2008-02-22 

G8: Taucherbrillenverfahren wurde eingestellt

Wie wir heute erfuhren, wird der G8-Prozeß in Rostock, der sich um das Mitführen einer Schwimmbrille dreht, nicht mehr zur Hauptverhandlung kommen. Die Staatsanwaltschaft Rostock, die sich so vehement für eine Verurteilung des süddeutschen Aktivisten eingesetzt hatte, zog heute überraschenderweise den Strafbefehl zurück. Damit ist der Prozeß, der für den kommenden Montag angesetzt worden war, endgültig geplatzt.
Gerne hätten wir im Gericht gesehen, wie sich die Staatsanwaltschaft Rostock unter Gelächter vor dem Gerichts- und Badepublikum bemüht hätte, ihren absurden Straftatvorwurf zu erhärten, daß eine mitgeführte Schwimmbrille als "Schutzwaffe" auszulegen sei. Spät, aber anscheinend nicht zu spät, hat die Staatsanwaltschaft Rostock nun eingesehen, daß sie sich mit einem derartigen Verfahren nur erneut in die Nesseln gesetzt und der öffentlichen Lächerlichkeit preisgegeben hätte.

Bild: Krawalla

Mensch kann daher schon fragen, wie verzweifelt (oder hinterwäldlerisch?) eine Staatsanwaltschaft sein muß, die sich immer wieder solche abstrusen Vorwürfe zurechtschnitzt, um Verurteilungen im Zusammenhang mit dem G8-Gipfel vorweisen zu können. Bisherige Höhepunkte der wirren Strafverfolgungsmaßnahmen waren bisher die Anklage eines Göttinger Aktivisten wegen "passiver Bewaffnung" in Form eines Zahnschutzes (Freispruch!) sowie eines Rebell-Clowns aus Thüringen wegen "Vermummung" in Form seiner Clownskostümierung (ebenfalls Freispruch!).

Warum die Staatsanwaltschaft sich auf solche absurden Verfahren einläßt, dafür mag es verschiedene Deutungen geben:

1. Die einigermaßen provinzielle Staatsanwaltschaft Rostock kennt die Rechtsmaterie nicht und schnitzt sich solche Verfahren zusammen, weil sie es halt nicht besser weiß. Das müßte mensch dann wohl unter grobschlächtiger Blödheit verbuchen.

2. Der politische Druck auf die Staatsanwaltschaft könnte mittlerweile so hoch sein, daß sie um jeden Preis verurteilen muß, egal um was es sich konkret handelt. Das könnte dann nur noch als Verzweiflungstat ausgelegt werden.

3. Der eigentliche Grund könnte auch darin liegen, daß es einfach darum geht, durch irrsinnige Strafbefehle möglichst viele Strafgelder einzuspielen. Denn bekanntlich gibt es viele DemonstrantInnen, die lieber ein Strafgeld zahlen (und sei der vorgelegte "Sachverhalt" noch so bescheuert) als ein wenig Zeit zu investieren, um Widerspruch einzulegen und das Ganze vor Gericht auszutragen. Sollte das der eigentliche Grund sein, dann wird diese Taktik, in der Tat, sein Ziel weitgehend erreicht haben, denn offenbar sind viele AktivistInnen den "Weg des geringsten Widerstands" gegangen. Die Staatsanwaltschaften haben damit eine große Anzahl von Verurteilungen (ohne lästige Prozeßlawine) und der G8-Protestbewegung wurden (individuell) Gelder entzogen.

Wie dem auch sei: Die G8-Prozesse in Rostock gehen weiter und nicht alle enden mit Einstellungen oder Freisprüchen. So wurde am Mittwoch eine Aktivistin wegen eines vermeintlichen Steinwurfes verurteilt, für den es aber außer einer Polizeiaussage keinerlei Beweismittel gibt. Der Polizeizeuge erklärte, er habe die Angeklagte anhand ihres schwarzen Kapuzenpullis aus der Menge heraus wiedererkannt. Von der Angklagten beigebrachtes entlastendes Beweismaterial wie ZeugInnen und Videoaufnahmen von der Situation wurde seitens des Richters als unglaubwürdig abgetan. Die Demonstrantin erhielt 7,5 Monate Haft auf Bewährung und soll außerdem 1.000 Euro Strafe zahlen. (Zusätzlich zu der Käfighaltung und der Erniedrigung während der Ingewahrsamnahme in der Rostocker Gefangenensammelstelle damals.)

Weiterhin gilt:
Solidarität mit den Angeklagten!
Einstellung aller G8-Verfahren!

Bundesweites G8-Soli-Konto zur Unterstützung bei Strafverfahren:
Rote Hilfe e.V.
Konto 191 100 462
BLZ 440 100 46
Postbank Dortmund
Stichwort: "Gipfelsoli"
NIXSPAM.greifswald@rote-hilfe.de http://rotehilfegreifswald.blogsport.de/2008/02/21/taucherbrillenprozess-faellt-ins-wasser-staatsanwaltschaft-zog-heute-strafbefehl-zurueck/

[http://de.indymedia.org/2008/02/208645.shtml]