2008-02-14 

G8-Repression: Verurteilung eines Demonstranten trotz mangelnder Beweise

Pressemitteilung vom 14.2.08

Heute, am 14.2.2008, wurde ein weiterer Demonstrant im Amtsgericht Rostock
verurteilt.

Der Beschuldigte bekam acht Monate Freiheitsentzug auf zwei Jahre zur
Bewährung ausgesetzt und soll als Auflage 1000 Euro an einen
gemeinnützigen Verein zahlen.

Ihm wird von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, am 2. Juni während der
Großdemonstration mit einer Flasche auf die Polizei geworfen zu haben, was
den Straftatbestand des schweren Landfriedensbruches mit versuchter
Körperverletzung erfüllen soll.

Tatsächlich sind die Zeugenaussagen der beiden geladenen Polizeibeamten
völlig undeutlich gewesen. Während der Zugführer den Wurf gar nicht
gesehen hatte, aber als Zeuge aussagte, konnte der andere festnehmende
Beamte sich an für die Identifizierung wesentliche Merkmale wie die
markante Brille, Kopfbedeckung und Kleidung nicht erinnern, obwohl er zum
Beschuldigten angeblich ununterbrochen in Blickkontakt gestanden haben will.

Bild: Riot

Während der Festnahme hatte der Polizist dem Beschuldigten sogar ein
Kleidungsstück entrissen und mit ihm Worte gewechselt und war dennoch nicht
in der Lage, den Demonstranten genauer zu beschreiben oder wiederzuerkennen.
Im übrigen erfolgte die Festnahme sehr rabiat. Der Polizist räumte sogar
ein, den Angeklagten mit der Faust ins Gesicht geschlagen zu haben.

Diese schwammigen Beweismittel reichten dem Amtsrichter Schröder heute aus,
um den beiden Polizisten die volle Glaubwürdigkeit ihrer Aussagen zu
bescheinigen und sich für dieses hohe Urteil auszusprechen.

Die Prozeßbeobachtungsgruppe Rostock ist wieder einmal entsetzt über die
einseitige Urteilsfindung zugunsten der Aussagen der Polizei. Die mangelnden
Beweismittel hätten den Richter dazu bewegen müssen, genauer abzuwägen
und den Demonstranten freizusprechen.