2008-03-31 

Die Hamburger Soligruppe: Wir sind solidarisch mit allen Zeug_innen und Beschuldigten

Seit einigen Wochen steht es fest:
In dem Verfahren, das gegen sieben Menschen wegen angeblicher Mitgliedschaft in der militanten gruppe läuft, gibt es jetzt erneute Vorladungen von Zeug_innen. Dieses Mal direkt zum Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof in Karlsruhe.
Auch in diesem Verfahren sollen Menschen über Zwangsmittel wie die Beugehaft dazu gebracht werden, dem Repressionsapparat Informationen über Freund_innen und Genoss_innen zu liefern.

Nach den beiden §129a Verfahren - das eine gegen die linksradikale Mobilisierung gegen den G8 Gipfel, das andere wegen militanter Aktionen gegen Rüstungsfirmen - wurden im Juli vergangenen Jahres in Berlin vier Menschen wegen angeblicher Mitgliedschaft in der mg festgenommen. Nur wenig später wurde einer der Haftbefehle vom Bundesgerichtshof als offensichtlich unbegründet aufgehoben. Letztendlich wurde das gesamte Verfahren von einer "terroristischen" auf eine "kriminelle Vereinigung" zurückgestuft und die Haftbefehle gegen die drei anderen Beschuldigten gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt.

In allen drei 129a-Verfahren des vergangenen Jahres haben die Ermittlungsbehörden auf das gesamte Repertoire der zur Verfügung stehenden Überwachungsmöglichkeiten zurückgegriffen. Zur Ausforschung des sozialen, politischen und familiären Umfeld der Beschuldigten wurde von Großem Lauschangriff auf Privatwohnungen, Videoüberwachung von Hauseingängen, Telefon-, E-Mail- und Internetüberwachung, Handyortung bis hin zum Einsatz von GPS-Peilsendern ausgiebig Gebrauch gemacht. Auch vor der Abnahme von Geruchsproben und der erstmaligen Verwendung von Stasi-Opferakten in einem Ermittlungsverfahren wurde nicht zurückgeschreckt.

In diesem Zusammenhang stellen wir fest:
Der Begriff "Terrorismus" wird von Seiten des Staates grundsätzlich als Kampfbegriff genutzt, um linken Widerstand zu denunzieren. Zugleich wird damit eine verunsicherte Stimmung in der Bevölkerung geschürt, um die Verschärfung und Ausweitung von Sicherheitsmaßnahmen zu legitimieren.
In den 70er Jahren haben die Aktionen der RAF den Vorwand für eine massive Aufrüstung des Sicherheitsapparates geliefert, der sich in der Folge aber auch gegen den Anti-AKW-Widerstand und seit den 80er Jahren gegen andere autonome Strukturen gerichtet hat. Mit der Auflösung der RAF und dem Rückgang der Bedeutung militanter linker Aktionen in den 90er Jahren, fehlte den hochgerüsteten Sicherheitsapparaten vorübergehend ein "Gegner". Seit September 2001 hat Islamismus bzw. "islamistischer Terror" diese Feindbildfunktion zunehmend übernommen. So wurde ein neuer Begründungszusammenhang geschaffen, der eine Reihe von Gesetzesverschärfungen rechtfertigen sollte.
Allerdings: Die Gleichsetzung von angeblich drohenden Selbstmordanschlägen à la Al Kaida mit Farbbeutelattacken und brennenden Luxuskarossen brachte BAW und BKA zuletzt in öffentliche Legitimationsschwierigkeiten.

Obwohl die Bundesanwaltschaft vom BGH mehrfach zurückgepfiffen und juristisch gerügt wurden, steht das unterschiedliche Vorgehen der beiden nur scheinbar im Widerspruch zueinander. Das Prinzip des arbeitsteiligen Vorgehens ist erkennbar: In einem ersten Schritt werden BKA und BAW "von der Leine gelassen" und dürfen systematisch und wider besseren Wissens unter dem Deckmantel des §129a StGB mit maximalen Ermittlungsbefugnissen loslegen. Sind Einschüchterung und Kriminalisierung erfolgreich vollzogen, tritt der Bundesgerichtshof auf den Plan um moderierend einzugreifen. Und die "Funktionsfähigkeit" des Rechts-Staats scheint in der Öffentlichkeit gewahrt.

Auch bezüglich der Wahl der Ermittlungsmethoden gibt es nach den BGH-Entscheidungen keinen Anlass zur Entwarnung. Nicht nur, dass die BAW die Ermittlungen trotz der Rückstufung der mg von einer "terroristischen" zur "kriminellen Vereinigung" die Ermittlungen weiterführen darf; der §129 hat sich selbst bereits über Jahrzehnte hinweg als Instrument zur Bekämpfung von politischem Widerstand "bewährt".

Nach der ersten Vorladungswelle von 20 Zeug_innen im Oktober 2007 sind im kommenden Monat nun also erneut drei Zeug_innen vorgeladen.

Wir sind solidarisch mit allen Zeug_innen und Beschuldigten der aktuellen Verfahren.
Das den Ermittlungsverfahren zu Grunde liegende Konstrukt basiert auf sozialen und politischen Kontakten. Es zielt auf die politischen Themenfelder, in denen auch die Beschuldigten arbeiten. In diesem Zusammenhang gibt es keine unverfänglichen Aussagen und keine unwesentlichen Details. Deshalb lehnen wir jegliche Kooperation mit der BAW und dem BKA ab. Unsere Bekannten, Genoss_innen, Freund_innen und Kolleg_innen sind keine Terrorist_innen und Kriminelle. Terroristisch und kriminell sind einzig die Verhältnisse, in denen wir täglich aufs Neue zu leben gezwungen sind.

Der Ermittlungsangriff trifft Menschen in unterschiedlichen Lebenslagen, die gezwungen werden, mit der aktuellen Situation einen Umgang zu finden.
Man bedrohen uns mit Erzwingungsmaßnahmen wie Ordnungsgeldern sowie mit bis zu 6 Monaten Beugehaft. Wir setzen dagegen unsere solidarischen Strukturen. Denn praktische Aussageverweigerung bedeutet für uns nicht abstrakte Dogmen zu vollstrecken. Es ist unsere Vorstellung von Solidarität füreinander einzustehen und uns gegenseitig zu unterstützen.

- Für eine kollektive Aussageverweigerung!
- Solidarität mit den von Beugehaft bedrohten Christian Klar, Brigitte Mohnhaupt und Knut Folkerts!

Die Hamburger Soligruppe, 22.03.2008