Harrison, britischer Bühnen- und Filmschauspieler («My Fair Lady»), geb. 1908

1928 – Otto Nordenskiöld, schwedischer Polarforscher und Geologe, Leiter der schwedischen Südpolarexpedition 1901-1903, geb. 1869

© sueddeutsche.de – erschienen am 01.06.2008 um 23:56 Uhr

Source: http://newsticker.sueddeutsche.de/list/id/49589

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Aufruf 3-Länderdemo 7. Juni 2008

„Jeder Mensch hat das Recht auf ein gutes Leben!“

Dreiländer-Demonstration

Samstag 7. Juni 2008 12 h in Freiburg i.Br.

Am Samstag den 7. Juni 2008 wird in Freiburg im Breisgau (D) – im Rahmen des Aktionsmonates „Zusammen die Utopie leben ...“ – eine Dreiländerdemonstration stattfinden. Mit einer politischen Stimme wollen wir unsere Forderungen erheben und rufen alle im Elsass, in der Nordwestschweiz und in Südbaden zur Teilnahme auf.

Jeder Mensch hat einfach aufgrund ihrer und seiner Existenz das Recht auf ein gutes Leben: Auf ein Leben, das Teilhabe am gesellschaftlichen Reichtum ermöglicht. Das muss sich niemand verdienen, nicht durch Arbeit, nicht durch Wohlverhalten, durch nichts. Dieser Anspruch gilt für alle, denn „jeder hat das Recht auf Rechte“. Armut wird international produziert, entwickelt und ergibt sich aus der Tatsache, dass wir in einer kapitalistisch globalisierten Welt leben. Die Landflucht hat dazu geführt, dass weltweit mehr Menschen in den Städten leben als auf dem Land. Circa 1 Milliarde Menschen drängen sich heute in Slums. Von „wohnen“ keine Spur. In Deutschland waren 2004 bundesweit 345.000 Menschen obdach- und wohnungslos. Sie sind ausgegrenzt und von sämtlichen Entwicklungsperspektiven abgeschnitten. Für BezieherInnen von ALG II sind auf dem Wohnungsmarkt Wohnungen zu den festgesetzten Bedingungen praktisch nicht vorhanden. Für Alleinstehende gibt es de facto in Freiburg kein Angebot. (vgl. Ergebnisse einer Untersuchung des Runden Tisch zu den Auswirkungen der Hartz-Gesetze in Freiburg). 100.000e sollen in der BRD ihre zu „große Wohnung“ verlassen. Flüchtlinge im Asylverfahren und Geduldete werden in Lager untergebracht und dürfen nicht „wohnen“, sie werden „untergebracht“. Ihnen wird maximal „Wohnraum von 4,5 qm pro Person“ gesetzlich zugestanden.

Wohnen bedeutet nicht nur, ein Dach über dem Kopf zu haben. Wohnen bedeutet mehr.

Gute Wohnverhältnisse sind eine Voraussetzung für ein gesundes und zufriedenes Leben.

Laut Berechnungen des Instituts Arbeit und Qualifikation (IAQ) der Universität Duisburg-Essen arbeiteten im Jahr 2006 5,5 Millionen Menschen für weniger als 7,50 Euro pro Stunde – das sind 17,7 Prozent aller abhängig Beschäftigten. Zwei Jahre zuvor 2004 waren es noch 4,6 Millionen. Künftig werden 90 Prozent Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft in Baden-Württemberg eingesetzt werden.
​ Die Schweiz zeichnet sich aus durch die andauernde Verschärfung der Gesetze im Bereich Migration. Diese Gesetzgebung fördert Prekarität systematisch, indem die schwierige Lage der MigrantInnen ihnen jegliche Möglichkeit raubt, sich gegen die unannehmbaren Arbeitsbedingungen zu wehren, die zur Regel geworden sind. Neue Studien schätzen die Zahl der Menschen, die unter der Armutsgrenze leben, auf über eine Million (bei einer Gesamtbevölkerung von 7,5 Millionen). Davon betroffen sind auch Hunderttausende Kinder. Währenddessen eignen sich die Schweizer Multis Rekordgewinne an…
​ Im Elsass ist die Prekarität zu einem bleibenden Zustand geworden. Die Anzahl Erwerbsloser steigt permanent; Eingliederungsfirmen erhalten immer weniger Mittel; nach einer durch den Winter bedingten Pause werden erneut Menschen aus ihren Wohnungen zwangsgeräumt; und doch erheben sich tagtäglich immer mehr Stimmen gegen das Übel, das Kapitalismus genannt wird.
​ Die prekäre Beschäftigung weitet sich überall aus. Die Forderung nach sozialer Absicherung steht heute europaweit vor einer völlig neuen Situation. Wegen der Verknappung von Arbeitsplätzen besteht heute die Chance und die Notwendigkeit, die soziale Absicherung von der Erwerbsarbeit zu entkoppeln. Durch die Forderung nach dem bedingungslosen, garantierten Grundeinkommen könnte den unterschiedlichen Lebenslagen, Arbeitsverhältnissen und Arbeitsformen Rechnung getragen werden. Eine Einführung in Existenz sichernder Höhe müsste eine Teilhabe aller gleichermaßen am gesellschaftlichen Zusammenhang garantieren ! Damit auch MigrantInnen und Flüchtlinge nicht von dem bedingungslosen Grundeinkommen ausgeschlossen sind, müsste der Rechtsanspruch an den Wohnort und nicht an die Staatsangehörigkeit gekoppelt werden. Die Forderung „Jeder Mensch hat das Recht auf ein gutes Leben...“ bekommt so Kraft und könnte ein realistischer Vorschlag sein zur Existenzsicherung aller – mit und ohne Erwerbsarbeit.

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