2008-04-16
Genosse Agnoli, der Zeit seines Lebens die These abgestritten hat, er müsste irgendwann einmal sterben, hat uns vor seinem abtauchen den Hinweis hinterlassen, dass nach dem Verschwinden des realen Sozialismus „eine härtere politische Form“ in den westlichen Gesellschaften aufziehen wird. Nun: der Verlauf des Jahres 2007 hat diese Vorhersage nachdrücklich bestätigt:
Die jahrzehntelang von NSDAP-Mitgliedern geführte Generalbundesanwaltschaft (GBA), unter der Leitung ihrer wunderschönen Kommandeurin Harms, hat in vier großen Wellen bundesweit über 100 Hausdurchsuchungen veranstaltet, über 50 Beschuldigte wurden zu den unterschiedlichsten 129a-Terrorvereinigungen zusammen gekegelt. Erster Anlass dafür war die Heiligendamm-Mobilisierung, die unter anderem mit einigen ganz ausgezeichnet begründeten Brandanschlägen auf Einrichtungs- und Wohnstätten diverser direkt Verantwortlicher für die große Misere in der Welt verknüpft war. Danach folgten Repressionsschläge wegen dem Abfackeln von Bundeswehrgerät in Ostholstein und dann in Brandenburg. Das letzte Verfahren, hier der Einfachheit halber als „MG-Verfahren“ benannt, erbrachte sieben Beschuldigte, für vier Inhaftierte davon mehrere Monate Knast mit dem vollen Anti-Terror-Programm (Trennscheibe usw.)
Doch die Schläge der Repression waren erkennbar ungezielt, ganz offenkundig schlecht begründet und suchten auch noch mit der Adressierung einer Reihe hoch verdienter Alt-Autonomer Genossen offen gebliebene Rechnungen aus den 80er Jahren zu begleichen. Diese ganz offensichtlich tumbe staatliche Gewalt rief eine breite politische Solidarität hervor. Selbst die Optimierungsorganisation Attac musste sich mit zum Teil verlogenen Solidaritätserklärungen in die Phalanx der Kritiker einreihen. Auch einer der gewieftesten Konteraufstandstrategen, der sozialdemokratische Landesinnenminister Körting warnte vor einer undifferenzierten Repressionspolitik, die alle Heiligendammmobilisierer politisch „irgendwie“ zusammenbrachte und gerade nicht auseinander trieb. (Berliner Zeitung 11.05.07)
Neue Technologie und Grammatik der Unterdrückung
Das was bislang über die Vorgeschichte und vor allem den technischen Ablauf der Ermittlungen bekannt geworden ist macht die zwischenzeitlich eingetretene technologische und institutionelle Umwälzung der herrschenden Verhältnisse deutlich: Der polizeiliche Repressionsapparat taktet sich neu auf außerinstitutionell operierende oppositionelle Bewegungen ein. Alle elektronischen Verbindungsdaten aus Mailinglisten, Internetaktivitäten und Handy-Apparaten werden erfasst. Sie werden zwischenzeitlich genauso in die Akten gegossen, wie die Daten aus der bloßen Kontaktschuldlogik der Verfassungsschutzämter: Ohne irgendeine strafrechtliche Qualifizierung findet sich nun auch das Beieinanderstehen zwischen verschiedenen Leuten auf ultrafriedlichen angemeldeten Demonstrationen in Polizeiakten dokumentiert. In gewisser Hinsicht begründen diese technologischen und justiziellen Neuerungen eindrastisch erhöhtes Niveau der Produktivkraftentwicklung politischer Unterdrückung.
Neu an dem juristischen Vorgehen gegen ein breites Spektrum des hiesigen Linksradikalismus ist dabei der partielle Übergriff der Logik der Verfassungsschutzämter auf den Bereich der Justiz: Während für erstere ihre beliebigen Unterstellungen und Verdächtigungen immer auch gleich ein Beweis für was auch immer sind, muß die Justiz unter dem Öffentlichkeitsvorbehalt agieren. Und da sollte ein Beweis immer auch irgendwie noch ein Beweis und gerade keine beliebige Unterstellung sein. Besonders deutlich wurde diese die Unschuldsvermutungs-Prinzipien des bürgerlichen Rechtstaates außer Kraft setzende Logik in dem MG-Verfahren an dem Genossen Andrej: Ständig Bibliotheken, und das inmitten hunderter von lärmenden Nutzerinnen - unauffällig nutzend, irgendwo vielleicht mal in einem Text „drakonisch“ oder gar - Gottseibeiuns! - „Marxismus-Leninismus“ geschrieben, einmal zu einem Meeting mit einem anderen Genossen das Handy nicht mitgenommen, sich dabei mehrfach umgeguckt, und dann auch noch in ein Camp nach Heiligendamm gefahren, da musste der ganz konkrete Zusammenhang der Sache natürlich für den Repressionsapparat sonnenklar sein: So bläst ein Prenzlberger Stadtteil- und Gentrifizierungsexperte Untergenossen den Marsch, so dass die dann leere Bundeswehrautos irgendwo in Brandenburg abzufackeln haben. Und sag´ noch einer, das die Postmoderne zumindest in einem diskursiven Sinne den Textinhalt von Haftanträgen der GBA noch nicht erreicht hat.
