2008-06-03 

3.6.2008 Thessaloniki -- Heiligendamm

- Greece: Heavy sentences for demonstrators against EU summit 2003
- Hearing in Rostock zu Repression vor, während und nach (G8)Gipfeln
- 1578 Verfahren zum Gipfel in Heiligendamm
- Gipfel-Einsatz kostete Land bislang 64 Millionen Euro
- Ein Jahr nach dem G-8-Gipfel: Über 90 Prozent aller Verfahren eingestellt
- Demo-Anmelder soll für Verstöße einzelner Demonstranten geradestehen.

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Greece: Heavy sentences for demonstrators against EU summit 2003

On May 28 the judge sentenced seven demonstrators who had been arrested during the protests against the EU summit in Thessalonica, Greece in 2003

That summit was the last one to be held in the country presiding the EU at that moment. Because of continuing protests, the EU decided to hold the meeting fixed in Brussels.

But in Thessalonica there were massive protests and there were fierce battles between police and demonstrators (see pictures here: http://athens.indymedia.org/front.php3?lang=el&article_id=122418).

Many people were arrested, and some were kept prisoner for a long time, even up to 5 months on the basis of severe accusations such as the possession of ‘explosives’. At some of the confrontations with the police molotov cocktails were flying around, hence the accusation.

Some of the arrested went into a long hunger strike and were released awaiting the court case. Also it became clear that the police (just like with the protests against the G8 in Genoa in 2001) had been manipulating evidence (see links in this message, Dutch: http://www.globalinfo.nl/content/view/275/30/). See this video- footage for instance: http://www.nodo50.org/Salonica-2003-Video-que-demuestra.html

The court case against the 7 started on May 7 and on the 28th the sentences were declared. These are very dramatic: Sulaiman Dakduk (Kastro) was sentenced to 7 years in prison, as was Michalis Traikapis Simon Chapman was sentenced to 8 years and six months. All for amongst others the possession and/or use of ‘explosives’. Fernando Perez was sentenced to 5 years and 6 months. Three other persecuted persons (Spiros Tsitsas, Dimitris Fliouras and Epaminontas Vasilias) were acquitted. The four persons who were sentenced will stay free for the time awaiting their appeal.

The court case did not get much coverage in activist media. A Spanish coverage of the court case can be found here: http://diariodevurgos.com/dvwps/sentencia-para-los-acusados-en-el-proceso-salonica.php#more-1546

The original in Dutch: http://www.globalinfo.nl/content/view/1573/1

Source: email

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1 Jahr nach dem G8 Gipfel: Hearing in Rostock zu Repression vor, während und nach (G8)Gipfeln
Pressemitteilung vom 3.6.08

Im Rahmen der in Rostock vom 6-8.Juni stattfindenden globalisierungskritischen Tage Heiligendamm+1 lädt die Rote Hilfe Rostock zu einem Hearing zur Polizeirepression vor, während und nach (G8) – Gipfeln ein. Vertreter von Menchenrechts -, Anwalts – und Antirepressionsgruppen diskutieren am 7 Juni ab 20 Uhr im Gustav Adolf Saal in der Rostocker Petri Kirche über “Polizeistrategien zur ‘Handhabung’ von Gipfeln und des ‘Danach’”
- über die Manipulation der Medien durch Lügen der Polizei,
- über Menschenrechtsverletzungen während des Gipfels und
- über die juristische Aufarbeitung des Ganzen, bei der Menschen mit z. T. abenteuerlichen Vorwürfen bestraft werden.
In der Veranstaltung wird darüber hinaus ein Ausblick gegeben, was bei zukünftigen Gipfeln an Repression zu erwarten ist.

Mittels stärkerer internationaler Zusammenarbeit von Repressionsbehörden, dem frühen Einsatz technischer und militärischer Mittel und der administrativen Schaffung eines Staates im Staate (Kavala) war der G8 in Heiligendamm ein Testfeld für neue Polizeistrategien zur Repressionsabsicherung. Durch ein umfangreich inszeniertes Lügengebäude über giftspritzende Clowns, angeblich Hunderte verletzter Polizisten lieferte die Polizei der Justiz Argumente für die massive Einschränkung des Demonstrationsrechtes.
Was folgte, war ein Gipfel der Superlative, was die Einschränkung von Grundrechten, Ingewahrsamnahmen und Platzverweise angeht. Dass von den 1600 eingeleiteten Ermittlungsverfahren nur etwa 2% (eigene Schätzung) – 5% (nach Aussagen der Staatsanwaltschaft) zu Verurteilungen vor Gericht führten, verwundert nur auf den ersten Blick. Denn repressiv wirken Verfahren allemal. Und es ist durchaus denkbar, dass Einstellungen und Freisprüche wohlkalkulierte polizeiliche Kollateralschäden waren im Rahmen einer Repressionsstrategie, die trotzdem wirkte: weil sie erstens verunsicherte und zweitens Ingewahrsamnahmen im Nachhinein rechtfertigen sollte.

