2008-02-29 

G8-Prozess: Videos sollen Unschuld belegen

Der Rechtsanwalt Alain Mundt will zwei Polizeivideos einer G 8-Protestdemo in Potsdam so sekundengenau auswerten, dass damit die Unschuld seines Mandanten bewiesen wird. Dies kündigte Mundt gestern am Amtsgericht während des Verfahrens gegen Alexander S. an, dem Landfriedensbruch, Sachbeschädigung und versuchte Körperverletzung vorgeworfen werden. Der muskulöse Berliner soll bei den Protesten zum G 8-Außenministertreffen in Potsdam am 30. Mai vergangenen Jahres unter anderem versucht haben, zwei Polizisten mit einer Fahnenstange in Kopf und Hals zu stechen.

Bild: Potsdam

Der 27-Jährige – er gilt wegen seinen Vorstrafen als Mitglied der Berliner linksautonomen Szene – bestreitet die Vorwürfe. Allerdings hatten am ersten Verhandlungstag zwei Berliner Polizisten ausgesagt, die ihn „zweifelsfrei“ als Angreifer von damals identifizierten – und nach eigener Aussage nur deswegen nicht verletzt wurden, weil sie noch ausweichen konnten.

In der gestrigen Verhandlung versuchte Verteidiger Mundt allerdings, die Aussagen der beiden Beamten mit Hilfe von zwei Video-Mitschnitten der Polizei zu wiederlegen. In der Tat waren dabei der Angriff selber nicht zu sehen, sondern stets nur die von dem Angeklagten nach oben gehaltene Fahne, mit deren Stange er zugestochen haben soll. Allerdings fehlten immer wieder auch einzelne Zeitabschnitte, in der die Perspektive sich verschob – als der Angriff passiert sein soll, war es auf Yorckstraße an vielen Stellen zu heftigen Rangeleien zwischen Polizei und Demonstranten gekommen. Nun will der Verteidiger mit beiden Filmen den Ablauf rekonstruieren. Henri Kramer

[http://archiv.tagesspiegel.de/archiv/29.02.2008/3874213.pnn]