Doch so stumpf wie sich die Verhältnisse in den Köpfen von Frau Harms und ihren Kameraden darstellt sind sie dann doch noch nicht. Die gegen den Genossen Andrej in dem Haftbefehl vorgebrachten Argumente wurden für jeden noch halbwegs nicht vernagelt denkenden Menschen endlich einmal als eine Provokation wahrgenommen und energisch zurückgewiesen. Ganz vorbildlich hier die sehr berufsständisch motivierte Solidaritätsbewegung einer Vielzahl von sehr honorigen Universitätsprofessoren. Wenn Global Intellektuals vom Schlage eines Richard Sennet und Saskia Sassen in der angelsächsischen Öffentlichkeit von „Klein-Guantanamo“ in former Nazi-Germany berichten, ist das schwer zu überhören. Hervorzuheben hier auch das besondere Engagement des respektablen Sozialdemokraten Helmut Häusermann - wobei wir ihm seine intellektuell blamable Distanzierung von der Autoabfackel-Praxis der MG gerne nachsehen: Häusermann hofft wahrscheinlich darauf, damit aus dem Kreis der dringend Tatverdächtigen dieser Organisation auszuscheiden - na, wenn das mal gut geht!
Die Professorenunruhe erreichte auch die für bürgerliche Statusfragen immer sehr sensible Redaktion der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Und so schickte sie einen ehemaligen Barmann des Kreuzberger Nachtlebens als Spitzel in das linksradikale Milieu und ließ danach durch ihn die etwas beunruhigte Mitteilung machen, das Begriffe wie "Gentrifikation (…) - und die damit verbundenen Forschungen (…) so verbreitet (seien), dass, wenn sein Gebrauch unter Strafe gestellt wird, man beim nächsten Stadtsoziologenweltkongress die Mehrzahl der Teilnehmer verhaften müsste.“ (FAZ 26.8.07)
So erbrachte der aus verschiedensten Quellen gespeiste Protest gegen das MG-Verfahren zwischenzeitlich ein paar schöne Resultate: Genosse Andrej musste schon nach ein paar Wochen freigelassen werden und die in seinem Popularitätsschatten mitsegelnden anderen drei erheblich unbekannteren Genossen folgten ihm ein paar Monate später. Darüber hinaus wurde das 129a Terror-Verfahren auf ein nun schlicht unter dem Label „kriminelle Vereinigung“ bezeichnetes Verfahren zurückgestuft.
Allerorten wurden diese Entscheidungen in den Bürgergazetten als ein Sieg des demokratischen Rechtsstaates gegen die blind-verfolgungswütige GBA kommentiert. Auf einer sachlich-politisch-ideologischen Ebene müssen nun die obersten Strafverfolgungsbehörden der BRD die Tatsache zur Kenntnis nehmen, das sich die Verfügung über Leben oder Tod seit der richtigen Selbstauflösung der RAF aus der Theorie und Praxis des Linksradikalismus verflüchtigt hat - ein Erkenntnisgewinn mit knapp 10 Jahren Zeitverzögerung. Es ist nun mal gegen jede empirische Evidenz und Lebenswirklichkeit das Abfackeln leer stehender Autos mit schnöden Massenmordversuchen an anonymen Menschenmengen unter ein und denselben 129a-Terror-Begriff fassen zu wollen. Natürlich gründet die Konstitution der bürgerlichen Gesellschaft vor allem mit allen ihren Gewaltinstitutionen in letzter Instanz auf einem hohen Maß an Irrationalität - weswegen sie auch nach wie vor abgeschafft gehört. Zuweilen können aber Konflikte unterschiedlicher gesellschaftlicher Kräfte doch ein etwas höheres Maß an Einsicht in die tatsächlichen gesellschaftlichen Verhältnisse erzwingen. Das ist hier passiert. Allerdings geht diese Veränderung mit einem Verlust der negativen Privilegierung einher, die man als Linksradikaler bislang bei Justiz und in der Öffentlichkeit genießen durfte: Denn bislang reichten ja zwei hintereinander abgefackelte Autos mit unter einem Gruppenmann lausig formulierten Bekennerschreiben, um in den juristischen 129a-Olymp aufzusteigen, der von so respektablen Vereinigungen wie der RAF, der RZ und der Bewegung 2. Juni bevölkert ist. Das ist nun vorläufig perdu, gleichwohl, Entwarnung kann leider nicht vermeldet werden: „Gewaltbereite Autonome sollen auch weiterhin von den Behörden verfolgt werden, nur eben nicht als Terroristen vom Generalbundesanwalt.“ (ZEIT-online 4.1.08) Und das die lokalen Staatsanwaltschaften mit ihrem Sanktionsrepertoire menschenfreundlicher als die GBA agieren, hast uns bislang noch keiner überzeugend erklären können.
