2008-02-25 

Bundespresseamt rudert zurück: Die Ablehnung von Akkreditierungen soll wenigstens begründet werden

Das Bundespresseamt rudert zurück: Als Reaktion auf die Klage von Journalisten, denen es die Akkreditierung zum G8-Gipfel in Heiligendamm verweigert hatte, will dasInformationsamt der Bundesregierung seine auf BKA-Empfehlungen fußende Vergabepraxis ändern.

Auch weiterhin kann das Bundespresseamt (BPA) Journalisten Akkreditierungen verweigern. Doch das Amt muss künftig seine Maßnahme begründen. Diese Änderung bei der Vergabe von Akkreditierungen ist das Ergebnis einer Klage, die der polnische Journalist Kamil Majchrzak mit Unterstützung der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di gegen das BPA eingeleitet hatte.

Der Redakteur der polnischen Edition der »Le Monde Diplomatique« und freie Mitarbeiter für Spiegel Online und die Schweizer Wochenzeitung (WoZ) gehört zu den ca. 20 Journalisten, denen das BPA die Akkreditierung für den G8-Gipfel im Juni 2007 in Heiligendamm verweigerte.

Dabei war Majchrzak die Anerkennung zunächst zugesagt worden. Wenige Tage vor dem Gipfel erhielt er jedoch einen Brief, in dem ihm das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung mitteilte, dass die Akkreditierung für den G8-Gipfel »auf Empfehlung des BKA nicht erteilt werden kann«.

Das Bundespresseamt nahm diesen Bescheid nun zurück. Gegenüber dem Verwaltungsgericht erklärte das BPA, die Richtlinien für die Akkreditierung zu ändern. So heißt es in einem Schriftsatz des Gerichts: »Zukünftig werden die von einer Sicherheitsbehörde (in erster Linie dem BKA) geltend gemachten Sicherheitsbedenken von dort aus zu erläutern sein und von der Beklagten (das BPA, Anm. d. A.) soweit möglich in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht überprüft werden.« Wird ein Antragsteller daraufhin tatsächlich abgelehnt, soll dieser künftig wenigstens schriftlich über die Gründe und mögliche Rechtsmittel informiert werden. »Um einer Niederlage zu entgehen, macht das BPA vor der bevorstehenden Feststellung der Rechtswidrigkeit seiner Maßnahmen einen Rückzieher«, bewertete Majchrzaks Berliner Rechtsanwalt Sönke Hilbrans die Stellungnahme gegenüber ND.

Der Leiter der Abteilung Koordination beim BPA, Claus Zemke, wollte sich gegenüber ND zu dem konkreten Fall nicht äußern. Grundsätzlich gelte allerdings weiterhin, dass Journalisten, die sich für presseöffentliche Veranstaltungen akkreditieren, vom BKA überprüft werden. Bei etwaigen Sicherheitsbedenken behalte sich seine Behörde eine Einzelfallprüfung vor, betonte Zemke.

Auch dem taz-Redakteur Felix Lee war die Akkreditierung zum G8-Gipfel verweigert worden. Er stellte daraufhin einen Antrag auf Akteneinsicht. Nach knapp acht Monaten wurde ihm aber bisher lediglich Einblick in die über ihn gesammelten Unterlagen gewährt, in denen Veranstaltungen und Demonstrationen aufgeführt sind, an denen er teilgenommen haben soll. Lee betont auf Nachfrage, schon beim ersten Durchblättern habe er feststellen können, dass die Auflistung fehlerhaft sei. »Dort werde ich als Teilnehmer von Veranstaltungen aufgeführt, bei denen ich definitiv nicht anwesend war.« Lee hält deshalb an seiner Forderung nach vollständiger Einsicht in seine Akte fest und behält sich dazu auch rechtliche Schritte vor.

Von Peter Nowak