Es diskutieren:
- Gipfelsoli Infogruppe Berlin: Matthias Monroy
- Komitee für Grundrechte und Demokratie: Elke Stevens
- Campinski Pressegruppe
- Prozessbeobachtungsgruppe Rostock: Dieter Rahmann
- Republikanischer AnwältInnenverein, Anwaltsnotdienst: Ulrike Donat
- Moderation: Rote Hilfe Rostock

Rote Hilfe Rostock

Kontakt: Melanie Rose, Tel.: 01577-5706606
mail: rostock @ rote-hilfe.de

Source: email

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1578 Verfahren zum Gipfel in Heiligendamm

Rostock - Im Zusammenhang mit dem G8-Gipfel vor einem Jahr in Heiligendamm hat die Rostocker Staatsanwaltschaft bisher 1578 Ermittlungsverfahren eingeleitet. Davon richteten sich 1453 gegen bekannte Personen, darunter 82 Polizeibeamte, sagte Oberstaatsanwalt Peter Lückemann gestern in Rostock. 48 Ermittlungsverfahren seien noch offen.

In 176 Fällen sei Anklage erhoben worden, sagte Lückemann. 84 Urteile seien rechtskräftig, das Strafmaß bewege sich von Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen von einem Jahr und vier Monaten. Tatbestände seien meist Verstoß gegen das Versammlungsrecht, Landfriedensbruch oder Körperverletzung gewesen.

Von den 1453 Ermittlungsverfahren gegen bekannte Personen seien 654 wegen nicht erwiesener Schuld und 211 wegen geringer Schuld eingestellt worden. Außerdem wurde gegen drei Polizisten Anklage erhoben. In zwei Fällen gab es einen Strafbefehl, das dritte Verfahren wurde eingestellt.

Source: http://www.abendblatt.de/daten/2008/06/03/888943.html

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Gipfel-Einsatz kostete Land bislang 64 Millionen Euro

Die Kosten für den G8-Gipfel in Heiligendamm fallen niedriger aus: Für die Absicherung wurden statt geplanter 78,5 bislang nur 64 Millionen Euro ausgegeben. Trotzdem geht die Kontroverse um das Ereignis vor einem Jahr weiter.

Rostock (dpa) Mecklenburg-Vorpommern hat für den Polizeieinsatz beim G8-Gipfel vor einem Jahr bislang rund 64 Millionen Euro ausgegeben. Noch hätten aber Nordrhein-Westfalen und Sachsen ihre Ausgaben nicht in Rechnung gestellt, teilte das Innenministerium heute in Schwerin auf Anfrage mit.

Aus Bundes- und Landesmitteln standen für G8 rund 78,5 Millionen Euro zur Verfügung. Die Gesamtkosten würden voraussichtlich etwas geringer ausfallen, hieß es. Bei G8 waren rund 17 500 Polizisten im Einsatz. In den 64 Millionen Euro seien auch die Kosten des Zauns um Heiligendamm in Höhe von rund 12 Millionen Euro enthalten.

Mecklenburg-Vorpommern müsse für Überstunden, Unterbringung und Verpflegung der Polizisten aufkommen. Zu den Gesamtkosten gehörten auch die Anmietung von Gebäuden, Betriebskosten für Fahrzeuge oder die Anmietung eines eigenen Digitalfunknetzes. Nicht eingeschlossen seien die Investitionen für das Hauptquartier der G8-Polizeieinheit Kavala in Waldeck bei Rostock, da die Gebäude weiter genutzt würden.

Zufrieden schaut Ministerpräsident Harald Ringstorff (SPD) zurück. „Unser Image hat sich deutlich verbessert“, sagte er heute. Er ist überzeugt, dass das Land noch heute davon profitiert. „Weit über die Landesgrenzen hinaus konnte man erkennen: Mecklenburg-Vorpommern ist modern, weltoffen, tolerant und liebenswert.“ Zudem seien notwendige Infrastrukturmaßnahmen termingerecht erledigt worden, wichtige Straßenbaumaßnahmen vorgezogen und die Strandpromenade in Kühlungsborn neu gebaut worden.

Auch für die CDU-Fraktion war der G8-Gipfel ein positiver Imageträger. „Viel wurde über das Land berichtet. Die schönen Bilder aus Heiligendamm wirken bis heute nach“, sagte Fraktionschef Armin Jäger.