Repression durch Mitmachen zurückweisen?
Für die Solidaritätsbewegung mit den sieben Beschuldigten aus dem MG-Verfahren hat sich durch die vorläufige Suspendierung der Knastfrage natürlich eine andere Ausgangsposition ergeben. Existierte zu dem Zeitpunkt der Inhaftierung gegenüber der Öffentlichkeit so gut wie eine vollständige win-win-Situation, d.h. auch schlechte Nachrichten, die öffentlich verbreitet werden, dienen der Aufmerksamkeit mit den Eingekerkerten und verbessern ihre Situation, - so sieht es nun in relativer Freiheit etwas anders aus. Es muss nun mehr politisch überlegt und dann arrangiert werden. Was denken und machen nun die Beschuldigten, so sie sich überhaupt öffentlich äußern?
In einem offenen Brief von Florian, Axel und Oliver zeigten diese sich unmittelbar nach ihrer Knastentlassung davon überzeugt, das das „Ziel“ der aktuellen Repression nicht nur allein darin bestände ihre „politische Identität, sondern natürlich die radikale Linke für die weiterhin die Utopie einer befreiten Gesellschaft auf der Tagesordnung steht, zu vernichten.“ (Brief vom 19.12.07) Das sind starke Worte, die vielleicht sogar sehr radikal gemeint sind, allein: Mit welchen Mitteln genau will denn die GBA die radikale Linke „vernichten“? Mit Genickschüssen wie unter Stalin, oder gar mit Gaskammern? Die Genossen sollten ihre frisch gewonnene relative Freiheit dazu nutzen, den sicher begründet eingeführten Begriff der „Vernichtung“ noch einmal zu überdenken. Niemand hat das Recht dazu, analytisch harmlos zu sein. Harte politische Formen werden nicht dadurch bekämpft, indem man sie im Begriff mit offen mörderisch-barbarischen verwechselt.
Mitte Januar dann wurden dann die Beschuldigten mit der Aufforderung der GBA konfrontiert sich persönlich auf den Weg in ein Polizeirevier zu machen, um dort Spucke für einen DNA-Test herzugeben. Alle dagegen eingelegten Rechtsmittel blieben erfolglos, trotzdem eine außerordentlich gute Gelegenheit, dem Repressionsapparat mit einer qualifizierten Negation in die Suppe zu spucken. Und die Bedingungen liegen in diesem Fall wirklich günstig. Die Instanz, die sich durch den Bundesgerichtshof die Rechtswidrigkeit ihrer bisherigen Maßnahmen hat in überzeugender Weise bescheinigen lassen müssen, tritt immer noch nach- so muss das immer wieder in der Öffentlichkeit `rüberkommen. Sehr richtig also wenn in einem Flugblatt zu einer einberufenen Protestkundgebung von „Schikane“ gesprochen wird. Auch das Bündnis gegen die Einstellung der 129(a)-Verfahren meldete sich in einer Presseerklärung zu Wort und wertete die angeordnete Körperzellenentnahme - in gepflegtem Juristendeutsch - als „einen weiteren schweren Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Beschuldigten.“ (Flugi und PK zur Kundgebung in der Brunnenstraße am 14.1.08)
So wurde nun der Protest in aller Öffentlichkeit kundgetan, gut so! Wo aber waren die Beschuldigten, was haben sie genau gemacht? Man erfuhr es weder aus der Presseerklärung noch aus anderen Berichten. Die Antwort war einfach zu erfahren, für die, die über das Privileg verfügen, die Beschuldigten persönlich ansprechen zu können: Sie gingen allesamt einfach so auf das Polizeirevier, und spuckten die dort Dienst schiebenden Beamten nicht an sondern wie vorgesehen - ins Reagenzglas; selbst die, die ihre „Vernichtung“ durch diese nicht ausschließen mögen. Die zwei Wochen später nachgereichte Erklärung des „Einstellungsbündnisses