2008-04-08 

Neun Monate Haft für G8-Demonstrant

Urteil zwei Jahre auf Bewährung ausgesetzt / Verteidiger: Zweifel an Glaubwürdigkeit der Polizisten

Weil er bei einer linken Protestdemo in Potsdam zwei Polizisten mit einer Fahnenstange angegriffen haben soll, ist gestern ein junger Mann aus der linken Szene Berlins zu neun Monaten Gefängnis verurteilt worden. Die Strafe für den mehrfach Vorbestraften wurde zur Bewährung ausgesetzt. Amtsrichterin Kerstin Devriel sah es demnach als erwiesen an, dass sich der damals 27-Jährige während der Potsdamer Anti-G8-Demo am 30. Mai vergangenen Jahres der versuchten gefährlichen Körperverletzung schuldig gemacht habe, ebenso dem Landfriedensbruch in besonders schwerem Fall. Dazu kommt eine Verurteilung wegen Sachbeschädigung. 100 Arbeitsstunden muss Alexander S. nun ableisten.

Jubeldemo

Ihre Begründung stützte Richterin Devriel vor allem auf die Aussage zweier Berliner Polizisten: „Ich glaube den Zeugen.“ Genau diese Glaubwürdigkeit hatte Verteidiger Alain Mundt in seinem Plädoyer erneut versucht zu untergraben. „Hätte ein Demonstrant den beschriebenen Sachverhalt angezeigt, wären die Polizisten freigesprochen worden“, sagte Mundt. Alexander S. soll laut Anklage mit einer Fahnenstange in Richtung Hals und Kopf der Beamten gestochen haben. Nach eigenen Angaben konnten sie den Attacken ausweichen. Dem glaubte Mundt allerdings nicht und verwies auf zwei Videomitschnitte der Demonstration. Im fraglichen Zeitraum kurz nach Beginn der Demonstration sei sein Mandant dabei bis auf kurze Pausen von maximal drei Sekunden ohne Unterlass zu sehen – die ihm zur Last gelegte Tat jedoch nicht. Laut den Beamten soll der Angriff am Beginn der Yorckstraße gewesen sein, als der Demozug von den Polizisten angehalten wurde.

Doch für ihn sei es vorstellbar, dass sich beide Polizisten zu Lasten seines Mandanten abgesprochen hätten, sagte Mundt. Besonders bei dem 23-jährigen Thomas K. habe er diesen Eindruck: „Der lügt, ganz einfach.“ Als ein Beispiel für seine Zweifel nannte der Anwalt die Aussage von K., sich nicht mehr genau an den Zeitpunkt der angeblichen Tat zu erinnern. Kurz nach dem Urteil kündigte Mundt an, den Einsatz von Rechtsmitteln zu prüfen.

Den Zweifeln hielt Richterin Devriel entgegen: „Wer mich kennt weiß, dass ich Polizeibeamten nicht mehr glaube als anderen Zeugen.“ Allerdings blieb sie mit ihrem Urteil unter der Forderung von Staatsanwalt Gernot Remen, der zehn Monate Haft bei drei Jahren Bewährung gefordert hatte. Gleichwohl sei in der Verhandlung klar geworden, so Devriel, dass der ganze Einsatz wohl „einfacher“ geworden wäre, hätte ihn die ortskundige Potsdamer Polizei geleitet – und nicht die eingesetzten Beamten aus Berlin. Auch Remen bezeichnete es als „unglücklich“, dass Berliner Polizisten ohne Ortskenntnis eingesetzt wurden, deswegen habe es offenbar „Kommunikationsfehler“ gegeben.

Schon zuvor hatte der damalige Versammlungsleiter Lutz Boede das Verhalten der Polizei kritisiert. Der Chef der Fraktion Die Andere sprach von „massiven Rechtsbrüchen“ während des Protests. Wegen der Demo läuft auch gegen Boede selbst ein Ermittlungsverfahren wegen Landfriedensbruchs.

Von Henri Kramer

[http://archiv.tagesspiegel.de/archiv/08.04.2008/3951618.pnn]