Die Linken lassen kaum ein gutes Haar am Gipfel. Das Ereignis hat laut Fraktionschef Wolfgang Methling nur vollmundige Versprechungen gebracht. Es sei nur um die „ureigensten Interessen der selbst ernannten führenden Industrienationen“ gegangen.

Dass die Bürgerrechte beim Gipfel beschnitten wurden, ist ein Thema des zweiten Alternativgipfels „Heiligendamm +1“ an diesem Wochenende in Rostock. Dort wollen Globalisierungsgegner eine Bilanz der „Polizeirepression vor, während und nach G8-Gipfeln“ vorlegen.

Source: www.ostsee-zeitung.de

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Ein Jahr nach dem G-8-Gipfel von Heiligendamm: Über 90 Prozent aller Verfahren eingestellt

»Offenbarungseid« der Justiz

Ein Jahr nach dem Treffen der Staatschefs der G-8-Gruppe im mecklenburgischen Heiligendamm hat die Justiz nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung 83 rechtskräftige Urteile im Zusammenhang mit den Protesten gegen den Gipfel ausgesprochen. Insgesamt hatte die Staatsanwaltschaft nach eigenen Angaben seinerzeit 1450 Ermittlungsverfahren gegen vermeintliche Straftäter unter den Globalisierungskritikern eingeleitet, berichtete das Blatt am Montag. Die Verurteilungsquote liegt demnach bei nicht mal sechs Prozent. 46 Verfahren sind dem Bericht zufolge noch anhängig.
Bild: GdP-Zeitung

Die hohe Zahl eingestellter Verfahren komme einem »justitiellen Offenbarungseid« gleich, erklärte das Rostocker »Antirepressionsbündnis« laut Süddeutscher Zeitung. »Anscheinend hat man Demonstranten erstmal festgenommen, um dann zu überlegen, was ihnen vorgeworfen wird«, wird Vera Speckin vom Republikanischen Anwaltsverein (RAV) zitiert.

Als einen der »schwerwiegendsten« Fälle führt der Bericht den eines 36jährigen an, der zu 14 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt wurde. Das Rostocker Amtsgericht sah es als erwiesen an, daß er einen faustgroßen Stein in Richtung mehrerer Polizisten geworfen hatte. Nicht erhärten ließen sich Vorwürfe gegen einen 20jährigen Berliner, den die Polizei verdächtigt hatte, einen selbstgebauten Brandsatz zur Demonstration am 2. Juni 2007 in Rostock mitgebracht zu haben. Vor Gericht stellte sich heraus, daß es sich bei dem vermeintlichen Brandsatz um einen Filzstift handelte, dessen Verschlußkappe der junge Mann verloren hatte. Damit der Stift nicht austrocknete, hatte ihn der Angeklagte mit Alufolie umwickelt, was den Verdacht der Ordnungshüter erregt hatte. Verurteilt wurde er dennoch – wegen Mitführens einer Schutzbrille aus einem Chemiebaukasten. Staatsanwaltschaft und Gericht sahen hierin einen Verstoß gegen das Verbot der passiven Bewaffnung.

Insgesamt waren der im Juli 2007 veröffentlichten Bilanz des Innenministeriums des Landes Mecklenburg-Vorpommern zufolge »bis zu 20000 polizeiliche und nichtpolizeiliche Einsatzkräften« zugange. Laut Polizei wurden 1112 Freiheitsentziehungen erfaßt. Während der Gipfeltage waren massive Vorwürfe gegen die Polizei wegen der unzumutbaren Unterbringung der Gefangenen (»Käfighaltung«) und der Außerkraftsetzung rechtsstaatlicher Normen erhoben worden. Selbst richterliche Anordnungen, Personen freizulassen, seien »in vielen Fällen« ignoriert worden, heißt es in einer kürzlich veröffentlichten Erklärung des RAV. »Mindestens zwei Verfahren« gegen Polizeibeamte sind demnach bei der Rostocker Staatsanwaltschaft noch anhängig. »In vielen Fällen« seien jedoch »überhaupt keine Ermittlungen durchgeführt« worden, so der RAV.

Von Jörn Boewe

Source: http://www.jungewelt.de/2008/06-03/024.php

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Demo-Anmelder soll für Verstöße einzelner Demonstranten geradestehen.

»Deeskalation sieht ganz anders aus«

Klage über gezielte Polizei-Provokationen. Ein Gespräch mit Peter Müller

Peter Müller (Name geändert) wird strafrechtlich verfolgt, weil einzelne Teilnehmer an einer von ihm angemeldeten Demonstration in Karlsruhe im Vorfeld des G-8-Gipfels gegen Versammlungsauflagen verstoßen haben sollen.

Am Montag wird das Amtsgericht Karlsruhe gegen Sie wahrscheinlich einen Strafbefehl über 4800 Euro stellvertretend für Hunderte Demonstranten erlassen. Was wirft man Ihnen vor?