zu DNA-Abgabe" versuchte die aktive Zusammenarbeit mit dem Repressionsapparat in diesem Fall mit einer Art Ressourcenoptimierungsmodell zu ummänteln. Da die BAW sehr deutlich gemacht habe, „dass sie im Falle einer Verweigerung ungehemmt zu Zwangsmitteln" greifen würde, habe nun mal für die Beschuldigten die „Ungewissheit bedeutet, in denen sie jederzeit (...) mit einem Zugriff durch Polizeischergen hätten rechnen müssen" Summa summarum, so die weise Einsicht des Einstellungsbündnisses: „Eine solche Haltung aber kostet Kraft, die aktuell auch an vielen anderen Stellen gebraucht wird. Angesichts dieser Umstände" hätten sich die Betroffenen dann dazu entschieden, „die verlangte Abgabe von DNA-Proben mitzumachen." (Internetseite: einstellung vom 25.1.08)
Diese privatförmig gefällte Entscheidung im Unterstützungs- und Beschuldigtenkreis kappt den politischen Zusammenhang zur Solibewegung, die sich doch erst Mitte Dezember 07 mit einer 4.000 köpfigen Demonstration in Hamburg erneut lautstark mit dem Repressionsapparat konfrontiert hat. Und dabei wurde dort einem guten Genossen aus Hannover von einem Berliner Bullenprügelschwein fast das ganze Ohr abgeschlagen. Insofern hat er auf seine Weise seinen Kopf auch für die Beschuldigten in dem MG-Verfahren hingehalten. Uns ist auch nicht ein einziges politisches Argument dafür eingefallen, wie die Beschuldigten aus dem MG-Verfahren ihm gegenüber ihre nun erfolgte Zusammenarbeit in dieser Angelegenheit mit dem Polizeiapparat politisch begründen können. Ihre Entscheidung die Spucke bei den Bullen abzuliefern mag aus einer Vielzahl von privaten Motiven verständlich sein, in einem politischen Sinne ist sie falsch.
Dissidenz!
Allerdings hat niemand das Recht von den Beschuldigten aus dem MG-Verfahren zu erwarten, das sie gegenüber den jederzeit brutalitätsbereiten Repressionsbehörden offen als Katholiken, Heilige, Helden, Kampfroboter oder gar als Linksradikale agieren. Allein nicht harmlos sondern widerspenstig sollen und müssen sie hier sein; mit einem Wort: Dissidenz ist hier angesagt, jedenfalls dann, wenn sie ihren Teil zu einer Solidarität erfüllen wollen, die eine politische ist, und die ihnen bislang ja auch genützt hat. Alles andere stellt sich unter dem Begriff einer ausschließlich humanitären Hilfe dar, die doch immer für die zu üben ist, die Opfer einer größeren Macht geworden sind.
Wohl wahr, eine komplizierte Situation. Es ist der Genosse Andrej selbst, der uns mit dem Hinweis, das die vielfältigen Proteste „dazu beigetragen“ haben, das über „Einschränkungen der Freiheit debattiert“ wird, dazu aufgerufen hat: „Es ist an uns, sie (die Freiheit) zurückzuerobern.“ (Freitag 22.11.07). Wenn wir uns einfach einmal den militärischen Unterton des Begriffes „erobern“ wegdenken, dann stimmen wir gerade diesem couragierten Gedanken aus vollem Herzen zu. Auf ihn ist weder in der Solidaritätsbewegung noch seitens der Beschuldigten in Theorie und Praxis zu spucken, ganz im Gegenteil: Gegen die härter gewordene politische Form jeden Anflug von intellektueller wie praktischer Konformität meiden. Da und dort wo es nicht zu reichen scheint, schlägt es doch immer wieder 13! Niemals zwischen Solibewegung und konkret Beschuldigten ein schnödes Tauschverhältnis kalkulieren! Für alle gilt: Die harten politischen Formen in freier und stets unberechenbarer Bewegung unterminieren!
Timur und sein Trupp
Interim 672, 04.04.2008