2008-05-30 

Prozess gegen Demoanmelder in Karlsruhe

Nach der bundesweiten Demonstration in Karlsruhe im Vorfeld des G8-Gipfels in Heiligendamm erhielt der Anmelder einen Strafbefehl über 4800 Euro. Er soll nicht ausreichend für die Durchsetzung einzelner Auflagen gesorgt haben. Die Anklage treibt die Deformierung des Demonstrationsrechts auf die Spitze.
Die “Kampagne 19. Mai” wehrt sich gegen die zunehmende Praxis der Behörden, Demonstrationen bereits im Vorfeld mit schikanösen Auflagen zu belegen und durch das Auftreten von Polizeihundertschaften zu kriminalisieren.
Für selbstbestimmte Protestformen!
Gegen die Anklage! Für das Demonstrationsrecht!

Verhandlung: Mo, 2.6.2008 um 9:30 Uhr, Amtsgericht Karlsruhe, Saal III
Kundgebung: 9 Uhr vor dem Amtsgericht Karlsruhe

Kommt zum Prozess und unterstützt die Kampagne!
Demonstrationen gehören den DemonstrantInnen!

Karlsruhe, 28.5.2008 – Pressemitteilung

Einer (haftet) für alle
Demoanmelder droht Verurteilung – „Kampagne 19. Mai“ ruft zu Kundgebung auf

Prozesstermin: Montag, 2.6.2008 um 9:30 Uhr, Amtsgericht Karlsruhe, Saal III
Kundgebung vor dem Amtsgericht um 9:00 Uhr

Am 2. Juni steht der Anmelder einer Demonstration vor Gericht: Bei einer Verurteilung drohen ihm 160 Tagessätze bzw. 4800 Euro Strafe. Ihm selbst wird kein Vergehen zur Last gelegt. Nach dem Prinzip “Einer haftet für andere” fordert die Staatsanwaltschaft jetzt die Verurteilung des Anmelders, weil einzelne TeilnehmerInnen der Demonstration gegen Auflagen verstoßen haben sollen.

Mit diesem Verfahren greift die Staatsanwaltschaft einen an, der nichts anderes getan hat, als ein demokratisches Grundrecht in Anspruch zu nehmen. Darüber hinaus war er bereit, die mit einer Demo-Anmeldung entstehenden Pflichten gegenüber den Ordungsbehörden verantwortungsbewusst umzusetzen. In der Konsequenz heißt das zweierlei: Die Staatsanwaltschaft versucht erstens, ein Grundrecht unter Strafe zu stellen, und zweitens ein präventiv-repressives Signal an künftige AnmelderInnen von Demonstrationen zu senden!

Um den Angeklagten solidarisch zu unterstützen, ruft die “Kampagne 19. Mai” zum
Besuch des Prozesses um 9.30 Uhr im Amtsgericht Karlsruhe auf. Unmittelbar davor
findet eine Kundgebung unter dem Motto “Demonstrationen gehören den
Demonstranten” statt.

Wir kritisieren die zunehmende Praxis der Behörden, Demonstrationen bereits im Vorfeld mit schikanösen Auflagen zu belegen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass Polizei und Staatsanwaltschaft vor allem linke Proteste kriminalisieren und zu
behindern versuchen. Hierzu zählen neben der strafrechtlichen Verfolgung von
AnmelderInnen auch das willkürliche Festsetzen von Anmeldegebühren und aktuell
die Verschärfung des Versammlungsgesetzes in Bayern.

Für selbst bestimmte Protestformen! Gegen die Anklage! Für das
Demonstrationsrecht!

Weitere Informationen und Hintergründe zum Prozess bzw. zur Demonstration finden
Sie auf unserer Homepage http://www.kampagne19mai.de

Pressekontakt:
Der Rechtsanwalt des Angeklagten steht Ihnen im Anschluss an den Prozess für
Rückfragen gerne zur Verfügung.
Ebenso können Sie sich bei Fragen an unsere Kontaktadresse
kampagne19mai@querfunk.de wenden.