Am 19. Mai 2007 gab es als Reaktion auf die von der Bundesanwaltschaft veranlaßten bundesweiten Razzien gegen G-8-Gegner eine Demonstration in Karlsruhe mit rund 800 Teilnehmern, zu der ein Vorbereitungsbündnis aufgerufen hatte. Dabei wurde vereinzelt gegen polizeiliche Auflagen verstoßen, wofür man nun mich allein zur Verantwortung ziehen will.

Berichten zufolge ist die Demo seinerzeit friedlich verlaufen. Welche Auflagen sollen verletzt worden sein?

Zum Beispiel soll der Mindestabstand zwischen Transparenten nicht eingehalten worden sein. Außerdem waren einige Demonstranten manchmal schneller unterwegs als erlaubt und haben außerdem ihren Unmut gegenüber der Polizei zum Ausdruck gebracht. Ein weiteres »Vergehen« war das einheitliche Tragen von Sonnenbrillen in Verbindung mit Kapuzenpullovern.

Und das allein rechtfertigt schon eine strafrechtliche Verfolgung?

Ich bestreite ja gar nicht, daß es diese Regelverletzungen gab. Nur warum soll ich dafür geradestehen? Ich habe damals alles mir Mögliche getan, einen ordnungsgemäßen Ablauf zu gewährleisten. Ich habe die Demo schriftlich angemeldet, zuvor ein sogenanntes Kooperationsgespräch mit der Einsatzleitung geführt, war während der Demo permanent ansprechbar, ich habe die jeweiligen Vorgaben durchgesagt. Kurzum: Ich habe alle Spielregeln eingehalten. Ich kann ja nicht jeden Demonstranten an die Leine nehmen.

Es war zu lesen, daß von der Polizei Provokationen ausgegangen sein sollen. Wie haben Sie das erlebt?

Das fing an mit dem zahlenmäßig völlig überzogenen Aufgebot, das die Demonstranten in ein enges Spalier zwängte. Nicht nur aufgrund verbaler Provokationen würde ich das Auftreten der Polizei, auch mir gegenüber, als teilweise aggressiv bezeichnen. Deeskalation sieht anders aus. Die Polizei hat mir meine Aufgabe als Anmelder nicht gerade leicht gemacht.

Angenommen, Sie werden verurteilt. Welches Signal ginge davon aus?

Es geht in meinen Augen darum, das elementare Grundrecht auf Versammlungsfreiheit immer weiter auszuhöhlen. Dessen Wahrnehmung soll faktisch unter Strafe gestellt werden. Ein solches Urteil hätte natürlich abschreckende Wirkung auf alle potentiellen Demo-Anmelder. Wer wird das noch wagen, wenn schon beim geringsten – vielleicht sogar gezielt provozierten! – Regelverstoß Tausende Euro Strafe und Vorstrafen drohen. Was die Sache noch skandalöser macht: Die Repressionswelle der Polizei- und Sicherheitsbehörden vor Heiligendamm, insbesondere die bundesweiten Razzien gegen G-8-Gegner wegen vermeintlichen Terrorismusverdachts, wurde nachträglich vom Bundesgerichtshof als rechtswidrig eingestuft. Unserem legitimen Protest gegen Repression soll nun mit neuer Repression begegnet werden.

Sind Ihnen vergleichbare Fälle bekannt?

Die Anmelderin der Demonstration gegen die Sicherheitskonferenz 2007 in München wurde zu einer Geldstrafe verurteilt. Ein Strafbefehl erging auch gegen den Anmelder einer Demo gegen einen Neonaziaufmarsch in Pforzheim im Februar. Ein ähnlicher Fall ist aus Göttingen bekannt. Bei all dem fällt auf, daß vor allem Aktivitäten von linksgerichteten Gruppen verstärkt ins Visier der Behörden geraten. Linke Demonstrationen und Versammlungen werden mit immer penibleren, reglementierenden und absurdesten Auflagen belegt.

Sie werden am Montag zum Verhandlungstermin von einer Reihe Unterstützer in Empfang genommen. Was ist geplant?

Es wird um 9 Uhr vor dem Gebäude des Amtsgerichts eine Kundgebung geben, zu der die »Kampagne 19. Mai« aufgerufen hat. Die hat sich im Februar gegründet, nachdem die Staatsanwaltschaft Strafbefehl gegen mich erlassen hatte.

Was, wenn Sie verurteilt werden? Dann gehen wir auf jeden Fall in die nächste Instanz.

Info: kampagne19mai.de

Kundgebung Amtsgericht Karlsruhe, Montag 9 Uhr

Interview: Ralf Wurzbacher

Source: http://www.jungewelt.de/2008/05-31/049.php