2008-02-22 

Später Sieg für G-8-Journalisten

Das Bundespresseamt verspricht, Medienvertreter künftig nicht mehr einfach auszuschließen. Ein G-8-Journalist hatte dagegen vor dem Verwaltungsgericht geklagt.

BERLIN taz Für den polnischen Journalisten Kamil Majchrzak war der Juni 2007 eine harte Zeit. Das Bundespresseamt wollte ihn – wie über 20 KollegInnen – partout nicht vom G-8-Gipfel in Heiligendamm berichten lassen. Dagegen klagte Majchrzak vor dem Verwaltungsgericht Berlin und hat nun auch ohne Urteil gewonnen: Das Bundespresseamt sagte zu, die Praxis des unbekümmerten Journalisten-Ausschlusses nicht zu wiederholen.

Bild: G8 2007

Wie tausende KollegInnen hatte der polnische Journalist bei dem Presseamt seine Akkreditierung für Heiligendamm beantragt und zunächst auch problemlos bekommen. Doch das Amt entzog ihm genau diese Akkreditierung nur wenige Tage vor dem Politikertreffen wieder. Per E-Mail und unter Berufung auf eine “Empfehlung des Bundeskriminalamts (BKA)”.

Was genau diese Empfehlung besagte und worauf sie sich stützte, konnten weder Bundespresseamt noch Bundeskriminalamt Majchrzak damals erklären. Zwar konnte der polnische Journalist dann doch aus Heiligendamm berichten, weil das Berliner Verwaltungsgericht im Eilverfahren schon damals befand, dass das Verfahren des Bundespresseamtes so nicht in Ordnung sei.

Doch der ausgebildete Jurist, der unter anderem für die linksliberale Le Monde diplomatique schreibt, wollte die Sache endgültig klären. Sein Anwalt Sönke Hilbrans klagte also weiter vor dem Verwaltungsgericht, weil “wir den Hintergrund für die BKA-Empfehlung erfahren und durch Urteil feststellen lassen wollten, dass das Verfahren des Bundespresseamts rechtswidrig war”. Er stützte sich dabei auf die vom Grundgesetz garantierte Pressefreiheit.

Das Verfahren endete nun erfolgreich für Majchrzak. Das gewünschte Urteil gab es zwar nicht. Doch das Bundespresseamt sagte zu, die vor dem Gipfel geübte Praxis, Journalisten wegen der – in Hilbrans Worten – “ungeprüften Übernahme von Zurufen der Sicherheitsbehörden” nicht zu wiederholen. Der Anwalt und sein Mandant stimmten daraufhin zu, das Verfahren als erledigt anzusehen.

Das Bundespresseamt selbst wollte nicht Stellung nehmen, weil das Verfahren offiziell noch nicht beendet sei.

CHRISTIAN SIEPMANN