2008-02-18
Pressemitteilung vom 18.2.08
Vom Verstoß gegen das Versammlungsgesetz freigesprochen wurde heute ein 26
jähriger Thüringer,
dem die Staatsanwaltschaft vorgeworfen hatte, Clownsutensilien mit sich
geführt zu haben, um sie bei der Anti G8 Demonstration am 4.6. zum Zwecke
der Vermummung zu nutzen.
In seiner Einlassung erklärte der bei der IG Metall organisierte G8-Gegner,
daß er die neben roter Nase und Perücke mitgeführte Zorrobrille nur zum
Zwecke einer gemeinsam mit anderen Gewerkschaftern geplanten theatralischen
Umverteilungsaktion vor einer Lidl-Filiale nutzen wollte.
Unter dem Richter Horstmann stellte das Amtsgericht Rostock nun fest, daß
der Betroffene offensichtlich nicht die Absicht hatte, alle drei
Clowns-Utensilien auf einmal einzusetzen. Für sich alleine genutzt, würden
die drei Dinge keinesfalls eine Vermummung darstellen.
Der Anwalt des Betroffenen machte zudem deutlich, daß eine pauschale
Klassifizierung einer beabsichtigten und wie auch immer gearteten
Clownsverkleidung als zum Zwecke der Vermummung beabsichtigt, nicht haltbar
seie. Dadurch würde das Recht der künstlerischen Freiheit beschnitten. Das
Versammlungsgesetz erlaubt aber gerade die Freiheit und Selbstbestimmtheit
des Ausdrucks der Demonstranten auf Versammlungen.
Richter Horstmann schloß sich den Ausführungen des Verteidigers
vollständig an und sprach den Beschuldigten frei.
„Da dieses – soweit uns bekannt – das bislang erste Urteil in Verfahren
gegen Clowns bei Demonstrationen ist, könnte es für die Repressionsorgane
in Zukunft schwieriger werden mit der pauschalen Begründung des
Vermummungsverbotes gegen Clownsaktionen einzuschreiten“, äußerte ein
Sprecher der Prozessbeobachtungsgruppe Rostock im Anschluß an das
Verfahren.
“Im übrigen ist dieser Freispruch eine weitere Schlappe für die
G8-Polizeitruppe Kavala, die keinen noch so abwegigen Vorwurf ausließ, G8
Gegner in die kriminelle Ecke zu stellen.”